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Hallo, Wir haben Anfang Dezember 2005 den Bauvertrag unterschrieben und Anfang März (weil keine Frost mehr) wurde mit dem Bau der Reihenhausanlage begonnen. Im Vertrag heisst es, dass unser Reihenhaus spätestens 7 Monate nach Errichtung der Bodenplatte fertig ist. Alle anderen Häuser sind schon fast im Rohbau-Status, ausser unseres und noch vier angrenzende. Sozusagen ist es nun schon ca. 7 Monate her seitedem wir den Bauvertarg geschlossen haben und es wurde keine Frist vereinbart wann die Bodenplatte gelegt wird, sondern nur wann das Haus fertig zu sein hat, nämlich 7 Monate nach dem die Bodenplatte steht. Grund für die Verzögerung bei uns ist, das unweit v. der Baustelle ein Hochspannungsleitung ist und die LKW's nur über bestimmte Wege auf die Baustelle auffahren können. Kann ich da irgendwas machen bzw. gibt es irgendwelche gestzlichen Grundlagen, um dies zu beschleunigen bzw. auf die ich mich stützen kann? Wie gesagt, es wurde (leider) vertraglich kein Stichtag vereinbart wann das Haus fertig zu sein hat, sondern nur die Vereinbarung mit den 7 Monaten nach Errichtung der Bodenplatte. Dennoch kann man die doch nicht zum Anlass nehmen den Käufer damint hinzuhalten oder ...? Was kann ich tun ausser mit dem Bauträger nochmal darüber sprechen. Mit freundlichen Grüssen, brave.
Deinen Endtermin kannst Du in die Tonne treten !!!!
Vertraglich gilt nur, wenn der Endtermin eindeutig bestimmbar ist (Datum!!!) und man im Kalender nicht blättern muß. (also x Tag + 7 Monate etc.)
Schreibe deinen Bauträger den von Dir ausgerechneten Fertigstellungstermin und lass
ihn Dir bestätigen. Erst dann hast Du wirklich was in der Hand. Ich hoffe eine Vertragsstrafe wurde vereinbart....
Mir ist auch klar, dass ich damals darauf hätte bestehn sollen, aber ich habe nicht daran gedacht, das das setzen der Bodenplatte eine 'rechtliche' Lücke darstelt. Vertragsstrafen sind vereinbart worden
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