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Kann ein demenzkranker Patient Medikamente verweigern?

 
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Gabell
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Anmeldungsdatum: 12.06.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 12.06.06, 18:53    Titel: Kann ein demenzkranker Patient Medikamente verweigern? Antworten mit Zitat

Liebe Forenten,
ich stehe vor einem Problem und finde auf Anhieb nicht gleich eine Lösung und hoffe, sie hier zu finden.
Stellen sie sich einen demenzkranken, älteren Herrn vor. Er bekommt täglich früh und abends von einem Pflegedienst Medikamente verabreicht. Seit kurzem verweigert er die Medikamente und will sie nicht einnehmen. Der Pflegedienst versucht die Medizin nun im Essen mit " zu verabreichen" ohne das der Patient etwas merkt. Das ist doch sicher nicht in Ordnung. Es gibt Kinder, die wünschen, dass er die Medizin bekommt, aber noch keinen Betreuer der die Gesundheitssorge hat.
Ich hoffe auf Hilfe.
Viele Grüße aus Dresden Elisabeth
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 12.06.06, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Es wäre interessant zu wissen was das für Medikamente sind bzw. wofür. Ist beim Vormundschaftsgericht ein Antrag auf Betreuung gestellt ? Ist schon eine Ärztliche Untersuchung deswegen gewesen ?? Was sagt der Hausartz dazu ??
Wenn jemand demenzkrank ist, kann er nicht abwägen was gut oder schlecht für Ihn ist. Deshalb muss das jemand für Ihn übernehmen. Das muss dann eben schnellstens vom Gericht entschieden werden.

Gruß
Roni
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Lichtaus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

Im Rahmen der Novelierung war ein § 1906a BGB in der Diskussion, der eine ambulante Zwangsbehandlung regelt.
Nach langer Diskussion und Protesten wurde dieser Paragraph eindeutig abgelehnt.

Fazit: Es gibt keine ambulante Zwangsbehandlung. Hier steht das eindeutig das Selbstbestimmungsrecht auch eines psychisch Kranken oder Dementen dagegen.

Angehörige, die "wünschen", dass ein Patient gegen seinen Willen Medikamente bekommt sind nicht zu berücksichtigen.
Auch ein gesetzlicher Betreuer mit Gesundheitssorge kann daran nichts ändern.

Sicher mag das im Einzelfall schwierig sein, aber die Gesetzeslage ist eindeutig.
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