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Wohngebäudeversicherung

 
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delia65
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 40
Wohnort: hessen

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 09:58    Titel: Wohngebäudeversicherung Antworten mit Zitat

Wenn für ein 2 FH ein Wohngebäudeversicherung besteht und es nach den starken Regenfällen in der vergangenen Zeit zu einem eindringen von Wasser an der Alumanschette des Kamins gekommen ist, welche Kosten muß dann die Wohngebäudeversicherung bezahlen. Sanierung + Trockenlegung Decke + betroffene Wand und Renovierung des betroffenen Raums und die Abdichtung der Manschette oder gar nichts?

Versicherungsvertreter stellt sich bockig, Haus steht gerade leer, wegen Suche nach einem Käufer. Käufer wird sich mit dem Wasserschaden nur schwer finden lassen bzw. Preisnachlaß wird erwartet.
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 10:07    Titel: Re: Wohngebäudeversicherung Antworten mit Zitat

delia65 hat folgendes geschrieben::
Wenn für ein 2 FH ein Wohngebäudeversicherung besteht und es nach den starken Regenfällen in der vergangenen Zeit zu einem eindringen von Wasser an der Alumanschette des Kamins gekommen ist, welche Kosten muß dann die Wohngebäudeversicherung bezahlen. Sanierung + Trockenlegung Decke + betroffene Wand und Renovierung des betroffenen Raums und die Abdichtung der Manschette oder gar nichts?

Versicherungsvertreter stellt sich bockig, Haus steht gerade leer, wegen Suche nach einem Käufer. Käufer wird sich mit dem Wasserschaden nur schwer finden lassen bzw. Preisnachlaß wird erwartet.
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Das ist erstens ein baulicher Mangel und zweitens kein Leitungswasserschaden... (Sturmschaden schließe ich jetzt mal aus)
-> keine Kostenübernahme!

Eventuell je nach Versicherungsvereinbarungen übernehmen sie über die Leitungswasserversicherung den Durchnässungsschaden am Mauerwerk, also Trocknung und Streichen etc.
Dies ist aber bei der Mehrzahl der Verträge nicht vereinbart... nur in den gehobeneren Verträgen mit größerem Leistungsumfang...

Wie wäre es wenn Sie sich hierzu Ihre die Bedingungen durchlesen... Frage

Grüßle Dookie!
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Zuletzt bearbeitet von Dookie82 am 08.06.06, 10:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 10:09    Titel: Re: Wohngebäudeversicherung Antworten mit Zitat

delia65 hat folgendes geschrieben::
welche Kosten muß dann die Wohngebäudeversicherung bezahlen.


im beschriebenen Fall: grundsätzlich keine.

Wohngebäudeversicherung umfasst normalerweise Schäden aus folgenden Schadenursachen:

* Feuer

* LEITUNGSwasser

* Sturm

keine der drei Ursachen scheint hier vorzuliegen. Regenwasser ist kein Leitungswasser.

Es wäre möglich, dass die Alumanschette um den Kamin infolge Sturmeinwirkung undicht wurde und dadurch Regenwasser eindringen konnte. Das könnte dann ein versicherter Sturmschaden sein. Wenn das so wäre, würden genau die beschriebenen Kosten ersetzt: Sanierung der Zimmerdecke, Wand und Boden sowie Dachabdichtung. Aber wie gesagt, nur wenn es ein Sturmschaden war (und wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt - könnte z.B. dann sien, wenn der Sturmschaden bereits letztes Jahr war, der Gebäudeeigentümer seither den Schaden nicht instandgesetzt aht und jetzt erst das Regenwasser eingedrungen ist)
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Bruno Blaubär
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Schließe mich erst mal den Ausführungen in Hinblick zur Ersatzpflicht an.

Aber selbst wenn ein ersatzpflichtiger Schaden vorliegen würde, könnten Sie unter Umständen leer ausgehen. Wie Sie schreiben, steht das Haus leer und nach den herkömmlichen Versicherungsbedingungen ist das ein anzeigepflichtiger Umstand. Die meisten Versicherer würden dann vermutlich Leitungswasser und Sturm bei leerstehenden Gebäuden sowieso ausschließen.
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Bruno Blaubär hat folgendes geschrieben::
Schließe mich erst mal den Ausführungen in Hinblick zur Ersatzpflicht an.

Aber selbst wenn ein ersatzpflichtiger Schaden vorliegen würde, könnten Sie unter Umständen leer ausgehen. Wie Sie schreiben, steht das Haus leer und nach den herkömmlichen Versicherungsbedingungen ist das ein anzeigepflichtiger Umstand. Die meisten Versicherer würden dann vermutlich Leitungswasser und Sturm bei leerstehenden Gebäuden sowieso ausschließen.



Zustimmung!

Riecht nach Obliegenheitsverletzung Lachen

Oder Sie müssten das Gebäude alle 2-3 Tage kontrollieren... zumindest ist dies eine Zeitspanne die ich kenne.
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