Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 12.06.06, 16:43 Titel: Mitteilungspflicht an Gläubiger nach Abgabe der e.V.???
hallo an alle,
ich habe vor einiger zeit die e.v. abgegeben. zu diesem zeitpunkt war ich arbeitslos und verfügte über kein verwertbares vermögen. bin ich rechtlich verpflichtet, meinen gläubigern mitzuteilen, wenn ich ein neues arbeitsverhältnis aufnehme, oder z.b. zwischenzeitlich steuererstattungsansprüche entstehen? ich habe das internet schon ausführlich recherchiert, jedoch nichts dazu gefunden...
für eure antworten bedanke ich mich schon im voraus!
Eine Mitteilungspflicht hat man nicht, jeder berechtigte Gläubiger kann Einsicht in das Vermögensverzeichnis nehmen und ggf. Ergänzung/Wiederholung des selbigen beantragen, wenn von den Veränderungen Kenntnis erlangt wird.
Der Anstand gebietet es jedoch, seine Schulden zu zahlen, sofern man wieder liquide ist. _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
Der "Anstand", ach wie goldig, gebietet es aber auch, ein neues Arbeitsverhältnis erst mal nicht sein pfändungswütigen Gläubiger mitzuteilen, denn sonst hat man den neuen Job wohlmöglich nicht mehr lange, Stichwort Probezeit etc. pp. ! Die eigene Existenz muss immer vorgehen ! Nein, man muss nichts (nach)"melden" und sollten das auch nicht.
Der "Anstand", insb. der, der immer wieder aus der Ecke von Inkasso + Co zu hören ist, hat in dieser Welt längst ausgedient. Es gehtdoch meinst nur noch ums nackte Übereben. Jeder für sich.
sofern Sie ein Problem mit Aufrichtigkeit haben, kann ich das nicht ändern.
Meine Meinung ist und bleibt, dass man für seinen ganz privaten Luxus bitte auch zahlen sollte. Denn für irgendwas werden die Schulden ja entstanden sein.
Und ich komme nicht aus Ecken wie "Inkasso + Co". Ich denke einfach nur weiter, als bis zum Tellerrand. Wenn sich nämlich jeder bedienen wollte ohne dafür zu zahlen, gibt es in kürzester Zeit nichts mehr zum Bedienen. Das hat schon mal nicht funktioniert, die Idee von Marx und Engels war gut, aber da steht der Mensch u.a. auch mit solchem Gedankengut vor.
Zitat:
Der "Anstand", insb. der, der immer wieder aus der Ecke von Inkasso + Co zu hören ist, hat in dieser Welt längst ausgedient. Es gehtdoch meinst nur noch ums nackte Übereben. Jeder für sich.
_________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
wenn also der gläubiger a vom schuldner b steuerbescheide der letzten drei jahre anfordert aus welchen hervorgeht, dass der schuldner b in diesen letzten drei jahren zeitweise ein anstellungsverhältnis hatte, hat der schuldner b trotzdem nichts vom gläubiger a zu befürchten?
wenn also der gläubiger a vom schuldner b steuerbescheide der letzten drei jahre anfordert aus welchen hervorgeht, dass der schuldner b in diesen letzten drei jahren zeitweise ein anstellungsverhältnis hatte, hat der schuldner b trotzdem nichts vom gläubiger a zu befürchten?
Nun mal halblang, wieso legt der Schuldner dem Gläubiger Steuerbescheide vor wenn er ohnehin die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat!?
Und nein, aus einem zeitweiligen Anstellungsverhältnis kann der Gläubiger nichts herleiten, es sei denn das Arbeitsverhältnis hat zum Zeitpunkt der Agbabe der EV bestanden und es wurde dabei verschwiegen. Dann siehts natürlich böse aus.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.