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Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die Kosten für die Vollnarkose nur, wenn diese medizinisch begründet ist. Wenn dies nicht der Fall ist, sollte man mit dem Arzt vielleicht mal zusammen überlegen, ob die OP nicht auch anders und ohne Narkose durchgeführt werden kann.
Durch zum Beispiel starken Würgereiz kann jedoch auch eine Vollnarkose medizinisch notwendig sein, weshalb die Krankenkasse diese dann wiederrum auch zahlen. In der Regel sollte hier der Arzt individuell beraten können.
Also ich war damals durch die örtliche Betäubung derart bedudelt, dass es mir vorkam wie ne Vollnarkose... Kenne auch sonst keinen, dem bei Vollnarkose die Weisheitszähne gezogen worden sind _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
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