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Verfasst am: 31.05.06, 19:41 Titel: Ehegatten Mitbürge bei Kredit un nun raus?
Hi!
Meine noch verheiratete Freundin hat ihren Herrn Nochgemahl verlassen.
Sie haben einen kredit aufgenommen ca. 100000 Euro.
Doieser wurde unter anderem zur Ablösung und Umbau des Hauses verwenden welches ihrem Ex verbleibt.
Sie ist Mitbürgin un im Grundbuch nicht eingetragen.
Frage: Da sie dort weder einen Vorteil noch einen Nutzen hat ist die Bürgschaft rechtens?
Was kann sie gegen tun?
Oder muß ich was beachten falls ich sie heiraten sollte?
Danke
Verfasst am: 31.05.06, 19:59 Titel: Re: Ehegatten Mitbürge bei Kredit un nun raus?
pastafrass hat folgendes geschrieben::
Frage: Da sie dort weder einen Vorteil noch einen Nutzen hat ist die Bürgschaft rechtens?
Wenn sie zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme selbst dieses Haus (mit) bewohnt hat, hatte sie doch ein Interesse!
pastafrass hat folgendes geschrieben::
Was kann sie gegen tun?
Wenn sie zu dem Zeitpunkt kein eigenes Einkommen hatte, dann könnte man die Bürgschaft ggfs. wegen Überforderung anfechten. Wenn sie aber ein eigenes Einkommen hat/hatte, sieht das m. M. nach eher nicht so gut aus ...
pastafrass hat folgendes geschrieben::
Oder muß ich was beachten falls ich sie heiraten sollte?
Bei einem vermögenslosen oder verschuldeten Partner und einem vermögenden Partner bietet sich regelmässig die Gütertrennung an ...
im Rahmen des Zugewinnausgleichs steht ihr ja die Hälfte des Zugewinns des Hauses zu. Sie hat also einen eigenen Vorteil.
Eine Anfechtung der Bürgschaft wegen Sittenwidrigkeit ist wahrscheinlich nicht erfolgversprechend. Die Rechtsprechung des BGH argumentiert folgendermaßen:
- Zunächst einmal müsste das Sicherungsobjekt verkauft werden. Wenn der Verkaufserlös die Schulden deckt, kommt die Bürgschaft nicht zum tragen.
- Wenn dennoch eine Restschuld verbleibt, stellt sich die Frage, ob der Bürge weiteres Vermögen hat, dass er einsetzen kann. Wenn ja --> keine Überforderung
- Wenn nach Verwendung des Vermögens noch eine Restschuld aus der Bürgschaft bleibt, wäre zu fragen, ob diese Schuld den Bürgen krass überfordert. Dies ist definitiv nicht der Fall, wenn bankübliche Raten aus dem freien Einkommen getragen werden können. Der BGH spricht von einer krassen Überforderung, wenn nicht einmal die Zinsen aus dem freien Einkommen bezahlt werden können.
- Selbst wenn der Bürge krass überfordert wäre, ist allein dies kein Grund für eine Sittenwidrigkeit. Der BGH hat entschieden, dass man sich im Rahmen der Vertragsfreiheit auch zu Leistungen verpflichten darf, die einem weniger als den pfändungsfreien Betrag lassen würden. Wenn die Kreditaufnahme/Bürgschaft wie hier also im Eigeninteresse des Bürgen erfolgt, liegt Sittenwidrigkeit nicht vor.
Woher kann sie den Zugewinn/wersteigerung des Hauses rausbekommen?
Es gehörte nur ihm sie ist nicht eingetragen.
Verjährt der Anspruch irgendwann?
Danke nochmals
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 01.06.06, 21:27 Titel: Re: Ehegatten Mitbürge bei Kredit un nun raus?
Hallo,
aufgrund der Aussagen
pastafrass hat folgendes geschrieben::
Sie haben einen kredit aufgenommen ca. 100000 Euro.
Sie ist Mitbürgin un im Grundbuch nicht eingetragen.
würde ich mal ganz stark davon ausgehen, dass die Freundin "Mitkreditnehmer" ist und nicht "Mitbürge".
Gruss Hans-Jürgen
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