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Verfasst am: 12.06.06, 14:34 Titel: Ärger mit einem Darlehen-Bank verweigert Auskunft über...
...fast 1,5 Jahre.
Hallo zusammen!
Bei einer Bank besteht seit 2000 ein Darlehen.Ausgelegt ist dieses für 66 Monate. Diese wären jetzt im Mai erfüllt gewesen. Laut Bank würde das Darlehen noch bis August 2007 laufen. Unzählige Male wurde schriftlich und telefonisch um einen schriftlichen Überblick von der ersten Rate bis heute gebeten. Immer wieder fehlt der gleiche Zeitraum ohne diesen eine Rekonstruktion nahezu unmöglich ist.Selbst zwei Vorstandsbeschwerden brachten keinen Erfolg.Diesen Monat wurde mit dem Vermerk "unter Vorbehalt" gezahlt.Man ist versucht die Zahlung komplett einzustellen.Eventuelle Konsequenzen sind dertzeit nicht abschätzbar.Durch krankheitsbedingte Frühberentnung kann ein unkalkulierbarer Betrag ausserplanmässig nicht aufgebracht werden. Ab welcher Bezugshöhe ist man pfändbar?Ist der Versuch gar nicht zu zahlen, um die Bank endlich um Auskunft zu bewegen, sinnvoll?Vielleicht ist die Bank ja auch sogar im Recht. Man kann es wie erwähnt nicht nachvollziehen.
Es wäre super hier eine zeitnahe Antwort zu bekommen.
Danke vorab.
Euer Lucky
Zuletzt bearbeitet von lucky1704 am 13.06.06, 12:34, insgesamt 3-mal bearbeitet
bei Ratenkrediten ist es üblich, dass der Kunde keine Kontoauszüge bekommt (ich habe nie verstanden, wieso). Im Vertrag sind Höhe und Zahl der Raten festgelegt. Wenn der Vertrag ohne Störung erfüllt wird, braucht man in der Tat keinen Auszug. Nach der letzten Rate ist eben Schluss.
Das Problem besteht darin, dass es natürlich Vertragsstörungen geben kann (Auszahlung zu einem anderen Termin, Ausgefallene oder verspätete Raten etc.). In diesem Fall fällt mir kein Weg ein, wie der Kunde die Abrechnung des Darlehens überprüfen soll, wenn er keinen Auszug bekommt.
Formal ist es so, dass die Bank nachweisen muss, dass sie eine Forderung (über den letzten Ratenzahlungstermin hinaus) hat. Der Kunde hat daher einen Anspruch auf einen vollständige Nachweis aller Buchungen. Das sollte die Bank auch leisten können. Wenn die Nachweise für einen bestimmten Zeitraum fehlen, ist die Bank nicht gut organisiert.
Wie man vorgeht hängt aber unanhängig von diesem Sachverhalt davon ab, ob die Forderung der Bank zurecht besteht. Sind den im nicht dokumentierten Zeitraum die Raten immer ordentlich gezahlt worden? Das sehe ich ja am Auszug meines Girokontos.
Wenn die Raten ausweislich des Girokontoauszugs gezahlt wurden und die Bank den Eingang nicht richtig verbucht hat, würde ich der Bank die Auszüge in Kopie schicken und weitere unberechtigte Zahlungen verweigern.
Wenn es aber tatsächlich zu Zahlungsstörungen kam, würde ich mit dem Einstellen der Zahlungen sehr, sehr vorsichtig sein.
Dann wäre es besser, die Zahlungen unter Vorbehalt zu leisten und sich an den Ombudsmann der jeweiligen Bankengruppe zu wenden.
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