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Zahlungseingang aufs Sparkonto!!!!!

 
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pippi_lotta
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 09.05.06, 20:24    Titel: Zahlungseingang aufs Sparkonto!!!!! Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe bei meiner Bank nur ein Sparkonto und es geht doch das Kindergeld und mein Arbeitslosengeld drauf.

Meine Bank sagt nun das es so nicht geht. Diese Zahlungen dürfen da nicht drauf gehen..... ist das so richtig? Muss ich jetzt wirklich extra ein Girokonto eröffnen???

Und wenn die Bank recht hat - warum darf man das nicht??

Es wäre schön wenn mir einer helfen könnte.

LG

Susi
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 09.05.06, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Gelder, die für den laufenden Geschäftsverkehr bestimmt sind, gehören nicht auf ein Sparkonto.

Das entspricht den besonderen Bedingungen der Banken für Spareinlagen. Daran ist wohl nichts zu rütteln. Lassen Sie sich ein Girokonto einrichten.
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Henri-F.
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.05.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 31.05.06, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Die Meinung von Rembrandt in Ehren.....
doch möchte ich da etwas hinzufügen:
Wenn Sie ein Konto bei einer Bank haben, die sich ...kasse nennt und auch mit dem Sparen zu tun hat, dann reden Sie einmal ganz vernünftig mit Ihrem Sachbearbeiter. Der Grund, weshalb man Eingänge von Arbeitsagenturen, Sozialämtern und anderes nicht gerne sieht (bearbeitet), hat den Grund in den Kosten der Bearbeitung des einzelnen Vorgangs.
Wo nichts verdient wird, arbeitet keiner gerne, ist ja auch veratändlich, oder?
Wenn Sie einmal im Monat alles abheben, wird Ihnen sicher kein netter Bankbeschäftigter einem Riegel vorschieben....einfach freundlich versuchen.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 31.05.06, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

@Henri-F.: Nette Mitarbeiter gibt es natürlich immer. Aber die Frage war: Wie sieht das rechtlich aus. Und da hat Rembrand uneingeschränkt recht. Die Bank könnte das Sparbuch kündigen, wenn dies für Zahlungsverkehr genutzt wird.
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deathwalker81
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.04.2006
Beiträge: 448
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 02.06.06, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Karsten!

Wie kann man denn ein Sparbuch für den Zahlungsverkehr nutzen?

Überweisung -> geht nicht da Spareinlage
Kartenzahlung -> geht nicht da Spareinlage
Lastschriften -> gehen nicht da Spareinlage

Bleiben nur noch Ein-/Auszahlungen an der Kasse und selbige sollten uneingeschränkt möglich sein.

Zitat:
Die Kündigungsfrist von Spareinlagen beträgt, soweit zwischen Sparer und Kreditinstitute nichts anderes vereinbart ist, drei Monate. Von Spareinlagen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten können grundsätzlich bis zu 2.000 EUR je Kalendermonat ohne Kündigung abgehoben werden. Es fallen keine Vorschusszinsen an.


DW
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windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 02.06.06, 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Überweisung -> geht nicht da Spareinlage

geht Problemlos... Einfach mal testen und sich aufs Sparkonto nen Euro überweisen lassen...

Zitat:

Kartenzahlung -> geht nicht da Spareinlage

Das ist zwar richtig aber es lässt sich per Karte am Automaten Geld abheben...

Zitat:

Lastschriften -> gehen nicht da Spareinlage

Man muss ja nicht zwingend lastschriften nutzen um seine Verbindlichkeiten zu bezahlen... Winken
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
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deathwalker81
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.04.2006
Beiträge: 448
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 02.06.06, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Zitat:

Überweisung -> geht nicht da Spareinlage

geht Problemlos... Einfach mal testen und sich aufs Sparkonto nen Euro überweisen lassen...


Mit den Augen rollen Damit war ja auch gemeint dass man nicht vom Sparkonto überweisen kann (höchstens auf ein zuvor definiertes Referenzkonto).

