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Kündigung eines Servers

 
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Mr.Kopfnuss
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 15:06    Titel: Kündigung eines Servers Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe seit 2-3 Monaten einen Server gemietet, jetzt möchte ich den Vertrag kündigen, laut der AGB

Zitat:
§5 Vertragskündigung

Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende durch beide Seiten gekündigt werden.
Für den Kündigungszeitpunkt maßgeblich ist das Eingangsdatum der Kündigung beim Empfänger.
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für xxxx insbesondere dann vor, wenn der Kunde bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät. Bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind dann, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät; schuldhaft gegen eine der im §6 geregelten Pflichten verstößt, trotz Abmahnung innerhalb angemessener Fristsetzung Internet-Seiten nicht so umgestaltet, dass sie den im §6 geregelten Anforderungen genügen oder schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt.


Name durch xxxx ersetzt.

Am 31.7 ist der Kündigungstermin, allerdings gibt es ein Mangel bei der Software die mir zur verfügnung steht, den ich schon mittgeteilt habe aber es wurde sich noch nicht darum gekümmert, kann ich den Vertrag fristlos wegen einem Mangel kündigen ?
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selbstdenker
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 267

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 15:58    Titel: Re: Kündigung eines Servers Antworten mit Zitat

Mr.Kopfnuss hat folgendes geschrieben::
allerdings gibt es ein Mangel bei der Software die [...] zur verfügnung steht, der [...] schon mittgeteilt wurde aber es wurde sich noch nicht darum gekümmert, kann [der Betroffene] den Vertrag fristlos wegen einem Mangel kündigen ?


Bitte Fragen stets neutral stellen. Hier gibts keine konkrete Rechtsberatung. Zudem fallen die Antworten weniger hart für den Fragenden aus, wenn er nicht angesprichen wird.

Bei "mangelhafter" Software ist zunächst zu prüfen, was der Vertrag dazu sagt. In praktisch jeder EULA (Endbenutzerlizenzvereinabrung) steht, dass der Hersteller der Software für gar nichts haftet und die Software von Beginn an als mangelhaft und als kaputt anzusehen ist. Ich würde mich wundern, wenn jemand bei der Weitervermietung mehr verspricht als der Hersteller. Das gilt übrigens speziell für Software aus Redmond, USA.

Was wurde denn _genau_ gemietet? Ein richtigen Server mitsamst Software? Wer macht den Support, die Softwarepflege? Ist es ein "managed server" oder ein nackter? Ist es ein "virtueller Server" oder gar nur ein webshare? Beim nackten Server (auch mit Software) ist der Kunde für jeden Mist selbst zuständig, auch für die Behebung von Problemen.

Da aber sehr oft ausgerechnet unausgebildete Leute, die nicht mal wissen wie man mit putty eine gesicherte Verbindung zum unixartigen Server aufbaut und was ein "apt-get update" macht (ich habe das bewusst gewählt) häufig aus irgendeinem Grund meinen einen solchen Server ohne das "managed" (kostet extra) mieten zu müssen kann ich mir nicht vorstellen, dass im Vertrag steht, der Anbieter übernehme auch die Konsequenzen aus der Dummheit der Benutzer. Also gehe ich davon aus, dass das Argument mit der "kaputten" Software wirksam ausgeschlossen sein wird. Dafür gibt es laut Vertrag eine schnelle Reinstallation der Software im Urzustand (Nur dieser Urzustand gilt oft als vertragsgemäß) und somit hat der Hoster seine im Vertrag festgelegte Schuldigkeit getan.

Konkret: Ich denke es wird sehr schwierig sein einen "Softwaremangel" als Sachmangel bei einem gemieteten Server geltend zu machen. Es sei denn, es ist ein "managed server" und der Anbieter bekommt einfach irgendetwas Elementares nicht zum Laufen.

Nein, ich bin weder selbst Anbieter, noch einem solchen verwandt oder verschwägert. Geschäftliche Beziehungen habe ich zu solchen Anbietern bestenfalls als Kunde, aber bei Beratungen zu dem Thema stoße ich immer wieder auf Leute, die meinen wegen 10.000 Zugriffen am Tag auf ein paar Skripte müsse man dringend einen eigenen Server haben...

Auch wird man bei einem "shared webserver" zum Beispiel bestimmte unüberschreibbare Sicherheitseinstellungen nicht als Mangel reklamieren können. Das kommt häufig vor, es heisst dann zum Beispiel "PHP geht nicht richtig" weil Sicherheitseinstellungen neuerer Versionen ein paar hahnebüchene Dinge untersagen und unsäglich unsichere Fertigskripte aus der Steinzeit nicht mehr laufen.

selbstdenker
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 08.06.06, 23:42    Titel: Re: Kündigung eines Servers Antworten mit Zitat

Mr.Kopfnuss hat folgendes geschrieben::
kann ich den Vertrag fristlos wegen einem Mangel kündigen ?

Das dürfte wohl sehr schwierig werden und auch nur dann möglich sein, wenn der Mangel schriftlich gerügt und eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt wurde bzw. der Anbieter die Nacherfüllung ausdrücklich verweigert hat. Lohnt sich das ganze denn überhaupt wegen dem einem Monat Rest-Vertragslaufzeit?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 09.06.06, 00:18    Titel: Re: Kündigung eines Servers Antworten mit Zitat

selbstdenker hat folgendes geschrieben::
In praktisch jeder EULA (Endbenutzerlizenzvereinabrung) steht,


Sie wissen schon, daß praktisch jede EULA unwirksam ist, weil sie dem Verbraucher erst nach Vertragsschluß zugänglich wird? Mit den Augen rollen
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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selbstdenker
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 267

BeitragVerfasst am: 09.06.06, 12:09    Titel: Re: Kündigung eines Servers Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
selbstdenker hat folgendes geschrieben::
In praktisch jeder EULA (Endbenutzerlizenzvereinabrung) steht,


Sie wissen schon, daß praktisch jede EULA unwirksam ist, weil sie dem Verbraucher erst nach Vertragsschluß zugänglich wird? Mit den Augen rollen


Ja. Sehr genau. Cool
Deswegen lautete auch mein nächster Satz:
selbstdenker hat folgendes geschrieben::
Ich würde mich wundern, wenn jemand bei der Weitervermietung mehr verspricht als der Hersteller.


Pfeil Daraus ergibt sich, dass sehr wahrscheinlich der Vermieter des Servers und der Software entsprechende Einschränkungen in seinen eigenen AGB vorgenommen hat. Wir gehen doch beide davon aus, dass dieser vernünftig handelt:?: Oder:?: Winken

selbstdenker
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