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Ernstberatung - Hohe Rechnung ??

 
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Miluna
Gast





BeitragVerfasst am: 30.11.04, 11:43    Titel: Ernstberatung - Hohe Rechnung ?? Antworten mit Zitat

Frage Liebes Forum,

ich ließ mich wegen einer Unterhaltssache beim Anwalt beraten. Er sollte mir ausrechnen, was genau ich zu bezahlen habe, weil das Jugendamt von mir mehr Geld fordert, als ich lt. meinem Einkommen zahlen muss. Das Gespräch dauerte ca. 15 Minuten und er hat mir den zu zahlenden Unterhalt berechnet. Die Rechnung dafür betrug 156,--€. Das erscheint mir extrem hoch, zumal der Betrag, den das JA von mir fordert bei rund 700,--€ liegt.
Kann ein Anwalt einfach so die Gebühren für ein Beratungsgespäch festlegen oder gibt es da irgendwelche Richtlinien?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 30.11.04, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Die Gebühren berechnen sich nach dem RVG.
Dieses sieht für die Erstberatung eine Maximalgebühr von 180 EUR (netto) vor.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Zickzack
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.11.2004
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 30.11.04, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Die Gebühren berechnen sich nach dem RVG.
Dieses sieht für die Erstberatung eine Maximalgebühr von 180 EUR (netto) vor.


seit 1.7. sind es 190 Euro Schweinchen Schlau Winken
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