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Verfasst am: 03.06.06, 10:11 Titel: Mit Musik hinterlegter Film online stellen!?
Guten Morgen.
Ich habe vor kurzem einen Film von einem Volleyball-Turnier gedreht, geschnitten und mit Musik hinterlegt. Die Musik stammt nicht von mir sondern von anderen Künstlern, wie z.B. Whitney Houston oder Village People.
Darf ich nun diesen Kurzfilm (ca. 7min.) im Internet zum freien Download anbieten?
Danke für die Antworten schon im Vorraus
mfg Philipp _________________ U LIKE IT? -=EN-JoY=- IT!
Verfasst am: 03.06.06, 17:59 Titel: Re: Mit Musik hinterlegter Film online stellen!?
-=EN-JoY=- hat folgendes geschrieben::
Ich habe vor kurzem einen Film ... mit Musik hinterlegt. Die Musik stammt nicht von mir sondern von anderen Künstlern
Wurde z.B. "nur" eine fremde Kompostion nachgespielt? Dann wäre dazu (nur) die Genehmigung des Inhabers der Melodie-Rechte nötig.
Wurden auch (fremde) Gesangstexte bei der Musikherstellung verwendet? Auch deren Rechteinhaber müßte seine Zustimmung gegeben haben. Dann noch ein Arrangeur (wenn dessen Arrangement übernommen wurde), und die Interpreten müßten ebenfalls gefragt werden, wenn deren Gesangsdarbietung verwendet würde.
Jede öffentliche Aufführung bedürfte der Zustimmung der Inhaber der betreffenden Rechte.
Zitat:
Darf ich nun diesen Kurzfilm (ca. 7min.) im Internet zum freien Download anbieten?
Das würde ebenfalls der Genehmigung der/des Inhabers der "Rechte zur öffentlichen Zugänglichmachung" sämtlicher Betroffener bedürfen.
das heißt also im Klartext, dass ich jeden Typ der am Musikstück beteiligt ist anschreiben muss, um dessen Einverständnis zu bekommen.
Da das ja ziemlich aufwändig ist und wahrscheinlich sowieso niemand antworten würde, könnte man folgende Variante versuchen wie auf www.wallpaper-area.de ? Dort steht nämlich folgender Satz:
Zitat:
Wallpaper-Area ist eine Private Community von Internetnutzern. Dieses Wallpaper wurde von Privaten Internetnutzern eingeschickt sollten sie Copyright-Inhaber dieses Bildes sein und die veröffentlichung auf dieser Seite nicht zustimmen melden sie das Wallpaper HIER bitte mit der genauen URL und mit Ihren Namen.
Wenn man Musik verwendet, die man von jemandem mit der Aussage, daß er Urheber ist und Nutzungsrechte erteilt, zugeschickt bekommen hat und verwendet, dann ist man erstmal in einer ähnlichen Situation wie die, die das zitierte verwenden. Das zitierte bringt rein rechtlich aber so wie so nichts.
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 04.06.06, 04:19 Titel:
Zitat:
das heißt also im Klartext, dass ich jeden Typ der am Musikstück beteiligt ist anschreiben muss, um dessen Einverständnis zu bekommen.
Nein. Praktischerweise gibt es für fast jedes Musikstück einen gemeinsamen Verwertungsrechteinhaber, das ist meist der Musikverlag der Musiker.
Der heißt meist (Wortsperre: Firma) oder Universal oder MIchael Jackson, und den schreibt man an und fragt nach den Kosten für das Verwerten der Urheberrechte in seinem Video.
Sagt der "50,-", kann man verhandeln. Einigt man sich auf 40,-, dann überweist man die und tut die Musik in sein Video und veröffentlicht es im vereinbarten Rahmen.
Also in Karlsruhe, in Baden oder in Deutschland oder weltweit.
Hallo,
ich bin kein Anwalt oder so, arbeite allerdings schon einige Jahre in der Medienbranche.
Wenn du Musik unter einen Film legst und diesen dann zur öffentlichen Aufführung bringst, dann muss Geld an die GEMA abgeführt werden. Alles was du dafür brauchst ist die LC Nummer der CD (Steht auf jedem Cover) und den Titel, Interpret und wieviel Sekunden du genutzt hast.
Dann auf http://www.gema.de/musiknutzer/ deine Nuzungsart eingeben.
Internet ist allerdings teuer, da du ja weltweit veröffentlichst.
Wenn du hohe Kosten vermeiden willst, nutze GEMA-freie Musik und zahle dann nur an den Musikverlag eine Lizenzgebühr.
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