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Abschlag und Nachforderung?

 
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Peedee
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 25
Wohnort: FDS

BeitragVerfasst am: 02.06.06, 22:21    Titel: Abschlag und Nachforderung? Antworten mit Zitat

Nehmen wir mal an, A (gewerbl.) hat bei B (gewerbl.) ein Fahrzeug gemietet...

Bei der Übernahme wurde "Reservierungsbeitrag" von 200,- € per VISA hinterlegt. Auskunft war, dass hier noch keine Abbuchung erfolgen würde - würde ganz normal bei problemlosem Verlauf verfahren werden...

Bei der Rückgabe war am hinteren linken Radlauf eine kleine Delle mit einem leichten Kratzer -sogenannter "Bagatellschaden". Ob bei Übernahme schon vorhanden, ist nicht sicher - fiel zumindest nicht auf... Rückgabeprotokoll wurde erstellt und unterschrieben: ---> Klarer Fall: A muss haften!

A erhielt die Auskunft, dass Unfallbericht zur Kontrolle an die Schadensabteilung geleitet werden würde und dann entsprechende Nachricht käme.

Nach ca. 1 Woche kam die Rechnung mit den Posten für Transport, ca. 5 € für Nachbetankung und ca. 110,- € für "Schaden Kunde". Auf der Rechnung Stand "Betrag wird per VISA abgebucht - reserviert". A geht - da regelmässige Geschäftsbeziehung angestrebt wird und angesichts der Äusserung von Rücknahme der VISA-Belastung aus und überweist den Betrag. A ist vom Vorgehen (vorherige Nachricht über Schadensbelastung wäre nett gewesen...) enttäuscht, mietet aber 1 Woche später erneut ein Fahrzeug. Hier erfolgt keine VISA-Reservierung, Rechnung geht wenige Tage später ein und wird zusammen mit der 1. Rechnung angewiesen.
--->Auch klar: Geld wird wohl zurücküberwiesen...

Etwa 2 Wochen später eine Überraschung: Noch eine Rechnung! Kostenvoranschlag Reparatur Schaden 650 € brutto, Betrag wird abzüglich der geleisteten Zahlung netto belastet, was bedeutet, dass keine Reparatur erfolgt (wäre auch Bklödsinn...) Seltsam ist, dass auch die Beleuchtung hinten links und die Stossstange entfernt werden mussten... Noch ominöser, dass Kunsstoffteile vorbehandelt werden und mit Oberflächenlack behandelt werden mussten... Dass pauschal 35 % der Lohnkosten für Lackiermaterial belastet werden, obwohl 2x "REP-ST" aufgeführt sind, die wohl die Lackstifte darstellen sollen, führt dazu, dass 120€ nur Lackmaterial für einen kleinen Kratzer anfallen (kein Metallic). A ist etwas ungehalten...

Die grosse Frage: Wenn auf Rechnung 1 nur "Schaden Kunde" stand, konnte A doch davon ausgehen, dass die Angelegenheit erledigt ist. Eine Abschlagszahlung hätte doch entsprechend ausgewiesen werden müssen? Muss A die 2. Rechnung auch anerkennen?

A hat den Eindruck, dass B die bereits vorher verkratzte Stossstange zu Lasten von A mitbelasten möchte - bei dem kleinen Schaden könnte man (wenn überhaupt!) die entsprechenden Stellen abkleben - die Scheiben sind schliesslich auch nicht zu entfernen...
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 04.06.06, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Sie haben den Schaden angerichtet und müssen den nun zahlen. Wenn Ihnen den Schaden zu hoch ist dann streiten sie darüber. Da der Vermieter wohl schon das Geld hat müssen nun Sie klagen

Klaus

P.S. Wie blöd der abrechnet ist egal
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Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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Peedee
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 25
Wohnort: FDS

BeitragVerfasst am: 04.06.06, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich ist das schon klar, aber wie vermeidet man eine "Neverending Story"? Wie bekommt man Sicherheit, dass hinterher nicht noch eine Rechnung kommt? Wenn ich eine Rechnung begleiche - wie oft kann noch was nachberechnet werden? Muss eine Belastung ggf. nicht als Abschlag ausgewiesen werden?
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Gast






BeitragVerfasst am: 04.06.06, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Um diesen Stress zu vermeiden, bieten die Verleihfirmen doch auch Versicherungen an
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Peedee
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 25
Wohnort: FDS

BeitragVerfasst am: 04.06.06, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist korrekt - im Standard wird glaube ich die SB auch auf 750 begrenzt...
Und bis das ausgeschöpft ist, könnte ja evtl. im Nachhinein noch mal eine Rechnung auftauchen - oder 2 oder so... Vielleicht findet sich ja noch jemand, bei dem Kostenvoranschlag etwas "günstiger" ausfällt...
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.06.06, 03:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ich gestehe, mir ist das Problem gerade nicht ganz klar:
Peedee hat folgendes geschrieben::
Bei der Rückgabe war am hinteren linken Radlauf eine kleine Delle mit einem leichten Kratzer -sogenannter "Bagatellschaden". Ob bei Übernahme schon vorhanden, ist nicht sicher - fiel zumindest nicht auf... Rückgabeprotokoll wurde erstellt und unterschrieben: ---> Klarer Fall: A muss haften!

