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Tagegeldversicherung

 
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MFK
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 09.06.06, 21:19    Titel: Tagegeldversicherung Antworten mit Zitat

ich habe ein jahr tagegelversicherung bezahlt bekommen. danach wurde von der versicherung ein gutachten gefordert und erstellt.das gutachten sagt aus, dass ich berufsunfähig bin. nun verlangt meine tagegeldversicherung das geld zurück. meine berufunfähigkeitsversicherung hat nach dem gutachten für das ganze jahr bezahlt. Frage muss ich mein krankentageld zurück bezahlen?

Bitte um Antwort , thx
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 10.06.06, 09:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wage mich tollkühn vor und behaupte, dass das Tagegeld schon auf Grund des Bereicherungsverbots zurückgezahlt werden muss- man darf sich durch die Erkrankung nicht "besser stellen" als vorher, als man noch gesund war und das Geld selbst verdient hat.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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ht-net
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Anmeldungsdatum: 23.02.2005
Beiträge: 65
Wohnort: Brackenheim

BeitragVerfasst am: 10.06.06, 10:17    Titel: ??? Antworten mit Zitat

Mit den Augen rollen ich wage tollkühn zu sagen dass mein vorredner aufgrund der angaben die ich im 1. thread sehe 0 ahnung hat! krankentagegeld darf man selbstverständlich bekommen wenn das vorige nettoeinkommen dadurch nicht überschritten wird.

und bei einer krankentagegeldversicherung wird in der regel so lange krankentagegeld bezahlt bis eine evtl. berufsunfähigkeit (bu) festgestellt wurde. aber auch hiergegen kann man sich wehren weil das in der regle zunächst ein parteigutachten der versicherung ist.

bei seriösen krankentagegeldversicherungen läuft die krankentagegeldversicherung auch noch bis 6 monate nach feststellung der bu weiter.
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Melle
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 10.06.06, 12:15    Titel: Re: ??? Antworten mit Zitat

ht-net hat folgendes geschrieben::

Mit den Augen rollen ich wage tollkühn zu sagen dass mein vorredner aufgrund der angaben die ich im 1. thread sehe 0 ahnung hat! krankentagegeld darf man selbstverständlich bekommen wenn das vorige nettoeinkommen dadurch nicht überschritten wird.


[Ironie an]hui, welch netter Kommentar[Ironie aus] Hat Ihuehn mit einer Silbe gesagt, daß dem nicht so ist? Er hat lediglich das VVG auf diesen Fall angewendet und sinngemäß weitergegeben.

ht-net hat folgendes geschrieben::

bei seriösen krankentagegeldversicherungen läuft die krankentagegeldversicherung auch noch bis 6 monate nach feststellung der bu weiter.


Wieso seriös? In den MB/KT ist ganz klar geregelt, daß das Versicherungsverhältnis mit Eintritt der Berufsunfähigkeit endet. Und dort ist auch geregelt, daß die sogenannte "Nachleistungspflicht" spätestens drei Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit endet. Es steht natürlich jedem Versicherer frei, diese Frist in den TB/KT zu verlängern, aber normalerweise sollten drei Monate zur Klärung der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung-Leistungspflicht ausreichen.

Außerdem hat MFK schon geschrieben, daß die BU-Versicherung aufgrund des Gutachtens die BU-Rente auszahlt. Warum soll der denn dann noch andere Gutachten anfordern?
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Wer mir glaubt, ist selber Schuld Smilie
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ht-net
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.02.2005
Beiträge: 65
Wohnort: Brackenheim

BeitragVerfasst am: 10.06.06, 13:31    Titel: ... Antworten mit Zitat

bei mir haben bisher fast 3 jahre nicht ausgereicht um die bu zu klären.
jedenfalls will jede versicherung nicht bezahlen.
für die ienen biste bu damit sie nicht zahlen müssen - für die andern eben nicht damit sie nicht zahlen müssen.

deshalb kann ich nur empfehlen es genauso zu treiben wie die feinen versicherungsgesellschaften!
gegenüber der tagegeldversicherung die bu bestreiten - diese hat nämlich in der regel andere voraussetzungen wie die der bu-versicherung - und von der bu-versicherung nehmen wenn die die bu anerkennt.

zurückzahlen würde ich nichts....

ich mach jetzt insgesamt 3 jahre dieses matyrium mit und es intressiert keine sau was das bedeuted. gerichte und sozialgerichte sind derart überlastet dass da jahre vergehen müssen und die versicherungen zahlen eben nicht....
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Melle
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 10.06.06, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Thema verfehlt. Setzen. 6. Winken

Das hat doch jetzt mit der Ausgangsfrage nix zu tun.

Und im Fachgebiet Versicherung einer, die´s gelernt hat die Kompetenz anzuzweifeln, find ich schon harter Tobak...

Ihre arg subjektive und laienhafte Meinung über die Geschäftspraxis mancher BU-Versicherer gehört auch nicht hier hin.

MFK hat Glück gehabt und die Versicherung zahlt. Und das Krankentagegeld sollte er auch zurückzahlen, sonst holt es sich die Versicherung per Mahnbescheid. Die Rechtslage ist in solchen Fällen nämlich eindeutig Ausrufezeichen Also hören Sie bitte auf, andere Leute durch Ihre subjektive Meinung negativ zu beeinflussen.

Aber ich kann natürlich nachvollziehen, wie Ihnen ergeht. Sie sind sicherlich nicht der Einzige. Ich wünsche Ihnen im Streit um Ihre BU-Rente alles Gute und starke Nerven.
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MFK
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 11.06.06, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich hat die tagegelversichrung nicht das normale einkommen überschrittten,somit auf keinen eine bereicherung.wichtig wäre zu wissen, ist es rechtens das erhaltene tagegeld bei berufsunfähigkeit zurückzahlen zu müssen
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Melle
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 11.06.06, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

ja, sie müssen, weil die BU rückwirkend festgestellt wurde und sie ungerechtfertigt daraus Leistungen bezogen haben.

Aber sie können ja abwarten, die Versicherung wird dann schon mit Ihnen in Verbindung setzen. Und wenn erst mal ein Mahnbescheid erstellt wurde, dann werden sie sich ja einen Anwalt nehmen können.
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 12.06.06, 07:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo mal wieder Smilie

@ht-net: Ich glaub, du hast nicht verstanden, was ich sagen wollte Auf den Arm nehmen

@MFK: Tagegeld+BUZ-Rente > bisheriges Durchschnittsnetto der letzten zwölf Monate=Geld zurückzahlen, da Bereicherung!

@Melle: An den Passus, dass die Arbeitsunfähigkeit mit Eintritt der BU endet, hatte ich noch gar nicht gedacht. Aber danke für den Hinweis Winken
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