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Zahlung bei Urkundenfälschung u.ä.

 
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gabi1964
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.05.2005
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 07.06.06, 18:44    Titel: Zahlung bei Urkundenfälschung u.ä. Antworten mit Zitat

Folgender Fall:

Unternehmer A erhält von einem Kunden einen Auftrag und vergibt diesen an Unternehmer B, der den Auftrag von den Personen C, D und E ausführen lässt. Unternehmer A sind die Personen C, D und E nicht bekannt und somit auch nicht, ob es sich um Unternehmer, Minijobber oder Schwarzarbeiter handelt.

Unternehmer A erhält von Unternehmer B Rechnungen mit einer ihm nicht zugeordneten Steuernummer, eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (vom Finanzamt als gefälscht bestätigt) sowie eine 2 Jahre alte Gewerbe-Anmeldung mit einer nicht aktuellen Anschrift und falschem Gewerbegegenstand. Zudem ist Unternehmer B polizeilich nicht gemeldet.

Wie hat sich Unternehmer A zu verhalten wenn die Kundenzahlung für den Auftrag eingeht?

Danke, Gabi
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quickfirm
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.06.2006
Beiträge: 40
Wohnort: Tostedt-Land bei Hamburg

BeitragVerfasst am: 09.06.06, 12:53    Titel: Wann endet der gute Glaube ? Antworten mit Zitat

Zunächst einmal ist in der Sekunde, als A von den Tricks von B erfährt, nicht mehr gutgläubig. Wenn dies jetzt der Fall ist, dann sollten die Aufträge nicht mehr an B weiter gegeben werden, sondern im Zweifel neu verteilt oder ausgeschrieben werden. Denn wenn es den Unternehmer B eigentlich gar nicht gibt, so hat A auch kein Vertragsverhältnis.

Die Frage ist noch anzustellen, ob A vielleicht vorher schon hätte erkennen können oder sogar müssen, dass B ein Betrüger ist. Die Unrichtigkeit einer Steuernummer hätte A vielleicht erahnen können, wenn er die Strukturen kennen würde. Bei Wikipedia steht eine recht gute Beschreibung dazu: (http://de.wikipedia.org/wiki/Steuernummer). Aber das zu verstehen, ist wohl ein wenig viel verlangt, wenn man nicht gerade betriebswirt oder Steuerberater ist. Aber wenn auch hier die rechnerische Richtigkeit herauskommen würde, tritt spätenstens hier der guter Glaube ein. Ich halte es für zuviel verlangt, jedes Mal die Korrektheit einer Steuernummer zu überprüfen, aber es gibt hier seitens des des BMF andere Aussagen, allerdings im zusammenhang mit europäischen Steuernummern.

Der gute Glaube ist aber dann zerstört, wenn A von den betrügerischen Aktivitäten von B hört.

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Jens Oelgardt
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Nur weil ich eine Meinung habe, heißt es nicht, dass diese Gesetz ist.
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