Peedee hat folgendes geschrieben::
Kostenvoranschlag Reparatur Schaden 650 € brutto, Betrag wird abzüglich der geleisteten Zahlung netto belastet, was bedeutet, dass keine Reparatur erfolgt (wäre auch Bklödsinn...) Seltsam ist, dass auch die Beleuchtung hinten links und die Stossstange entfernt werden mussten... Noch ominöser, dass Kunsstoffteile vorbehandelt werden und mit Oberflächenlack behandelt werden mussten... Dass pauschal 35 % der Lohnkosten für Lackiermaterial belastet werden, obwohl 2x "REP-ST" aufgeführt sind, die wohl die Lackstifte darstellen sollen, führt dazu, dass 120€ nur Lackmaterial für einen kleinen Kratzer anfallen (kein Metallic).

A haftet für die Delle am hinteren linken Radlauf, denn er hat im Übergabeprotokoll bestätigt, daß die Delle bei Rückgabe vorhanden war - er kann nicht beweisen, daß sie bei Fahrzeugübergabe an ihn schon vorhanden war. A dürfte eine Fotokopie/Durchschrift des Übergabeprotokolls haben oder sich diese beschaffen können.

Schäden an Stoßstange und Beleuchtung hinten links sind im Übergabeprotokoll nicht vermerkt. Autovermietung B ist insoweit beweispflichtig, daß Kunde A sie verursacht hat. Sie sind allerdings im Übergabeprotokoll im Gegensatz zum Schaden am Radlauf nicht vermerkt - ein schönes Gegenbeweisstück für A.

A prüft daher - ggf. unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen die Reparaturrechnung. Alles, was nicht die Delle am hinteren Radlauf betrifft, wird von der Autovermietung offenkundig zu Unrecht gefordert.

Da Autovermietung B von der VISA-Card offenbar keine Abbuchungen getätigt und A für die "Delle" 110,00 € gezahlt hat, kann A sich m. E. beruhigt zurücklehnen und der Dinge harren, die da kommen mögen...

Beste Grüße

Metzing
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Peedee
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 25
Wohnort: FDS

BeitragVerfasst am: 05.06.06, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

"Jetzt wird das Ganze ein Schuh"...:

Ausdehnung der Reparatur würde A. auch relativ gelassen sehen, lt. Vermieter B. müsste Beleuchtung und Stossstange für Reparatur entfernt werden, was A. für absoluten Quatsch hält. Kann A. das Fahrzeug für Gegengutachten herausfordern? Kann A. bei Nachweis überhöhter Rechnung Kosten des Sachverständigen zurückfordern?

Lt. Vermieter B.wurde Kreditkartenreservierung abgebucht, so dass nach Überweisung doppelt bezahlt wurde. A. befürchtet, dass B. zumindest dieses Geld nicht mehr herausrückt...

Was mir - im grundsätzlichen Geschäftsverkehr - immer noch Unbehagen verschafft: Inwiefern kann heutzutage Rechtssicherheit beim Begleichen einer Forderung bestehen, wenn ohne Angabe, dass es sich um einen Abschlag handelt, ein Betrag pauschal belastet wird und dann kommen Nachforderungen... Kann man das im Alltag allgemein so handhaben (Sorry, hatte mich verkalkuliert, die tatsächlchen Kosten lagen mir noch nicht vor...) - wo führt denn das hin?
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Peedee
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 25
Wohnort: FDS

BeitragVerfasst am: 05.06.06, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Um dem Ganzen etwas an Brisanz zu nehmen: Ab und an empfiehlt es sich, in den AGB's von B nachzulesen:

"Bei Vertragsschluss kann der Vermieter vom Mieter eine Vorauszahlung auf die Miete bis zur Höhe der zu erwartenden Gesamtmiete zuzüglich ggf. einer angemessenen Kaution für den eventuellen Fall der Beschädigung, des Untergangs oder des Diebstahls des Fahrzeugs verlangen. Die Kaution wird dem Mieter bei Fahrzeugrückgabe gutgeschrieben bzw. im Falle der Beschädigung, des Untergangs oder des Diebstahls des Fahrzeugs mit eventuellen Schadensersatzansprüchen des Vermieters verrechnet." - Somit ist die Frage der rechtmässigen Nachforderung wohl eindeutig geklärt.

In der Praxis würde es wohl Sinn machen, als Kompromissvorschlag die bereits bezahlte Kohle (>300 €) anzubieten und sich einen neuen Geschäftspartner zu suchen, ansonsten Schaden wirklich via Gegengutachten prüfen - diese Kosten bleiben dann aber wohl bei A. hängen...

Oder?
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