Zitat:
Das ist zwar richtig aber es lässt sich per Karte am Automaten Geld abheben...


Das ist auch nur teilweise zutreffend da nicht jedes KI diese "Sparcards" anbietet. Winken (es gibt tatsächlich noch beleghafte Sparbücher)

DW
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 02.06.06, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich wollte nur in aller Bescheidenheit auf die Sparbuchbedingungen hinweisen, in denen es sinngemäß heisst:

Zitat:
2.1 Das Sparkonto dient der Geldanlage und darf nicht für Zwecke des Zahlungsverkehrs (z. B. Scheckziehung) verwendet werden.


Dies Bedingungen resultieren aus der "Verordnung über die Rechnungslegung von Kreditinsituten"
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deathwalker81
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.04.2006
Beiträge: 448
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 02.06.06, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Du hast vollkommen recht Karsten,

IMHO wird aber keine Bank für ein Sparkonto Schecks ausgeben.

@pippi_lotta: Du solltest dir trotzdem ein Girokonto einrichten lassen um am Zahlungsverkehr überhaupt teilnehmen zu können (ggfs. ein Guthabenkonto -> d.h. ohne Dispo)

DW
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Pylades
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 06.06.06, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

deathwalker81 hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Zitat:

Überweisung -> geht nicht da Spareinlage

geht Problemlos... Einfach mal testen und sich aufs Sparkonto nen Euro überweisen lassen...


Mit den Augen rollen Damit war ja auch gemeint dass man nicht vom Sparkonto überweisen kann (höchstens auf ein zuvor definiertes Referenzkonto).


Hm... also noch vor 6-7 Jahren konnte ich von meinem 08/15-Sparbuch bei der S. Geld auf ein beliebiges fremdes Konto bei einer anderen Bank überweisen. Möglich ist es also schon, sonst wäre ja auch die Einschränkung Sparbuchbedingungen überflüssig.
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hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 07.06.06, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

na, oK, gebe ich auch noch meinen Senf dazu.

Also.

Überweisungen auf einem Sparkonto entgegennehmen geht problemlos.
Überweisungen zu Lasten eines Sparkontos geht theoretisch auch, die Banken mucken da aber, weil es Aufwand (Sparbuch vorlegen lassen und Betrag manuell austragen) und Risiko (ggf. Doppelverfügung, wenn man nicht austrägt) bedeutet. Zur Erklärung: Die Banken haben für Kontokorrentkonten Programme im Einsatz, die die Disposition weitgehend maschinell machen. Das funktioniert aber nicht im Sparbereich (bei uns jedenfalls nicht)
Ein anderer Grund, warum die Banken den Zahlungsverkehr nicht auf den Sparkonten haben wollen, ist folgender: Der gesamte Zahlungsverkehr ist sehr personal- und techniklastig, hat also hohe Fixkosten. Mit den Kontoführungsgebühren sind diese Kosten noch nicht abgedeckt, es rechnet sich erst, wenn man die Valutengewinne mit reinrechnet (unverzinstes Guthaben, Valutenschnitte). Nebenbei: es gibt sogar Betriebswirtschafter in Grossbanken, die ausrechnen, dass sich selbst unter Berücksichtigung der Valutengewinne der Zahlungsverkehr defizitär ist. Die Banken machen es nur noch, um "Vollbank" zu spielen und ihren Kunden für Folgegeschäfte mit dem Konto eine Plattform anzubieten. Einige Banken sourcen das auch aus, um Kosten zu sparen.

Lange Rede, kurzer Sinn: die Banken sind da ziemlich hinterher, wenn es darum geht, dass Kunden "illegal" das Sparkonto für ZV nutzen. Früher kam den Banken der §21 KWG da zupaß, wo drinstand, dass Spareinlagen nicht dem Zahlungsverkehr dienen dürfen. Leider gibts diesen Paragrafen nicht mehr, daher schreiben die Banken das in ihre schon zitierten Sparbedingungen.

Gruss Hans-Jürgen
***
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