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Verfasst am: 30.11.04, 11:43 Titel: Ernstberatung - Hohe Rechnung ??
Liebes Forum,
ich ließ mich wegen einer Unterhaltssache beim Anwalt beraten. Er sollte mir ausrechnen, was genau ich zu bezahlen habe, weil das Jugendamt von mir mehr Geld fordert, als ich lt. meinem Einkommen zahlen muss. Das Gespräch dauerte ca. 15 Minuten und er hat mir den zu zahlenden Unterhalt berechnet. Die Rechnung dafür betrug 156,--€. Das erscheint mir extrem hoch, zumal der Betrag, den das JA von mir fordert bei rund 700,--€ liegt.
Kann ein Anwalt einfach so die Gebühren für ein Beratungsgespäch festlegen oder gibt es da irgendwelche Richtlinien?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 30.11.04, 17:07 Titel:
Die Gebühren berechnen sich nach dem RVG.
Dieses sieht für die Erstberatung eine Maximalgebühr von 180 EUR (netto) vor. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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