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Zusammenziehen mit Hartzer ;-) Mal alle Folgen...
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sidney1412
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Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 217

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 09:47    Titel: Zusammenziehen mit Hartzer ;-) Mal alle Folgen... Antworten mit Zitat

Hallo...
jetzt will ich es mal genau wissen. Winken)
Angenommen Person A,frühpensioniert 1700euro Pension+BUVersicherung, und Person B ab 01.07 Hartz4 Empfänger, ziehen zusammen in eine Wohnung. Sie sind ein Paar, essen und trinken zusammen, waschen zusammen, schlafen zusammen.
Ich weiss das Person A für Person B aufkommen müsste. Aber was heisst das genau?
Person B bekommt von AfA kein Geld? Weder für Lebensunterhalt noch Miete? Person A ist privat krankenversichert, muss sie Person B auch noch privat krankenversichern? Bekommt also B in keiner Form finanzielle Unterstützung mehr?
Hab ich noch Kosten vergessen?

gruss, sid

p.s. Was ist wenn Person A ein Haus kaufen würde mit relativ hoher Kreditbelastung, und selber nur noch ca. 300euro im Monat "zum leben" hat, mus sie dann auch alles für B zahlen?
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*Das einzig Schlimmere als 35 und Single zu sein ist, 35 und geschieden zu sein.* C.Y.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Ich weiss das Person A für Person B aufkommen müsste. Aber was heisst das genau?

Das stimmt so nicht. Person A muss eben nicht für Person B aufkommen. Person B hat keinen einklagbaren Unterhaltsanspruch (erst wenn Kinder ins Spiel kommen)

Zitat:

Person B bekommt von AfA kein Geld? Weder für Lebensunterhalt noch Miete? Person A ist privat krankenversichert, muss sie Person B auch noch privat krankenversichern?

Person A muss gar nichts....

Zitat:

Bekommt also B in keiner Form finanzielle Unterstützung mehr?

Person B bekommt dann keine finanzielle Unterstützung, wenn A und B eine eheähnliche Gemeinschaft bilden, d.h. aber nicht das A überhaupt irgendwas muss. A kann B auch verhungern lassen. In dem Fall würde man dann im Nachhinein festellen, das wohl keine eäG vorgelegen hatte Winken

Zitat:

Was ist wenn Person A ein Haus kaufen würde mit relativ hoher Kreditbelastung, und selber nur noch ca. 300euro im Monat "zum leben" hat, mus sie dann auch alles für B zahlen?

Wie bereits oben gesagt Person A muss gar nichts...
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sidney1412
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Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 217

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Windalf...

nanu, nun schmeisst du mein gesamtes "Wissen" mit ein paar kurzen Sätzen um!?
Also wenn A und B zusammen schlafen, essen, trinken, waschen und händchenhaltend durch die Stadt gehen, 2 Jahre zusammen sind, dachte ich das es "Automatisch" eine eheähnliche Gemeinschaft ist???!!!
Zumindest aus "Amtssicht"!
Kinder stehen überhaupt nicht zur Debatte, Ehe auch nicht.
Also ist A dem B zu gar nichts verpflichtet?

Und nehmen wir mal an Person C und Person D, gleiche Einkünfte, haben eine eheähnliche gemeinschaft, was muss C dann für D zahlen?

danke, gruss, sid
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Also wenn A und B zusammen schlafen, essen, trinken, waschen und händchenhaltend durch die Stadt gehen, 2 Jahre zusammen sind, dachte ich das es "Automatisch" eine eheähnliche Gemeinschaft ist???!!!
Zumindest aus "Amtssicht"!

Aus Amtssicht ist irgendwie alles eheähnlich was verschiedenen Geschlechts ist, nicht verwandt ist und zusammen wohnt.

Zitat:

Also ist A dem B zu gar nichts verpflichtet?

Richtig... Wenn nicht irgendwelche Details vergessen wurden ist A im Allgemeinen dem B zu nichts verpflichtet...

