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J_Denver FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 12.06.06, 07:42 Titel: einbruch oder vandalismus |
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ein kfz wird gewaltsam mit einem gullideckel geöffnet und leergeräumt. der gullideckel wird in die seitenscheibe geworfen. hierbei wird nicht nur das glas zerbrochen, sondern auch die tür wird erheblich beschädigt.
handelt es sich jetzt um einen einbruchfolgeschaden (teilkasko) oder um vandalismus (vollkasko)......kniffelig oder eindeutig? _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 12.06.06, 08:02 Titel: |
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Ich würd mal sagen, das kommt drauf an....
Mal wieder Prölss/Martin, VVG-Kommentar, Anm. 14 zu AKB § 12:
"Beschädigungen bei dem Versuch, das Fahrzeug oder mitversicherte Teile zu stehlen, sind ersatzpflichtig (...) nicht aber mutwillige anlässlich oder wegen des fehlgeschlagenen Versuchs (es folgen Nachweise aus der Rechtsprechung).
Also: die Seitenscheibe müsste aus der Teilkasko problemlos ersatzpflichtig sein. Die Schäden an der Tür nur dann, wenn sie wirklich unmittelbar bei dem Einbruch entstanden sind. Wenn die Täter den Gullideckel erst gegen die Tür und dann gegen die Scheibe geworfen haben, dann eher nicht. Außerdem kommt´s darauf an, dass die Täter auch die Absicht hatten, das Fahrzeug oder mitversicherte Teile (Radio) zu stehlen. Du schreibst "leergeräumt". Bezieht sich das auf das Autoradio oder auf sonstige Sachen, die im Auto lagen? _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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J_Denver FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 12.06.06, 11:57 Titel: |
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bei dem kfz handelt es sich um einen lieferwagen/werkstattwagen. die diebe waren wohl im wesentlichen hinter dem werkzeug bzw. den maschinen her. allerdings wurde auch der verbandskasten mitgenommen.....lag wohl gerade günstig. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 12.06.06, 12:41 Titel: |
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Hmmm. Kasko-Schaden is ja nun nicht gerade das Thema, mit dem ich mich gewöhnlich beschäftige. Aber ich probier´s mal.
die Seitenscheibe gehört unstreitig zur Teilkasko. Glasschaden. Der gestohlene Verbandskasten auch. Diebstahl. Aber die verbeulte Tür? Hm.
Der VN muss den Eintritt des Versicherungsfalles beweisen; soll heißen, hier muss er nachweisen, dass die Täter, in der Absicht, das Fahrzeug oder mitversicherte Teile (hier den Verbandskasten) zu stehlen, beim Versuch, in das Fahrzeug zu gelangen, diesen Schaden verursacht haben. Das könnte nicht einfach werden. Denn für den Diebstahl war es ausreichen, die Scheibe einzuschlagen. Die restlichen Beschädigungen am Fahrzeug dürften aufs Konto "Vandalismus" gehen und wären somit nur über eine Vollkasko gedeckt.
Aber eines fällt mir doch noch ein (weit hergeholt, aber man sollte es bedenken) : möglicherweise wird sich der Kaskoversicherer auf Grobe Fahrlässigkeit berufen: wenn das Werkzeug offen sichtbar im Fahrzeug lag und das Fahrzeug längere Zeit, womöglich nachts, abgestellt war, kommt das ja fast einer Einladung an die Diebe gleich, hier mal einzubrechen..... _________________ Grüße, Mogli
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J_Denver FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 12.06.06, 13:32 Titel: |
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ich würde ja ein wenig anders argumentieren. da die scheibe mit dem gullideckel eingeschlagen wurde( war wohl nix besseres zur hand) und dieses in einem vorgang geschah halte ich die beschädigungen an der tür für unmittelbar.
zum thema fahrlässigkeit.
wie es nunmal mit handwerkerautos ist. da wird natürlich das geschirr nicht immer ausgeladen zumal es ja auch in festen einbauten gelagert wird.
.....es wird wohl auf eine kulanzregelung rauslaufen. es geht ja schlieslich nur um die SB differenz.( SFR ist nicht betroffen, da stückbeitrag) _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 12.06.06, 13:50 Titel: |
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| J_Denver hat folgendes geschrieben:: | ich würde ja ein wenig anders argumentieren. da die scheibe mit dem gullideckel eingeschlagen wurde( war wohl nix besseres zur hand) und dieses in einem vorgang geschah halte ich die beschädigungen an der tür für unmittelbar.
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wenn´s so war (nur einmal zugeschlagen), könntest du vielleicht recht haben. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, es würde sich um separate Beschädigungen infolge zwei- oder merhmaligen Zuschlagens handeln....
Allerdings muss die Diebstahlabsicht immer noch bewiesen werden. Der VN hat die Beweislast dafür, dass die Täter ins Auto eingebrochen sind, um das Auto oder mitversicherte Teile (laut Teileliste Kasko) zu stehlen, und anlässlich dieser Tat wurden dann außerdem noch die Werkzeuge gestohlen. Der Versicherer wird das wohl anzweifeln und argumentieren, die Täter hätten es von vornherein nur auf das Werkzeug abgesehen und nur "zufällig" den Verbandskasten dann mit gestohlen.
Nun, man wird sehen, wie´s ausgeht. Kulanzregelung klingt schonmal gut. _________________ Grüße, Mogli
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J_Denver FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 21.06.06, 10:13 Titel: |
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schadensabteilung hat auf TK schaden entschieden. lt. gutachten sind nur geringe schäden an der tür vorhanden. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 21.06.06, 12:22 Titel: |
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Siehstemal.
So schlechte Menschen, wie immer behauptet wird, sind meine Kollegen in den Schadenabteilungen also doch nicht. |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 22.06.06, 07:11 Titel: |
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sind denn in der TK nicht auch vandalismusschäden nach einbruch versichert? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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TheKing28 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.06.2005 Beiträge: 338
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Verfasst am: 22.06.06, 07:28 Titel: |
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| talla hat folgendes geschrieben:: | | sind denn in der TK nicht auch vandalismusschäden nach einbruch versichert? |
Meines Wissens (das sich allerdings auf die Hausratversicherung/Gebäudeversicherung beschränkt) sind Folgeschäden die Ursache eines versicherten Ereignisses sind immer mitversichert, würde mich wundern, wenn das in der KFZ-Versicherung anders wäre |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 22.06.06, 07:31 Titel: |
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| talla hat folgendes geschrieben:: | | sind denn in der TK nicht auch vandalismusschäden nach einbruch versichert? |
nö, das gibt´s so z.B. in Hausrat.
In Kraftfahrt-Kasko sind Vandalismusschäden ausdrücklich nur in der Vollkasko versichert (vgl AKB § 12, Abs. II f). _________________ Grüße, Mogli
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Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
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Verfasst am: 29.07.06, 11:24 Titel: |
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habe dazu gerade ein BGH-Urteil gelesen: Az. IV ZR 212/05
Bei Einbruchdiebstahl in ein teilkaskoversichertes Kfz sind nur die Schäden am Fahrzeug ersatzpflichtig, die durch die Tat entstanden sind oder damit in sachnahmen Zusammenhang stehen.
Damit entsprach der BGH dem Eigentümer des Pkw den Ersatz von Schäden ab, die die Täter bei Gelegenheit des Einbruchs zusätzlich am Wagen verursacht hatten, wie ein aufgeschlitztes Verdeck und Kratzer an der Karosserie. _________________ MfG,
Duisburger
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