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Verfasst am: 03.06.06, 20:40 Titel: Frage zu Chargeback (Kreditkarten-Rückbuchung),wann erlaubt?
Hallo zusammen,
möchte gern wissen, ob man sich strafbar macht, wenn man eine Kreditkartenbelastung (Ausland) per Chargeback wieder rückgängig macht, da man Grund zu der Annahme hat, einem Betrug aufgesessen zu sein (Vorkasse via Kreditkarte, Lieferung erfolgt jedoch auch nach Wochen noch nicht, Verkäufer nicht mehr erreichbar, antwortet nicht auf eMails usw.).
Chargebacks sind ja eigentlich nur dafür da, wenn man eine Zahlung nicht selbst vorgenommen hat, was ja in diesem Fall nicht zutreffend wäre.
Hierzu würde ergänzend folgende Konstellation interessieren: A. hätte (innerdeutsch) B. gegenüber Sicherheit geleistet. Nach Rechnung von B. hätte er diese überwiesen, in der Annahme, dass die Sicherheitsleistung nicht abgebucht werden würde - Nun wäre doppelt bezahlt worden - könnte und dürfte A. die Kreditkartenzahlung zurückbelasten lassen? _________________ Die Besten sterben jung - was mache ich eigentlich noch hier?
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