Zitat:

Und nehmen wir mal an Person C und Person D, gleiche Einkünfte, haben eine eheähnliche gemeinschaft, was muss C dann für D zahlen?

Versteh ich nicht ganz. Ob nun eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt oder nicht. Gibt es keine Kinder oder "ähnliches" gibt es auch keine einklagbaren Unterhaltsansprüche. Der eine muss nicht für den anderen einstehen...
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sidney1412
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Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 217

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Windalf...

bin mir gar nicht bewusst das ich irgendwo das Wort "Unterhalt" benutzt habe. Nein, Unterhalt meine ich nicht. Aber es ist doch Fakt, das ein Hartzer der mit einer "normalen"Person zusammenwohnt, kein Geld vom Amt bekommt, oder?
Also wenn A und B eine eheähnliche Gemeinschaft haben, muss A für B zahlen?! Ich würde gern wissen was A dann alles zahlen muss. Es ist ja nicht nur so das B keinerlei "Mietgeld" bekommt, sondern auch nicht diese "345euro" für Lebensunterhalt. Mich würde interessieren ob es nocht "versteckte Kosten" gibt, zb. Krankenversicherung.

danke, lg, sid

p.s. wie weisst man nach das man zusammen schläft, isst, trinkt, händchenhält, aber keine "ehelichen Absichten" hat???????
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

bin mir gar nicht bewusst das ich irgendwo das Wort "Unterhalt" benutzt habe. Nein, Unterhalt meine ich nicht.

Das hast du nicht aber du sprichst immer von müssen und müssen tut A nur wenn B einen Unterhaltsanspruch gegen A hätte. Hat B aber nicht...

Zitat:

Aber es ist doch Fakt, das ein Hartzer der mit einer "normalen"Person zusammenwohnt, kein Geld vom Amt bekommt, oder?

Das hängt davon ab ob eine A) das Amt zu Recht eine eheähnliche Gemeinschaft annimmt und B) die ggf ein Gericht auch so sieht...

Zitat:

Also wenn A und B eine eheähnliche Gemeinschaft haben, muss A für B zahlen?

nein muss A nicht...

Zitat:

ch würde gern wissen was A dann alles zahlen muss.

Wie bereits oben gesagt muss A gar nichts...

Zitat:

wie weisst man nach das man zusammen schläft, isst, trinkt, händchenhält, aber keine "ehelichen Absichten" hat???????

es kommmt nicht auf "eheliche Absichten" an, sondern ob man eine eheähnliche Gemeinschaft bildet. Was das genau ist weiß irgendwie so richtig wirklich keiner aber die von dir genannten Dinge haben damit so ziemlich nichts zu tun. Es kommt darauf an ob man eine Einstandsgemeinschaft bildet, wer da mit wem ins Bett steigt oder Händchen hält ist für die Beurteilung eheähnlich relativ irrelavant.
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luca28
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 226

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

sidney1412 hat folgendes geschrieben::

..."Automatisch" eine eheähnliche Gemeinschaft ist???!!!
Zumindest aus "Amtssicht"!

Ich meinte, das heißt hier, wenn es um ALG II geht, "Bedarfsgemeinschaft" und hat nicht direkt was mit eheähnlicher Gemeinschaft und Unterhalt zu tun?!
und ich denke, das Einkommen wird dann zusammengerechnet, um den tatsächlichen Bedarf des ALG II-Antragsteller zu ermitteln...???
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bin kein Jurist, nur interessierter Laie Winken
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Ich meinte, das heißt hier, wenn es um ALG II geht, "Bedarfsgemeinschaft" und hat nicht direkt was mit eheähnlicher Gemeinschaft und Unterhalt zu tun?!

Das eine impliziert das andere. Das Amt kann und darf nur "anrechnen", wenn eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt. Diese liegt aber nur vor wenn beide eine eheähnliche Gemeinschaft bilden...

