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quedlin11
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.06.2006
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 10.06.06, 19:10    Titel: Softwareerstellung Antworten mit Zitat

Hallo,

Nutzer A entwickelt für Nutzer B eine Software, ganz ohne Vertrag. Freund B möchte nun Rechtssicherheit über die Eigentumsverhältnisse der Software haben. Er entwickelt nun einen Vertrag, der ihm das Nutzungsrecht überlässt. Freund A merkt an, dass nicht alle Teile der Software von ihm kommen, sondern tw. von seinen Freunden C mitentwickelt wurde. C hat nichts gegen die Benutzung der Teile der Software. Die Freunde C möchten aber, dass der Vertrag über eine andere Person D aus dem Freundeskreis C geschlossen wird, da nur diese über ein Gewerbe verfügt. Die Freunde C behaupten, dass alle ihre Rechte an den Freund D abgetreten wurden, der den Vertrag abschließen soll.

Nun die Frage: Wie kann sich Nutzer B Rechtssicherheit in den Vertrag einbauen? Seine Sorge ist, dass nach Abschluss des Vertrags ein Freund aus dem Freundeskreis C ihn "verklagt", da er nicht will, dass seine erstellten Dateien der Software von Nutzer B benutzt werden. Da es sich bei dem Freundeskreis C um eine "lose" Gruppe ohne Angestelltenverträge handelt, verbleiben die Nutzungsrechte rein rechtlich bei den einzelnen Softwareerstellern des Freundeskreises C. B will sich nciht auf die mündliche Zusage des Freundeskreis verlassen, dass Verträge unter ihnen vorhanden sind, die klar regeln, dass D alle Nutzungsrechte der Software hat und somit Verträge über die Software abschließen darf.

Wie löst B das Problem, dass er einen Vertrag abschließt, der ihm zusichert, von keinem der Freunde "angepisst" zu werden, wenn einer bestreitet, jemals die Nutzungsrechte an D weitergegeben zu haben?


Interessanter Fall Winken
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 10.06.06, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Dann müßte er sich schon von allen Angehörigen des Freundeskreises C eine entsprechende schriftliche Bestätigung holen.
_________________
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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quedlin11
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.06.2006
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 10.06.06, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wie muss die Bestätigung aussehen, die Nutzer B einholen müsste?

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Hiermit bestätige ich, Pari S. Hilton, dass ich die vollständigen Nutzungsrechte an Freund D abgetreten habe und dieser in allen Formen und mit allen Rechten befugt ist, über die Software und meinen dazu erstellten Teil zu verfügen.
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Angenommen, B kümmert sich nicht um die Bestätigungen der anderen, was kann ihn erwarten? Nutzt die folgende Klausel etwas?

Werden durch die Benutzung der von AN erstellten Software Schutzrechte Dritter verletzt, hat AN auf seine Kosten nach Wahl von AG diesem das Recht zur Nutzung der geschützten Programme zu verschaffen oder VG schutzfrei bei Aufrechterhaltung des Qualitätsstandards zu gestalten. AN stellt AG ferner von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen Schutzrechts­verletzungen gegen AG geltend machen.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 10.06.06, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

quedlin11 hat folgendes geschrieben::
Wie muss die Bestätigung aussehen, die Nutzer B einholen müsste?


Das überschreitet wohl die Grenze zur unzulässigen Rechtsberatung im Einzelfall, wenn ich darauf antworte.

quedlin11 hat folgendes geschrieben::
AN stellt AG ferner von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen Schutzrechts­verletzungen gegen AG geltend machen.


Verhindert aber auch nicht, daß sich in ihren Rechten verletzte Dritte zunächst an den AG als Veröffentlichenden halten können. Dieser kann dann wiederum den AN in Regreß nehmen, wenn bei dem noch was zu holen ist.
_________________
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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