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Beim Autofahren k.o. geschlagen!

 
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SimsSabine
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Anmeldungsdatum: 27.12.2005
Beiträge: 146
Wohnort: Zwickau

BeitragVerfasst am: 11.06.06, 11:33    Titel: Beim Autofahren k.o. geschlagen! Antworten mit Zitat

Hallo, es gibt diesen Werbespot in dem Mann und Frau gemeinsam Auto fahren, er am Steuer. Sie versucht eine Flasche, oder sowas, aufzumachen und haut dabei Ihren Mann, den Fahrer K.O. Nun meine Frage, er fährt ja dann in die Leitplanke und es könnte ja noch mehr passieren, wer bezahlt den Schaden? Ich bin der Meinung ihre Private Haftpflichtversicherung, mein Freund meint seine KFZhaftpflichtversicherung!
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 11.06.06, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

SimsSabine hat folgendes geschrieben::
Sie versucht eine Flasche, oder sowas, aufzumachen und haut dabei Ihren Mann, den Fahrer K.O.


Sind Sie blond? Lachen Beim öffnen einer Flasche geht der Fahrer k.o.?

Zunächst zahlt, denke ich die Kfz.-Haftpflicht.
Die ungeschickte Flaschenöffnerin kann dann in Regress genommen werden.

Damit ich das zukünftig vermeiden kann: Um was für einen Flaschenverschluß handelt es sich:?:

Mano
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SimsSabine
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Anmeldungsdatum: 27.12.2005
Beiträge: 146
Wohnort: Zwickau

BeitragVerfasst am: 11.06.06, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube sie zieht irgendwie dran, vieleicht ein Bügelverschluss? Ich kann mich nicht mehr erinnern... Sie zieht mit der linken und hält die Flasche mit der rechten hand. Dann hat sie wohl zuviel gezogen und haut dann mit Ihrer Hand dem Fahrer ins Gesicht, der daraufhin bewusstlos wird!
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 12.06.06, 06:24    Titel: Re: Beim Autofahren k.o. geschlagen! Antworten mit Zitat

SimsSabine hat folgendes geschrieben::
.... wer bezahlt den Schaden?....


da sollte mabn zunächst mal präzisieren: welchen Schaden? den an der Leitplanke, den am Auto oder den Gesundheitsschaden des Fahrers?

Um den Schaden an der Leitplanke wird sich die KFZ-Haftpflichtversicherung kümmern.

Der Schaden am Auto, das ist zunächst mal ein Fall für die Vollkasko, sofern vorhanden. Außerdem kann man überlegen, ob die Privathaftpflichtverischerung der Beifahrerin damit was zu tun hat. Der Ausschlusstatbestend ("Kleine Benzinklausel") greift erstmal nicht. Nach der "Benzinklausel" ist nicht versichert "die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraftfahrzeuges (...) wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verusacht werden".

Die Beifahrerein ist zwar möglicherweise Fahrzeugeigentümerin. Aber das ist eigentlich egal, denn sie hat den Schaden ja nicht durch den "Gebrauch des Fahrzeuges" verursacht. Also kann sich die PHV auf diesen Ausschlusstatbestand nicht berufen.

Allerdings könnte es es sich um einen "Eigenschaden" handeln. Das ist jetzt im § 4, II, Abs. 2 der AHB geregelt: "Ausgeschlossen von der Versicherung bleiben (...) haftpflichtansprüche aus Schadenfällen von Angehörigen des Versicherungsnehmers, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören". Wenn die beiden also miteinander verheiratet sind oder eine eheähnliche Gemeinschaft bilden, besteht deswegen also kein Versicherungsschutz aus der Privathaftpflichtversicherung.

Gleiches gilt, wenn die Beifahrerin (mit dem Fahrer nicht verheiratet) Fahrzeugeigentümerin ist. Dann wär´s ebenso ein Eigenschaden, um den sich die PHV der Beifahrerin nicht kümmern würde.

Anders wär´s allerdings, wenn die beiden nicht verheiratet wären und auch keine eheähnliche Gemeinschaft hätten und die Befahrerin nicht Fahrzeugeigentümerin ist. Dann wäre der Anspruch des Fahrers auf Schadenersatz gegen die Beifahrerin durch die PHV der Beifahrerin gedeckt (vorausgesetzt, sie hat den Schaden nicht vorsätzlich verursacht; aber das ist aus der Fallbeschreibung nicht ersichtlich)

So, abschließend noch die Ansprüche des Fahrers wegen der Gesundheitsschädigung: Heilkosten übernimmt zunächst die Krankenkasse. Regress der Krankenkasse beim Schadenverursacher ist meines Wissens bei Familienangehörigen ausgeschlossen (bitte korrigieren, wenn ich hier danebenliege).

Wenn es sich nicht um Ehegatten, sondern um Freunde/Bekannte handelt, dann würde der Schmerzensgeldanspruch des Fahrers von der PHV der Beifahrerin übernommen werden, ebenso die Regressforderungen der Krankenkasse.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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