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Sehr geehrtes Team
ich hoffe, ich bekomme nun eine informative Antwort zu unserem Problem.
Herr X ist seit März nicht mehr arbeitslos und fährt nun wöchentlich von Niedersachsen nach Bayern. Der dortige AG hat im einzusätzlich eine steuergünstigeres lLohnform ermöglicht, so daß von diesem Betrag auch Reise/Wohnkosten beglichen werden können. Der Antrag auf Trennungskostenbeihilfge wurde von der Agentur bereits bewiligt, es fehlt nur Durchschlag des AG.Der wiederrum möchte den Schein nicht ausfüllen, da ja bereits Gelder geflossen sind. Ist das rechtens ? Die Gelder sind doch auch für eine getrennte Haushaltführung bestimmt. Mit welcher Begründung darf der AG den Schein nicht ausfüllen ?
Bitte um Antwort !
Vielen Dank !
Frau Maus
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 07.06.06, 10:56 Titel:
Falls ein AG schon - evtl. steuerfreie - Zuschläge bezahlt für Mehrbelastunten, sieht der es vielleicht als Unrecht an, dafür zusätzlich noch Mittel aus Steuergeldern zu kassieren.
Umgekehrt ist der AG aber evtl. dennoch verpflichtet, Auskünfte zu geben, auch schriftliche an die Bundesagentur oder die ARGE.
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