Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Darlehensvertrag Sittenwidrig oder Nichtig ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Darlehensvertrag Sittenwidrig oder Nichtig ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Ungarnfan
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.05.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Gütersloh

BeitragVerfasst am: 03.06.06, 01:19    Titel: Darlehensvertrag Sittenwidrig oder Nichtig ? Antworten mit Zitat

A hat in März 2005 einen Darlehensvertrag bei B abgeschlossen. In dem Darlehenvertrag waren 3 verschiedenen Postionen wie RSV auf den Tod mit fallender VSS sowie Arbeitsunfähigkeit und Arbeitlsigkeitszusatzversicherung, darüber hinaus die Zinsen p.a. 14,99 % effektiv nom. 13,0 % für den Zeitraum von 84 Monaten sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3 % enthalten. A hat ein Darlehen in Höhe von 12.300,--€ erhalten. In dem Darlehensvertrag soll er aber aufgrund dieser 3 weiteren Positionen insgesamt 24989 Euro zurückzahlen.

Jetzt kommt eine weitere Person ins Gespräch C.

C geht mit A zu B und es findet ein Gespräch statt wo die Absicht darin besteht den DV komplett abzulösen. Soweit es C erkannt hat, hat A komplette Sprachprobleme. C meint A hat den Darlehensvertrag gar nicht verstanden. Auch die Ehegattin von A hat den Vertrag unterschrieben. AUch hier liegt ein Sprachproblem. C war bei dem Gespräch mit A und B zuletzt dabei und hat erkannt, das diese Problematik ohne ein Dolmetscher gar nicht möglich ist. A hat den Darlehensvertrag seinerzeit unterschrieben mit seiner Ehegattin hat aber den Vertrag vollkommen falsch verstanden. B hat versucht bei dem Gespräch von vorgestern die Darlehensauflösung zu erklären. Ergebnis bei A : Fehlanzeige. A hat nix verstanden. Durch C versteht A was. Da C hier übersetzt hat.

Nun die Frage:

Ist ein solcher Darlehensvertrag Sittenwidrig oder sogar nichtig, weil A von Beginn an den Vertrag nicht verstanden hat und B hier die Situation " ausgenutzt " hat.

Die ganze Problematik ist erst zustande gekommen weil ein Freund von A den Darlehensvertrag sich anschaute und die Konditionen bemängelte und auch den Hohen Anteil der Restschudlversichrung mit 3537,--€ sowie die Zinsen mit 14,99 %.
In 2005 waren jedoch die Konsumetendarlehen eigentlich auf dem Tiefpunkt.

1) Ist diese Zins Kondition kein Wucher ?

2) Kann man den Darlehensvertrag von März 2005 anfechten, wegen der Sprachprobleme ?

3) Muss B nicht darauf achten das A mit Ehegattin alles verstanden hat, was verbindlich von A und B unterschrieben wurde ?

4) A wundert sich nach Zahlung von 15 Monaten nach Abschluss des DV eine Ablösesumme von 14838 Euro noch zurück zahlen zu müssen. Die mtl Raten betrugen 298 Euro. Wie wird die Rückvergütung der RSV errechnet ? Dieser Anteil der Rückerstattung ist in diesem Betrag nicht enthlaten. Nach unserer Überlegung müsste der bezahlte Betrag in Höhe von 3537 € kosten durch 84 Monate geteilt werden. Ergibt 42,11 € pro Monat x 15Monate bisher bezahlt = 631,65 €. Abzüglich 3537 ergibt 2905 €. Danach würde dieser Betrag zurückerstattet wenn da jetzt nich der Risikoanteil noch abgezgeon wird und wahrscheinlich wird die Versicherung auch noch die Vermittlungsprovision von B nicht zurückerstatten. Wie sieht hier die geseztliche Regelung aus ?

Was kann A von dieser RSV zurückerhalten. Auch erzählt B das eine sofortige Kündigung der RSV nicht möglich ist, weil die Frist von 6 Monaten hier ausgelaufen ist als der DV begonnen hat. Dies nur wenn A sein Darlehen nicht sofort ablösen würde und nur den Restschuldvertrag ablösen möchte. A hat aber vor dieses Darlehen komplett abzulösen. Es soll eine vernünftige Abrechnung stattfinden um die A sich nun mit C bemüht. Aber B sieht es nicht ein das A Verständigungsprobleme hat. A und B verstehen sich in einem Gespräch nicht aufgrund der genannten Sprachprobleme. Das ganze kann C bezeugen. Da dieser Vorgang vorkam vorgestern. B hat es versäumt A darauf hinzuweisen, daß ein Dolmetscher erforderlich ist. B sagt heute ist doch nicht mein Problem wenn die den DV nicht verstanden haben, warum haben Sie es dann unterschrieben. Kann B sich so einfach davon machen ?

Was wäre Ihrer Meinung nach richtig ?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Simone Lachen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 03.06.06, 06:17    Titel: Re: Darlehensvertrag Sittenwidrig oder Nichtig ? Antworten mit Zitat

Ungarnfan hat folgendes geschrieben::

Ist ein solcher Darlehensvertrag Sittenwidrig oder sogar nichtig, weil A von Beginn an den Vertrag nicht verstanden hat und B hier die Situation " ausgenutzt " hat.

Wenn die Gespräche mit der Bank in Deutschland auf Deutsch geführt wurden, sehe ich hier keine Chance für eine Anfechtung. Immerhin ist Deutsch die Sprache, die in Deutschland gesprochen wird.

Die Zinsen und die zusätzlichen Versicherungskosten bewegen sich schon an der
Wuchergrenze. Das ist aber zur Zeit bei allen Banken der Fall. Hier müsste man einen Musterprozess führen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 03.06.06, 08:48    Titel: Re: Darlehensvertrag Sittenwidrig oder Nichtig ? Antworten mit Zitat

Hallo,

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Die Zinsen und die zusätzlichen Versicherungskosten bewegen sich schon an der Wuchergrenze. Das ist aber zur Zeit bei allen Banken der Fall.


Diese Aussage gibt überhaupt keinen Sinn. Wucher setzt ein auffälliges Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung voraus. Dies wird dann angenommen, wenn die Kosten (hier: der Zins) mehr als 50 % über dem marktüblichen liegen.

Wie können alle Banken über dem marktübblichen liegen Frage

Andersherum wird ein Schuh daraus. Da die genannten Konditionen im Bereich des ganz normalen liegen, kann die Höhe des Zinses nicht zu Sittenwidrigkeit oder Wucher führen!

Bei der RSV handelt es sich um eine kombinierte Lebens- und Krankenversicherung gegen Einmalbetrag. Bei vorzeitiger Kündigung muss der Rückkaufswert erstattet werden.

Da die Vermittlungs- und Verwaltungskosten hier sehr hoch sind, kommt dabei wenig bei raus. Hier ist wahrscheinlich das jüngste BGH-Urteil zum Rückkaufswert von Lebensversicherungen anwendbar. Urteile bezüglich der RSV kenne ich nicht. Es kann aber nicht schaden, eine Neubeerchnung gemäß BGH-Urteil zu fordern und ggf. den Versicherungsombudmann einzuschalten.

Die Rechnung, dass der zeitanteilge Betrag der RSV erstattet werden soll, wird sich rechtlich aber nicht durchsetzten lassen.

Ich würde die RSV aber nicht kündigen, sondern für den neu abzuschliessenden Kredit weiter bestehen lassen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.