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Verfasst am: 04.06.06, 17:55 Titel: Totaldefekt von Ersteigerung - wer zahlt das Porto?
Folgeder Fall:
Geschäftsmann A kauft über Internetauktionshaus [Name geändert] bei Privatmann B einen gebrauchten Drucker, der bei Verkauf voll funktionstüchtig sein soll.
Bei Erhalt wird der Drucker von A überprüft mit der Erkenntnis, dass ein Totaldefekt vorliegt. Das Gerät lässt sich weder einschalten, noch überhaupt eine Reaktionn hervorrufen.
B verweigert die Rücknahme, das Gerät hätte unter Zeugen bei Verpacken funktioniert - dies tat es eben - auch unter unter Zeugen - beim Auspacken nicht... es steht Aussage gegen Aussage.
A könne das Gerät auf eigene Kosten zurücksenden, lediglich der Kaufpreis ohne Versandkosten würde erstattet werden.
Dazu hätte A das Risiko bei Versand ohne Versicherung (Hermes-Versand) zu tragen.
A hat ein funktionierendes Gerät bestellt und nicht erhalten, was darf A verlangen ? Auch alle Portokosten für´s Hin- und Zurücksenden ?
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