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Verfasst am: 12.06.06, 10:44 Titel: Rechtsmittel gegen Prüfungsergebnisse
Zur Abschlußprüfung Sommer 2006 Bürokaufmann/frau vor der IHK habe ich eine Frage:
Prüfer bewerten unterschiedlich besonders beim Fach Bürowirtschaft, da es kein Multiple-Choice-Aufgaben sind. Einige Prüfer lassen nur Antworten gelten, die in den Lösungsvorschlägen vorhanden sind, andere prüfen ob nicht auch abeichende Antworten gelten können.
Ausserdem sind Prüfungfragen teilweise nicht eindeutig gestellt und lassen Interpretationsspielraum. Also müssten auch mehrere Antworten zugelassen werden.
Welche Rechtsmittel gibt es gegen das Prüfungsergebniss? Kann man eine Einsicht oder erneute (unabhängige) Bewertung fordern?
Sie können gegen das Prüfungsergebnis Einspruch einlegen ( genaueres dazu sagt ihnen die IHK ), so wie ich das kenne wird der entsprechende Prüfungsteil neu bewertet. Bis auf äußerst seltene Ausnahmen ist das zweite Ergebnis gleich oder schlechter als das erste da nach meiner Erfahrung generell eher wohlwollend bewertet wird.
Inwieweit bei der schriftlichen Prüfung Einsicht in die Korrektur gewährt wird, weiss ich allerdings nicht.
Schlechter kann das Ergebnis nicht gemacht werden. Im konkrekten Fall fehlen in den 3 schriftlichen Fächern jeweils 1 Punkt zur 1 ( ab 92 %). Das ist irgendwie auffällig. Bei Prüfungsimulationen lag ich immer zwischen 94 und 100 %.
Schlechter kann das Ergebnis nicht gemacht werden. Im konkrekten Fall fehlen in den 3 schriftlichen Fächern jeweils 1 Punkt zur 1 ( ab 92 %). Das ist irgendwie auffällig. Bei Prüfungsimulationen lag ich immer zwischen 94 und 100 %. Das wirkt so als würden Sie mir die Gratifikation nicht gönnen. Weil ich meinen IHK-Beitrag immer noch nicht bezahlt habe, als Selbstständiger? Naja im mündlichen und praktischen Teil sind wenigstens 96 %.
Das mit dem nicht gönnen wgen fehlendem Beitrag glaub ich mal nicht, denn auch in den kaufmännischen Berufen sind afaik die Prüfer keine Angestellten der IHK..
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