Wäre ich A würde ich das Problem wie folgt lösen. Haus bauen. B zieht in die Nähe und besucht mich ständig...
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sidney1412
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Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 217

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

@windalf, dein Tip mit dem Haus bauen ist leider nicht ganz erfüllbar, auch wenn diese 1700euro erstmal als "viel Geld" erscheinen, so ist Person A doch ein ziemlicher "Verschwender" so das monatlich meist nichts übrig bleibt, und daher ein hoher Abtrag doch nicht möglich ist Winken
zumal wenn kein "verdienender Partner" vorhanden ist, der mal aushelfen könnte, wenns eng wird!
...aber über deinen Vorschlag mit dem "verhungern lassen" denke ich nochmal nach, da Person B auch als die 7köpfige Fressraupe bezeichnet wird, daher wäre das Unterbinden von Nahrungszufuhr ein wesentlicher Kostensenker!

Ich würde gern mehr über diese Bedarfsgemeinschaft erfahren und wissen was "vorhanden" sein muss, das A und B eine eheähnliche Gemeinschaft sind.
-Reicht das nachweisen des Sternzeichen von A, die ein absolut typischer Schütze ist. Dem Schütze liegt nämlich nichts ferner wie das feste binden, was für mich Ehe/Eheähnlich bedeutet. Niemals nie nie werde ich irgendwas unterschrieben das mich lebenslang an einen anderen Menschen bindet!!!

muss das immer alles sooo schwierig sein? lg, sid
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Guck mal in der Tacheles-Urteilsdatenbank. Das mit als eheähnlich gewertet werden ist wie einen Würfel werfen... Ein Urteil ist mehr an den Haaren herbeigezogen als ein anderes....
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lerafi
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 370

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

sid
Du schreibst, Du "weisst, dass A für B aufkommen müsste".
Woher weisst Du das?

Klar, viele ArGe-Mitarbeiter würden/werden das sicher gerne so sehen (ein Antragsteller weniger=weniger Arbeit) und viele Politiker auch (ein Antragsteller weniger=weniger Kosten).
Aber wo ist die gesetzliche Grundlage dafür?

Fakt ist wohl, wenn B ab 1.7 mit A zusammenlebt UND ALG2 beantragt UND bei Antragstellung angibt, mit A in einer "eheähnlichen Gemeinschaft" (was ist das aber rechtlich gesehen genau für ein Status???) zu leben, dass die ArGe dann A+B als "Bedarfsgemeinschaft" betrachten und gern die wirtschaftlichen Verhältnisse von A genauer kennenlernen möchten.
Aber aufgrund welcher Gesetze???
Und falls A nicht willens ist, der ArGe Auskünfte zu geben ODER der ArGe die Auskunft gibt, es gehe ihm wirtschaftlich (zu) gut, wird die ArGe B vermutlich kein ALG2 gewähren. Schlimmstenfalls GAR KEIN ALG2. Kein "Regelsatz" für den Lebensunterhalt, keine "Kosten der Unterkunft" für die Miete und keine KV-Beitrag.
Tja, und dann steht B dumm da.
Gegen A kann sie (er?) ja keine Unterhaltsansprüche geltend machen.
Bleibt nur, gegen den Ablehnungsbescheid der ArGe zu klagen (mit guten Erfolgsaussichten!) ODER immer gaaanz, gaanz lieb zu A zu sein ...
Oder sich einen Job zu suchen ... vielleicht "Haushaltskraft" bei A für 400,01 Euro/Monat?
Dann hätte er/sie wenigstens diese 400,00 flocken und wäre KV-Versichert.
Und die Verhältnisse zwischen A und B wären (rechtlich) geklärt: AG+AN.

Drum prüfe, wer sich (mit einem ALG2-Kandidaten) bindet ...
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Gerd aus Berlin
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Bevor wir das Pferd von hinten aufzäumen, sollte wir erstmal einen unstrittigen Fall erläutern (die strittigen werden letztlich eh erst vor Gericht entschieden):

Ein zwiegeschlechtliches Paar, das nicht ersten Grades Verwandt ist (also theoretisch eine Ehe eingehen könnte), betont (und dies nicht nur aus Versehen, weil das im Formblatt anzukreuzen möglich war): "Wir sind ein Paar und stehen füreinander ein in schlechten wie in guten Zeiten!"

