Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 02.06.06, 17:29 Titel: UV gekündigt- buchen aber weiterhin Beiträge ab
Hallo,
ich habe bei meiner Versicherung vor ca. 6 Wochen vom Widerrufsrecht gebrauch gemacht, da ich bei Vertragsabschluss keine allgemeinen Versicherungsbedingungen zu meiner Unfallversicherung ausgehändigt bekommen habe.
In dem Schreiben habe ich denen auch die Einzugsermächtigung entzogen. Bis heute habe ich keine Antwort bekommen. (Habe den Brief per Fax und per Post geschickt, ist also mit Sicherheit angekommen).
Letzten Monat, als die Versicherungsgesellschaft trotz entzogener Einzugsermächtigung den Beitrag von meinem Konto abgebucht hat, habe ich diesen wieder zurückbuchen lassen.
Diesen Monat haben Sie wieder den Beitrag+ den Beitrag vom Vormonat+ irgendwelche Mahngebühren abgebucht.
Zwischendurch kamen auch meine allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Vertrag, aber keine Bestätigung meines Widerrufs.
Meine Frage nun: Darf die Versicherungsgesellschaft überhaupt die Beiträge von meinem Konto abbuchen, nachdem ich Ihnen die Einzugermächtigung entzogen habe? Und was kann ich dagegen machen, dass die auf meinen Widerruf einfach nicht reagieren?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.