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Rücktrittsrecht vom Mobilfunkvertrag - Frist? nicht Online!

 
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l-ax
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Anmeldungsdatum: 04.06.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.06.06, 12:12    Titel: Rücktrittsrecht vom Mobilfunkvertrag - Frist? nicht Online! Antworten mit Zitat

Guten Tag,

bei einem Mobilfunkanbieter wurde im Ladengeschäft ein 24-Monats-Vertrag abgeschlossen (also kein Online--Geschäft). Gilt für diese Art von Verträgen auch ein allgemeines Widerrufsrecht? Wen ja, mit welcher Frist?
Hintergrund: Vom Händler wurde bei Beibehaltung des Vertrages ein Wechsel des Tarifs nach Ablauf von 3 Monaten versprochen. Im "Kleingedruckten" wird jedoch erwähnt, ein Wechsel sei erstmalig nach Ablauf der Mindestlaufzeit (24 Monate) möglich. Ist evtl. eine schriftliche Zusatzvereinbarung auf dem Vertrag statthaft?

Gruß l-ax
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 04.06.06, 14:03    Titel: Re: Rücktrittsrecht vom Mobilfunkvertrag - Frist? nicht Onli Antworten mit Zitat

l-ax hat folgendes geschrieben::
Gilt für diese Art von Verträgen auch ein allgemeines Widerrufsrecht?

Nein, für diesen Fall ist kein gesetzliches Widerrufsrecht vorgesehen. Das gibt es insb. nur bei "Haustürgeschäften" (§ 312 BGB) und bei "Fernabsatzverträgen" (§§ 312d; 312b BGB). Zu den Rechtsfolgen siehe §§ 355; 357 BGB.

l-ax hat folgendes geschrieben::
Ist evtl. eine schriftliche Zusatzvereinbarung auf dem Vertrag statthaft?

Ja, und eine solche Zusatzvereinbarung geht als sog. Individualabrede dem "Kleingedruckten" (AGB) vor, § 305b BGB.
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