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Verfasst am: 05.06.06, 13:15 Titel: kurzfristig arbeitslos - was ist mit gebuchtem urlaub`?
Hallo alle, hab da mal eine Frage:
Arbeitnehmer A wird kurzfristig arbeitslos. Die Probezeit wurde nicht bestanden. Er bezieht also seit dem 1. Juni arbeitslosengeld. Nun hat er schon vor längerer Zeit Urlaub gebucht und zwar von Di, 3.6 bis Di, 13.6.
Das Merkblatt, in dem steht dass sich arbeitslose abmelden müssen, hat er leider erst am Samstag gelesen, konnte also auf der Arbeitsagentur nicht mehr vorsprechen.
Frage: Kann Arbeitnehmer A jetzt am Dienstag trotzdem in Urlaub fahren?
Er könnte der Agentur noch einen Brief mit dieser Erklärung einwerfen. Auch telefonisch wäre er selbstverständlich errreichbar die ganze Zeit!
Trotzdem: Die Antwort auf Ihre Frage werden Sie vermutlich schon geahnt haben.
Der AN ist verpflichtet, sich rechtzeitig über seine Pflichten als ALG-Emfänger zu informieren. Dass er das verschusselte Merkblatt zufällig erst am Wochenende vor Reiseantritt gelesen hat, wäre ein Verschulden des AN und befreit ihn nicht von der Verpflichtung.
Ohne Genehmigung durch den Fallmanager der Arbeitsagentur riskiert der AN den Verlust der Leistungen für diesen Zeitraum, wenn er trotzdem fährt und erwischt wird.
Darüber hinaus muss jede Abwesenheit vom Wohnort, die ein normales Wochenende übersteigt, beim Fallmanager der AA angemeldet und von diesem genehmigt werden (also selbst ein verlängertes Wochenende).
Freundliche Grüsse
Risus _________________ Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
Verfasst am: 05.06.06, 16:17 Titel: Re: kurzfristig arbeitslos - was ist mit gebuchtem urlaub`?
Es ist fraglich, ob das Arbeitsamt auch bei rechtzeitiger Anfrage das genehmigt hätte. In den ersten 3 Monaten geht das nur in Ausnahmefällen und keinesfalls, wenn eine vermittlung naheliegend ist.
Gerade in dieser Woche ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß sehr kurzfristig Arbeitgeber Aushilfen brauchen wegen der WM (z.B. bei plötzlichen Ausfällen oder Absagen) und sich an das Arbeitsamt wenden.
Es ist fraglich, ob das Arbeitsamt auch bei rechtzeitiger Anfrage das genehmigt hätte. In den ersten 3 Monaten geht das nur in Ausnahmefällen und keinesfalls, wenn eine vermittlung naheliegend ist.
Gerade in dieser Woche ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß sehr kurzfristig Arbeitgeber Aushilfen brauchen wegen der WM (z.B. bei plötzlichen Ausfällen oder Absagen) und sich an das Arbeitsamt wenden.
Es wäre typisch ArbAG, dass genauer derjenige von 5 Millionen, der in dieser Woche Urlaub gebucht hat, ein Arbeitsangebot gerade für diese Zeit erhält.
Ich dachte man müsste sich bereits 3 Monate vorher melden. _________________ mfg
Klaus
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