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Frage zu Auslandsreisekrankenversicherung

 
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kulmuckus
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.06.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.06.06, 14:39    Titel: Frage zu Auslandsreisekrankenversicherung Antworten mit Zitat

Hallo,

mein Mann erlitt im März vergangenen Jahres eine Hirnblutung, von der er aber inzwischen soweit genesen ist, dass er seit Mai diesen Jahres wieder voll berufstätig ist.

Im Okt. 2005 unternahmen wir nach Absprache mit unserem Hausarzt eine Urlaubsreise nach Holland, wo durch einen großen epileptischen Anfall eine Krankenhausbehandlung notwendig wurde. Die Kosten wurden durch unsere Auslandsreisekrankenversicherung kürzlich gedeckt. Wir erwarten allerdings eine Kündigung.
Ein eventueller Rücktransport ist durch einen (Wortsperre: Firmename)-Schutzbrief abgesichert.

Da nach Ansicht des Hausarztes keine Bedenken gegen Auslandsreisen sprechen(ich meine hier keine Extremtouren), und wir sehr gern und viel verreisen (innerhalb EU u. Schweiz) haben wir nun das Problem einer Versicherung mit Vorerkrankung.
Gibt es da Möglichkeiten? Oder muss man jetzt in Deutschland bleiben (Wir sind erst 39)?

Auslandsurlaube sind für uns aufgrund unserer sehr stessigen Lebenslage eine enorme Bereicherung unserer Lebensqualität.
Welche Möglichkeiten habe ich? Wenn ich bei der Versicherung anfrage, wecke ich "schlafende Hunde"???? Da wird man doch sicher von vornherein ausgeschlossen?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar
Freundliche Grüße
Sylke
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 09.06.06, 14:48    Titel: Re: Frage zu Auslandsreisekrankenversicherung Antworten mit Zitat

kulmuckus hat folgendes geschrieben::
Da nach Ansicht des Hausarztes keine Bedenken gegen Auslandsreisen sprechen(ich meine hier keine Extremtouren), und wir sehr gern und viel verreisen (innerhalb EU u. Schweiz) haben wir nun das Problem einer Versicherung mit Vorerkrankung.
Gibt es da Möglichkeiten? Oder muss man jetzt in Deutschland bleiben (Wir sind erst 39)?

Beim Abschluß einer Auslandsreisekrankenversicherung werden üblicherweise keine Gesundheitsfragen gestellt.
Der Abschluß geht mittlerweile bei vielen Versicherungsgesellschaften online und ist ab ca. 6,- Euro jährlich pro Person zu haben (soweit nicht älter als 70 Jahre).
Sofern nur Reisen innerhalb Europas geplant sind, ist ein in Deutschland gesetzlich Krankenversicherter auch im Ausland krankenversichert. Lediglich Kosten für notwendige Rücktransporte aus dem Ausland werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gezahlt.
Privat Krankenversicherte geniessen ohnehin ein weltweit gültigen Krankenversicherungsschutz.
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kulmuckus
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.06.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.06.06, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort.
Aber hat nicht jede Versicherung die Klausel, dass Vorerkrankungen ausgeschlossen sind? Steht doch im Kleingedruckten???

Grüße von Sylke
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 09.06.06, 15:49    Titel: Re: Frage zu Auslandsreisekrankenversicherung Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Sofern nur Reisen innerhalb Europas geplant sind, ist ein in Deutschland gesetzlich Krankenversicherter auch im Ausland krankenversichert. Lediglich Kosten für notwendige Rücktransporte aus dem Ausland werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gezahlt.
Im Großen und Ganzen ist diese Aussage richtig, es muss jedoch bedacht werden, dass das Netz der Vertragsärzte im Ausland nicht so dicht ist wie in Deutschland. Daher akzeptieren viele Ärzte im Ausland (gerade die in Urlaubsregionen, Hotels, Campingplätzen, etc.) die Auslandskrankenscheine bzw. den EHIC (Krankenversichertenkarte für das Ausland) nicht. In diesen Fällen müssen die Versicherten zunächst die Kosten selbst zahlen und bekommen hinterher in Deutschland die deutschen Sätze erstattet. Daher ist es eher so, dass die Versicherten für eine normale ärztliche Behandlung im Ausland mehr zahlen müssen als sie hinterher erstattet bekommen. Diese Differenz trägt dann auch die private Auslandskrankenversicherung.
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vikingz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 09.06.06, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

Tja kein so leichtes Thema, aber grds. gibt es Anbieter, die auch für Personen mit Vorerkrankungen oder ältere Personen geeignete Tarife anbieten. Auch Rentner verreisen ja öfter mal ins Ausland. Das Kreuz mit der Auslandskrankenversicherung ist ja, dass sie ohnehin nur akut auftretende Erkrankungen abdeckt, theoretisch damit Vorerkrankungen also ohnehin ausgeschlossen sind, ohne, dass das im Kleingedruckten erwähnt werden müsste.

Ums vergleichen wird man nicht herumkommen und wahrscheinlich auch für den Tarif den ein oder anderen Euro drauflegen.

Möglichkeiten gibt es aber, ich zitiere mal relativ wahllos eine gegoogelte Seite : "Im versicherungsrechtlichen Sinn ist Erkrankung jede Stoerung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Taetigkeit des Koerpers, die geheilt, beseitigt oder gelindert werden kann. Es muss immer eine akute, also unvermittelt auftretende Gesundheitsstoerung vorliegen. Eine Verschlechterung einer vor Reiseantritt bestehenden Krankheit wird einer akuten Erkrankung gleichgesetzt. Das gleiche gilt fuer eine Verletzung, bei der sich der Heilungsprozess verschlechtert.

Vorerkrankungen sind im Rahmen des ***-Auslands-Krankenschutzes nicht ausgeschlossen, soweit das Mitglied nicht wusste, dass die Vorerkrankung waehrend der Reise behandlungsbeduerftig wird."

Ergo, Angebote gibt es am Markt, aber ganz konkret vorher den Versicherer auch fragen, ob eine Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung als Leistungsfall anerkannt wird, das dürfte von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich kulant geregelt sein. Vielleicht kann der behandelnde Arzt weiterhelfen, der wird auch öfter mal mit der Frage konfrontiert sein.

Im übrigen gehe ich konform mit Stefanie145, die Zusatzversicherung ist bei einer Auslandsreise zumindest für gesetzlich Versicherte unbedingte Pflicht, sonst kanns arg teuer werden.
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