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Verfasst am: 06.06.06, 15:56 Titel: Rechnungsbetrag vorenthalten wegen Baumängel, geht das ?
Hallo,
ich habe wieder eine Frage an Euch Profis.
Ich habe eine Baufirma (IchAG) mit der Trockenlegung(vertikal) einer Kellerwand und der Erneuerung einer an dieser Wand entlanglaufenden Kellertreppe beauftragt. Nun ist nach der Fertigstellung dieser Baustelle immer noch Regenwasser ca. 5cm über dem Kellerfußboden an der Wand und auch direkt an der Nahtstelle Boden/ Wand in den Keller eingetreten.
Die Zahlweise war so vereinbart, 50% bei Materiallieferung und 50% nach Fertigstellung. Nun möchte ich die 2. 50% erst bezahlen, wenn der Mangel behoben ist, um Druck auf die Firma auszuüben, damit der Mangel auch behoben wird.
Darf ich das?
Danke
Norbert
Da es sich um einen gravierenden Mangel zu handeln scheint, schließlich fehlt ja der geschuldete Erfolg der Abdichtungsarbeiten im wesentlichen, kann ein Einbehalt von 50 % durchaus angemessen sein.
Insofern: ja, du darfst.
Du kannst bis zu dem 3- fachen der Mängelbeseitigungskosten einbehalten. Und da alles wieder aufgeschachtet werden muß, die Treppe wieder entfernt werden muß etc. bleibt nicht viel, was du jetzt bezahlen musst.
Aber bitte unbedingt Mängel dokumentieren und bei Ihm anzeigen und Mängelbeseitigung fordern !!!
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