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von dritten verursachter schaden

 
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smallbabbe
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Anmeldungsdatum: 10.06.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.06.06, 12:32    Titel: von dritten verursachter schaden Antworten mit Zitat

muss die eigene haftpflichtversicherung zahlen, wenn man nur ein "zwischenglied" einer verkettung unglücklicher umstände ist ?

klassisches beispiel :

müller wird in einer tanzenden meute in der disco angerempelt und fällt selbst um, dabei schlägt er einem hinter ihm stehenden menschen die zähne aus (der grade an der bierflasche nippt o.ä.).

oder wie ist die rechtslage hier, da ja der ursprüngliche "verursacher" nicht mehr ausgemacht werden kann ?
und muss hier der beweis von müller erbracht werden, dass er gestoßen wurde (durch zeugen)?
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Mich kann man nur fragen, wenn man NICHTS wissen will.
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 10.06.06, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo smallbabbe,

diese Geschichte ist geregelt im § 823 BGB. Da steht drin, dass man dann Schadenersatz leisten muss, wenn man einem anderen einen Schaden vorsätzlich oder fahrlässig zufügt. (ist dort etwas anders formuliert, aber das isses eigentlich).

Dann schauen wir uns das beispiel mal an:

hat der Müller vorsätzlich gehandelt? nee, er wollte dem anderen ja nicht absichtlich einen Zahn ausschlagen. Scheidet also schonmal aus.

hat der Müller fahrlässig gehandelt? nee, auch nicht. Er kann ja selber nix dafür, wenn er von einem anderen angerempelt wird und umfällt.

Fazit: der Müller ist dem Zahnlosen nicht zum Schadenersatz verpflichtet, somit entfällt auch die Schadenersatzverpflichtung der Haftpflichtversicherung.

Der Zahnlose könnte sich vielleicht an denjenigen halten, der den Müller angerempelt hat - wenn er ihn findet und ihm nachweisen kann, dass er fahrlässig gehandelt hat. Aber das dürfte in der Praxis ziemlich aussichtslos sein - da müsste der andere schon wirklich sehr unvorsichtig und rücksichtslos gewesen sein.
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Grüße, Mogli
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smallbabbe
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Anmeldungsdatum: 10.06.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.06.06, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

also bleibt der zahnlose auf seinen arztkosten sitzen, weil ihm gar keine versicherung was zahlt ?
oder kann es eine andere versicherung abdecken ?
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Mich kann man nur fragen, wenn man NICHTS wissen will.
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Stefanie145
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 10.06.06, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

smallbabbe hat folgendes geschrieben::
also bleibt der zahnlose auf seinen arztkosten sitzen, weil ihm gar keine versicherung was zahlt ?
oder kann es eine andere versicherung abdecken ?
In der Regel sollte doch die Krankenversicherung ggf. für einen Teil der Kosten aufkommen. Zumindest die gesetzliche Krankenversicherung leistet zunächst und würde sich anschließend ggf. das Geld vom Verursacher zurückholen.
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 10.06.06, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Stefanie145 hat folgendes geschrieben::
..... und würde sich anschließend ggf. das Geld vom Verursacher zurückholen.


... das klappt aber nur, wenn sie dem Verursacher auch ein Verschulden nachweisen kann (siehe oben). Beid em geschilderten Sachverhalt wird das nicht einfach werden.
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Stefanie145
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 10.06.06, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Deshalb schrieb ich ja auch ggf. Winken Ich wollte eigentlich nur darauf hinweisen, dass der "Zahnlose" schon Sachleistungen bekommt.
Es sollte sich dabei um eine ganz allgemeine Auskunft handeln, die nicht auf einen bestimmten Fall zugeschnitten ist.
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 10.06.06, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

smallbabbe hat folgendes geschrieben::
also bleibt der zahnlose auf seinen arztkosten sitzen, weil ihm gar keine versicherung was zahlt ?
oder kann es eine andere versicherung abdecken ?


Der "Zahnlose" hat aber auch sehr leichtsinnig gehandelt, wenn er innerhalb einer tanzenden Meute aus einer Flasch trinkt.
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smallbabbe
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Anmeldungsdatum: 10.06.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.06.06, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

gesetzt, der zahnlose würde den müller verklagen :

wie liegt denn die beweispflicht?
muss müller beweisen, dass er gestoßen wurde (durch zeugen) ?
der zahnlose kann das ja nicht unbedingt bestätigen und von nichts wissen.
er könnte müller vorwerfen, das als ausrede erfunden zu haben.
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 07:34    Titel: Antworten mit Zitat

wer was will muß es beweisen.
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