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(3) Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.
Hm... Problem..... Ich verstehe den Teil mit notwendig nicht. Einige Leute erzählen mir, das die Kosten nur übernommen werden wenn die ARGE einen Umzug veranlasst (also notwendig), andere wiederum sagen das auch dann die Kosten übernommen werden wenn jemand umzieht um Arbeit zu bekommen. Eine Nachfrage bei unserer ARGE ergab das eventuell die Kosten übernommen werden, jedoch erst danach, wenn der Umzug fertig ist.
Frage : Muss die ARGE die Kosten übernehmen ?
zB: als Beihilfe oder ähnliches.
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