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Rechtschutz kündigen...

 
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axis
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.12.2004
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 07.06.06, 18:35    Titel: Rechtschutz kündigen... Antworten mit Zitat

Person A hat bei Versicherung XYZ ein Versicherungspaket Rechtschutz/Haftpflicht abgeschlossen und kann die hohen Beiträge nicht mehr zahlen.
Ein Kündigung wurde abgelehnt und der Vertrag müsse bis Mitte 2008 erfüllt werden.
Welche wege aus dem Vertrag gibt es?
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 07.06.06, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsanpassung auf Grund der Feststellungen des Treuhänders oder Schadenfall. Dann gelten außerordentliche Kündigungsfristen.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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Raureither
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.04.2006
Beiträge: 31
Wohnort: Unterfranken

BeitragVerfasst am: 07.06.06, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

Dazu noch eine Frage:

Die Versicherer behalten sich eine Kündigung des Vertrages vor wenn die Beiträge nicht mehr gezahlt werden, für die Dauer der nicht-Zahlung der Beiträge ist der Versicherungsnehmer nicht Versichert (laut AGB).

Herr XY zahlt seine Beiträge für einen "Knebel"-Rechtsschutzversicherungsvertrag über 5 Jahre Laufzeit wehement nicht mehr und kommt auch der Zahlungsaufforderung nicht mehr nach, weil er diesen Vertrag seinerseits nicht Kündigen kann und es auf eine Kündigung seitens des Versicherers anlegt.

Wie sieht ein mögliches Fazit für Herrn XY aus?
Kündigt die Versicherung mit Erhebung irgendwelcher Ansprüche (z.B. gerichtliche Schritte) bzw. erwirkt die Versicherung Pfändungen um den Vertrag aufrecht zu erhalten und die Zahlungen durchzusetzen?
Wie läuft soetwas in der Regel ab?
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 06:38    Titel: Antworten mit Zitat

Raureither hat folgendes geschrieben::
Kündigt die Versicherung mit Erhebung irgendwelcher Ansprüche (z.B. gerichtliche Schritte) bzw. erwirkt die Versicherung Pfändungen um den Vertrag aufrecht zu erhalten und die Zahlungen durchzusetzen?


Genau das wird normalerweise gemacht. Wenn der fällige beitrag nicht gezahlt wird, kann der Versicherer einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Das geht sogar dann, wenn der Versicherer den Vertrag wegen Nichtzahlung des Folgebeitrages gekündigt hat; vgl. die §§ 39 und 40 des Versicherungsvertragsgesetzes:

VVG § 40, Abs. 2 hat folgendes geschrieben::

Wird das Versicherugnsverhältnis wegen nicht rechtzeitiger Zahlung der Prämie nach § 39 gekündigt, so gebührt dem Versicherer die Prämie bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode


im übrigen: einen 5-Jahres-Vertrag würde ich nicht als "Knebelvertrag" bezeichnen. Der Kunde hat den Antrag ja schließlich frreiwillig so unterschrieben. Oder hat ihn jemand, womöglich unter Täuschung oder gar Drohung, dazu gezwungen?

****************

edit: ach ja, fast hätt ich´s vergessen: manche Versicherer verzichten bei geringeren Forderungen (z.B. unter 50 Euro) aus Kosten- und Aufwandsgruünden auf den Mahnbescheid. Dann käme der untreue Kunde "billig" aus dem Vertrag raus. Aber da würd ich mich jetzt, wenn ich der vertragsuntreue Kunde wäre, nicht drauf verlassen. Ein Mahnbescheid kann außerordentlich unangenehme Folgen haben.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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