Somit gelten sie als Einstandsgemeinschaft, und da sie theoretisch heiraten könnten, als eheänliche Gemeinschaft. Als solche wiederum gelten sie als Bedarfsgemeinschaft (BG) nach Absatz 3 Nr. 3 b) § 7 SGB II:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__7.html

Bei einer BG von Partnern wird der gesamte Bedarf summiert und gegen das gesammte Einkommen und Vermögen beider aufgerechnet nach Bereinigung um Freibeträge.

Hat ein Rentner 1.700,- netto, so kann er davon alles abziehen nach Nr. 3 bis 5 Absatz 2 § 11 SGB II:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__11.html

Also in der Regel 30,- pauschal für private Versicherung, eine vorhandene KfZ-Versicherung plus Mindestbeiträge für eine Riesterrente, also sagen wir mal 80,- im Monat.

Die Freibeträge für Vermögen ergeben sich aus § 12 SGB II:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__12.html
Bei Partnern können die meist kummuliert und pannaschiert werden, also zusammengezählt.

Sind diese nicht überschritten, bleibt nur noch ein anrechenbares Einkommen von 1.700 minus 80,-, also 1.620,-.

Dem steht ein Bedarf von 2 x Regelsatz ALG II nach § 20 eingegen, also 2 x 311,- gleich 622,-, plus eine angemessene Warm-Miete für 2, sagen wir mal von - je nach Ort und Umständen - 700,-, zusammen also 1.322,- an Bedarf, plus Krankenversicherung für jeden.

Hier ergibt sich eine positive Deckungslücke (ohne KV) von 1.620 minus 1.322 gleich ca. 300,-. Also bekommt das Paar wohl kein ALG II.

Mit KV - gesetzliche oder Zuschuss zu einer privaten - wird es enger, aber mehr als 2 x 130,- sind da auch selten drin.

Schuldentilgungen zählen nicht zum Bedarf beim ALG II, die sind auf bessere Zeiten zu verschieben.

So mal für einen unstrittigen Fall. Strittige entscheidet dann das Sozialgericht. Also falls wer seine Bereitschaft, für den anderen einzustehen, abstreitet.

Gruß aus Berlin, Gerd
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sidney1412
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Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 217

BeitragVerfasst am: 09.06.06, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo...

Jetzt weiss ich sehr viel mehr...
Und weiss vorallem das A never mit B zusammenziehen wird Winken
Nicht um das Amt zu "betrügen" sondern ganz einfach weil A keinerlei Neigung verspürt für B einzustehen.
So kann man sich diese Gedanken schlichtweg aus dem Kopf streichen!
Irgendwie ist diese Regelung in manchen Bereichen nicht nachvollziehbar, abe es ist eben so wie es ist...
A wird sich in Zukunft beim ersten Date eine Gehaltsbescheinigung vorlegen lassen!
danke, gruss sid
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Adromir
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Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 09.06.06, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde das eigentlich auch ne Schweinerei. Wenn die Gemeinschaft als Eheänlich eingestuft wird, dann bitte nicht nur was das Zahlen angeht.

Dann müssten auch Konsequenterweise Steuererleichterungen für Ehepartner gelten, oder versorgungsansprüche, wie z.B. "Witwenrente"..
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sidney1412
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Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 217

BeitragVerfasst am: 09.06.06, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

...schweinerei, naja, irgendiwe schon... ist halt schade das es entweder ALLES ODER NICHTS heisst...
Person A würde Person B gerne für die Zeit des ALG helfen, das heisst, er dürfte einziehen, telefon, pc etc. mitbenutzen ohne bezahlen, natürlich soll das Amt auch keine Miete zahlen, aber wenn Person A auch noch die KV zahlen muss, und B niemals auch nur einen Cent vom Amt bekommt.um sie mal ins Kino einzuladen etc. dann ist es echt vorbei mit der Liebe/Hilfe, was auch immer...
also, muss das Amt eben alles bezahlen und A und B wohnen weiterhin getrennt Winken

gruss, sid
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