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Stellt Euch vor, der Franchisegeber meiner Freundin hätte den Vertrag nun fristlos gekündigt, nachdem meine Freundin seit 9 Monaten bemüht war, die Sache zu klären und seit dieser Zeit gar nicht unterrichten konnte. Ich bin der Meinung, daß meine Freundin bereits nach spätestens 3 Monaten den Vertrag hätte kündigen sollen. Was meint Ihr? Ich finde, daß sich der FG nicht an den Vertag gehalten hat, weil die Angelegenheit mit den überhöhten Franchisegebühren nicht geregelt wurde. Aber das hat sie wohl verpaßt. Steht einem FG in so einem oder ähnlichen Fall diese monatliche Pauschale zur "Betreuungskapazität weil die Schülerzahl unter 50 ist" tatsächlich zu? Und wenn Eurer Meinung ja, wie lange. Was wäre, wenn der FG nicht gekündigt hätte? Müßte man dann z. B. auch 2 Jahre bezahlen, ohne überhaupt irgendwelche Einnahmen haben zu können?
Wenn der FG jetzt die Herausgabe aller Unterlagen fordern würde, Z. B. Werbematerial, Prospekte, Unterrichtsmaterial, Stempel, Musikinstrumente, Ordner usw., die alle gekauft und bezahlt wurden, und einen bezahlten Gutschein für die Beschriftung des Autos als Werbung, müsste man diese Sachen alle kostenlos zurückgeben, oder könnte man die Sachen behalten, weil sie ja gekauft und bezahlt sind, oder könnte man für die Rückgabe Geld verlangen, sozusagen als Rückkauf an den FG?
Was meint ihr dazu?
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