Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Internetrechnung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Internetrechnung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Philipp Christ
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.09.2004
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.09.04, 13:44    Titel: Internetrechnung Antworten mit Zitat

Guten Tag,...
ich habe soeben eine Internet Rechnung von (Wortsperre: Firmenname) erhalten. Diese beläuft sich auf 1631,94 € . Doch die Rechnung stammt zum Teil aus dem Jahr 2002. Ich habe seit da keine Rechnung mehr bekommen.

Meine Frage:
Kann so etwas nicht verjähren?
Dürfen die diesen Betrag jetzt einfach so von meinem Konto abbuchen?

Bitte helfen sie mir!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 23.09.04, 14:17    Titel: Re: Internetrechnung Antworten mit Zitat

Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB). Sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 BGB). Forderungen aus 2002 verjähren also mit Ablauf des 31.12.2005.
Nach oben
Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 23.09.04, 15:11    Titel: Re: Internetrechnung Antworten mit Zitat

Sicher?

Zitat:
TKV § 8 Verjährung

--------------------------------------------------------------------------------

Die vertraglichen Ansprüche der Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit und ihrer Kunden aus der Inanspruchnahme dieser Leistungen verjähren in zwei Jahren. § 201 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend.

Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Gast






BeitragVerfasst am: 23.09.04, 16:30    Titel: Re: Internetrechnung Antworten mit Zitat

Und selbst wenn es zwei Jahre sind, wäre der Verjährungszeitpunkt 31.12.04.

Mit Sicherheit wird -wenn bis dahin nicht gezahlt ist- der Gläubiger "verjährungshemmende Maßnahmen" (§ 204 BGB) einleiten, z.B. einen Mahnbescheid beantragen. Dann beginnt die Verjährung von neuem, bis die absolute Verjährung eingetreten ist. Wird der Anspruch zwischenzeitl. rechtskräftig festgestellt, oder ein Vergleich geschlossen beträgt die Frist 30 Jahre (§ 197(1)3, bzw. 4 BGB).
Nach oben
Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 23.09.04, 16:45    Titel: Re: Internetrechnung Antworten mit Zitat

Das klingt doch schon besser. Winken Zwar haben sich meines Wissens auch ein paar Geister noch Gedanken gemacht, ob nach dem Leerlaufen des Verweises auf § 201 BGB a.F. die Verjährung tatsächlich erst mit dem Schluss des Jahres beginnt - aber im Ergebnis ist es wohl so.

Mal ne ganz andere Frage: Wie kommt man auf eine Rechnung über 1.600 € ? Klingt ja so, als sollte man sich da lieber mal drum kümmern...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Philipp Christ
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.09.2004
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.09.04, 19:20    Titel: Re: Internetrechnung Antworten mit Zitat

Also ja, das mit den 1600€ klingt schon krass und bedarf wohl einer Erklärung...

Es ist so, dass ich im März 2002 bei (Wortsperre: Firmenname) einen Volumentarif von 500MB für 4,95 Grundgebühr pro Monat abschloss. Jedes zusätzliche MB kostete ~2Cent. Das war insgesamt zu den damaligen DSL-Preisen recht billig, natürlich kein vergleich mehr zu heute!!
Jedenfalls wurde mir von Anfang an nur der Einstiegsmonat März abgerechnet, danach kam NIE WIEDER eine Rechnung...bis heute.
Tja und wie das halt so ist, war dann halt der dumme Gedanke da, wir würden umsonst surfen weil (Wortsperre: Firmenname) es halt irgendwie verpeilt. Mit der zeit nutzte dann die ganze Family intensiv diesen Internetzugang.
Wenn man das ganze durchüberlegt könnte das dann durch die zusätzlich zu bezahlenden MB schon hinkommen auf die hohe Summe.

Insgesamt also schlicht und einfach: naive dummheit!! ist mir schon klar.

Nur: diesen Tarif gibt es schon laaange nicht mehr, ohne dass ich je einen Bescheid darüber bekam. Auch konnte ich von Anfang an nicht auf mein Benutzerkonto zugreifen, um evtl Anschriften/Tarife/Adressen zu ändern (was mich ja nicht störte da der Fall nicht eintrat). Mittlerweile (kann noch keine 4Wochen so sein; damals versuchte ich zuletzt erfolglos meine Daten einzusehen) geht diese Funktion.
Nachdem der Brief heute kam, sah ich natürlcih dort nochmals nach, und wie gesagt das Benutzerkonto geht nun, jedoch ist dort kein Tarif eingetragen, und auch der Ordner mit Einzelverbindungsnachweisen der letzten Monate ist komplett leer.

Wie es in dem Brief nun heißt hat (Wortsperre: Firmenname) "bedauerlicherweise aus systembedingten Gründen versäumt, die genannten Abrechnungen von Ihrem Konto abzubuchen".

Es ist keine Frage dass ich für die von mir gesurfte Zeit auch in entsprechender Höhe aufkommen werde. Allerdings sind offensichtliche Fehler seitens (Wortsperre: Firmenname) ja nicht zu leugnen.

Ok, lange ausführliche Erklärung, kurzes Schlusswort:
Ich wäre Euch&Ihnen trotzdem sehr dankbar um weitere Ideen/Tipps//Meinungen/Einträge!!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 23.09.04, 20:24    Titel: Re: Internetrechnung Antworten mit Zitat

tipp: verlangen sie eine aufschlüsselung der rechnung (sofern das nicht geschehen ist). das wird die erst mal eine weile beschäftigen.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 25.09.04, 12:31    Titel: Re: Internetrechnung Antworten mit Zitat

Hallo,

die Sache ist schwer zu beurteilen.

Der Anbieter kann Ihnen jetzt schlecht einen Einzelverbindungsnachweis schicken. Er kann Ihnen um genau zu sagen, gar nicht beweisen, daß Sie sowiel verbraucht haben.

Ich persönlich würde es nicht zahlen. Zumindest nicht alles. Da ich der Meinung bin, Sie haben zwar geseurft, das geben Sie ja auch zu. Aber Sie können nicht genau sagen, ja das habe ich verbraucht oder der Betrag stimmt. Genauso kann (Wortsperre: Firmenname) Ihnen gar nicht beweisen, daß Sie diesen Betrag verbraucht haben.

Dann kommt es wahrscheinlich auch auf den Vertrag an, den Sie hoffentlich noch haben. Haben Sie einen Einzelverbindungsnachweis verlangt. Ist das so, muß (Wortsperre: Firmenname) Ihnen für das geforderte Geld, natürlich einen Einzelverbindungsnachweis vorlegen. Geht das nicht mehr, haben Sie pech gehabt. Der Anbieter kann nicht beweisen ob die Forderung stimmt. Abrechnung ect.

Würde versuchen mich außergerichtlich zu einigen, aber alles zahlen würde ich auf keinen Fall. Wenns nicht anders geht ANWALT einschalten. Der kann Sie besser Beraten als wir im Forum.


Freundliche Grüße
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.