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Sonni101 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.04.2006 Beiträge: 132
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Verfasst am: 02.06.06, 14:42 Titel: Freistellungsauftrag |
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A hat vor einem Jahr geheiratet.
Nun geht er zu seiner Bank und möchte seinen Freistellungsauftrag für Kapitalverträge ändern.
Die Bank erfährt zum ersten Mal von der Heirat und besteht zur Änderung des Freistellungsauftrags auf eine Legitimation der Ehefrau.
Die Ehefrau will mit dieser Bank aber nichts zu tun haben.
Welche Möglichkeiten hat A?
(Nein, er würde sich nicht scheiden lassen )
Gruss, Sonni |
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deathwalker81 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.04.2006 Beiträge: 448 Wohnort: Bonn
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Verfasst am: 02.06.06, 19:56 Titel: |
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Will A denn den Freistellungsauftrag höher einrichten als den gesetzlich EINER Person zustehenden Betrag?
DW |
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Karsten11 FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 17.06.2005 Beiträge: 3169
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Verfasst am: 02.06.06, 20:07 Titel: |
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Hallo,
der Freistellungsauftrag muss von beiden Ehepartnern unterzeichnet werden. Die Bank wird daher die bestehenden Freistellungsaufträge löschen müssen, sobald sie von der Hochzeit erfährt. Unterzeichnet die Ehefrau nicht, fällt eben ZAST an.
Das ist aber kein Problem. Die Steuer bekommt man im Rahmen der Einkommenssteuererklärung (die die Ehefrau mitunterzeichnen muss) wieder.
Sorry, steht so im Gesetz. |
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Sonni101 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.04.2006 Beiträge: 132
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Verfasst am: 03.06.06, 09:56 Titel: |
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A will den Freistellungsauftrag sogar erheblich herabsetzen (300€).
Die Ehefrau hat das Formular mit unterschrieben, trotzdem bleibt die Bank dabei, diese müsse trotzdem persönlich zur Legitimation mit Ausweis vorsprechen.
Das sieht die Frau aber jetzt mal gar nicht ein, was ich auch verstehen kann...
Gruss, Sonni |
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manfred123 Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 12.04.2005 Beiträge: 238
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Verfasst am: 03.06.06, 11:41 Titel: |
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Zitat: | Das sieht die Frau aber jetzt mal gar nicht ein, was ich auch verstehen kann... |
Wie soll die Bank den sonst prüfen das Sie überhaupt verheiratet sind?
Selbst wenn Sie Ihren Freibetrag herabsetzen!
Das könnte ja schliesslich auch ein Bertugsversuch sein!
Nur durch die Legimation und die Unterschrift hat die Bank Ihre Sorgfaltspflicht nicht verletzt!
MfG
Manfred |
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Sonni101 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.04.2006 Beiträge: 132
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Verfasst am: 03.06.06, 14:46 Titel: |
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manfred123 hat folgendes geschrieben:: |
Wie soll die Bank den sonst prüfen das Sie überhaupt verheiratet sind?
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Heiratsurkunde?! Wurde nicht akzeptiert.
Dann stellt sich folgende Frage:
A hat ebenfalls ein Konto bei einer bekannten Direktbank.
Dort kann A seinen Freistellungsauftrag nach Lust und Laune ändern lassen.
Dieser Bank ist der Famielienstand bekannt, verzichtet aber auf eine Legimitation der Ehefrau.
Nach der Aussage oben würde es im Umkehrschluss bedeuten, die Direktbank nimmt einen Betrugsversuch in Kauf und verletzt ihre Sorgfaltspflicht.
Wieso kann die Di.... das problemlos ändern, die Spa.... aber nicht?
Geht es hier um nicht wollen oder nicht können?
Gruss, Sonni |
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deathwalker81 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.04.2006 Beiträge: 448 Wohnort: Bonn
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Verfasst am: 03.06.06, 15:54 Titel: |
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Herr A sollte sich den FSA einfach aushändigen lassen und die Frau zuhause unterschreiben lassen. Falls die Bank das Formular nicht aushändigen will sollte es im Internet durchaus Quellen für diese Formulare geben.
@ manfred123: Wie soll bei der Senkung eines Freistellungsauftrages ein Betrugsversuch aussehen?
Mal abgesehen davon werden ohnehin sämtliche eingerichtete Freistellungsaufträge dem Finanzamt gemeldet.
DW |
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Sonni101 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.04.2006 Beiträge: 132
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Verfasst am: 03.06.06, 21:11 Titel: |
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deathwalker81 hat folgendes geschrieben:: | Herr A sollte sich den FSA einfach aushändigen lassen und die Frau zuhause unterschreiben lassen. Falls die Bank das Formular nicht aushändigen will sollte es im Internet durchaus Quellen für diese Formulare geben.
DW |
Genau so hat er es doch gemacht!
Jedoch hat die Bank es mit obiger Begründung zurückgeschickt
Ohne persönliche Vorstellung der Frau mit Ausweis keine Änderung möglich!
Gruss, Sonni |
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deathwalker81 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.04.2006 Beiträge: 448 Wohnort: Bonn
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Verfasst am: 03.06.06, 23:08 Titel: |
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Dann geht es dem betreffenden Mitarbeiter einfach darum ein wenig pedantisch zu sein IMHO ist es absolut nicht notwendig dass die Frau von Hr. A bei der Bank vorstellig wird zwecks Legitimation (eine Legitimationsprüfung bei einer Änderung des FSA ist absolut unnötig). Wenn man nicht viel anderes zu tun hat, dann halt wenigstens das... ich beobachte dieses Verhalten vor allem im Zusammenhang der "....kassen". Dagegen tun kann man nur schwerlich etwas (ausßer beschweren und/oder Bank wechseln).
DW |
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Karsten11 FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 17.06.2005 Beiträge: 3169
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Verfasst am: 05.06.06, 17:12 Titel: |
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Hallo,
wie deathwalker81 schon schrieb, besteht keine Pflicht der Bank eine Legitimationsprüfung gemäß AO § 154 vorzunehmen. Auf der anderen Seite verbietet der Gesetzgeber der Bank auch nicht, eine Legitimationsprüfung vorzunehmen (z.B. für den Fall, das die Ehefrau sich künftig entscheidet, auch Kunde dieses Hauses zu werden).
Die Frage wäre hier, inwieweit die Bank verpflichtet ist, einen von beiden Ehepartnern unterzeichneten Freistellungsauftrag zu berücksichtigen (unabhängig von ihrem Wunsch nach einer Legiprüfung).
Meine Meinung hierzu: Es liegt ein Freistellungsauftrag der Bank vor, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Bank ist verpflichtet, diesen zu beachten. Macht sie dies nicht, sondern schickt ihn zurück, so hat sie gegen gesetzlich vorgegebene Nebenpflichten aus dem Konto- und/oder Depotvertrag verstossen und haftet für ggf. einbehaltene ZAST. |
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Sonni101 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.04.2006 Beiträge: 132
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Verfasst am: 06.06.06, 12:00 Titel: |
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Vielen Dank für die Antworten!
Die Bank wird sicherlich demnächst einen nett formulierten Brief erhalten
Gruss, Sonni |
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