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1. kann man prinzipiel bei Filmfesten, Karnevals usw. alte Filme zu zeigen, also solche, die längst zu sehen waren und deren Verwertungsrechte entweder bei Verwertungsgesellschaften oder bei einem Fernsehsender liegt. Kann man die Filme jetzt zeigen? Ist das so ohne Weiteres möglich oder muss man das und vor allem bei wem genehmigen?
2. Ich würd gern ein Kurzfilm, zusammengestückelt wird aus Filmszenen von anderen Schauspielern machen.
Eigentlich wird nichts Neues gedreht, sondern es werden ausschließlich Szenen aus schon bestehenden Filmen benutzt. Muss man da jetzt für jede noch so kurze Szene die Rechte beim jeweiligen Sender einholen? Ich hab mal gelesen, dass Schauspieler zu Promozwecken Szenen aus ihren eigenen Filmen in denen sie mitgespielt haben Szenen zusammenschneiden und zu ihrem Marketing verbreiten dürfen.
Meines Wissens müssen, wenn die Filme öffentlich aufgeführt werden, jeweils die Genehmigungen eingeholt werden - gilt für 1. und 2.
Sie sagten ja selbst schon
Zitat:
..deren Verwertungsrechte entweder bei Verwertungsgesellschaften oder bei einem Fernsehsender liegt...
Die Urheberrechte selbst erlöschen erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Wie es genau bei Verwertungsrechten aussieht, da bin ich mir nicht ganz sicher.
Aber meines Wissens müssen auch für das öffentliche Vorführen bzw. Verwerten von z.B. Stan-und-Laurel-Filmen nach wie vor entsprechende Rechte eingeholt werden
1. kann man prinzipiel bei Filmfesten, Karnevals usw. alte Filme zu zeigen, also solche, die längst zu sehen waren und deren Verwertungsrechte entweder bei Verwertungsgesellschaften oder bei einem Fernsehsender liegt. Kann man die Filme jetzt zeigen? Ist das so ohne Weiteres möglich oder muss man das und vor allem bei wem genehmigen?
2. Ich würd gern ein Kurzfilm, zusammengestückelt wird aus Filmszenen von anderen Schauspielern machen.
Eigentlich wird nichts Neues gedreht, sondern es werden ausschließlich Szenen aus schon bestehenden Filmen benutzt. Muss man da jetzt für jede noch so kurze Szene die Rechte beim jeweiligen Sender einholen?
- http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6
- Das kommt darauf an, es kann eine genehmigungspflichtige Bearbeitung sein, es kann aber auch eine genehmigungsfrei frei Benutzung sein. Das ist eine Frage des Einzelfalls.
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