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RA meldet wegen Gebührenausfall Ltd ab

 
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Tatomir
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 07.06.06, 09:41    Titel: RA meldet wegen Gebührenausfall Ltd ab Antworten mit Zitat

Hallo!

RA gründet im Auftrag des Mandanten M eine Ltd. M wird Geschäftsführer. Gesellschafter wird eine dem RA gehörende Ltd.

RA fordert Gebühren, M zahlt nicht.

RA meldet neu gegründete Ltd. ab.

Darf er das?
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Gast






BeitragVerfasst am: 07.06.06, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

Frage vorab:

Darf M nicht zahlen?
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Tatomir
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 07.06.06, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

doch M darf zahlen, hat aber wegen eines finanziellen Engpasses nicht gezahlt.
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MaggieA
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Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: 09.06.06, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Gehört die neu gegründete Ltd der bereits vorhandenen Ltd vom RA zu 100%
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 09.06.06, 17:03    Titel: Re: RA meldet wegen Gebührenausfall Ltd ab Antworten mit Zitat

Tatomir hat folgendes geschrieben::
Hallo!

RA gründet im Auftrag des Mandanten M eine Ltd. M wird Geschäftsführer. Gesellschafter wird eine dem RA gehörende Ltd.


Der RA ist also Alleingesellschafter der abgemeldeten Gesellschaft?

Wieso sollte ich meine eigene Geselllschaft nicht abmelden dürfen?

Solange es dafür keine Gründe gibt - der Sachverhalt benennt bisher keine - wird man dies auch kaum beanstanden können.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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towel day
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Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 10.06.06, 17:24    Titel: Re: RA meldet wegen Gebührenausfall Ltd ab Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
Wieso sollte ich meine eigene Geselllschaft nicht abmelden dürfen?
Naja, in irgendeinem Vertragsverhältnis wird er zu dem Mandanten schon stehen (Treuhandvertrag, o.ä.), das ihm das verwehren könnte. Aber wie Sie ganz richtig schreiben: Was genaues weiß man nicht.
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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