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Verfasst am: 12.06.06, 19:12 Titel: KFZ Haftpflicht zahlt obwohl VN Schaden nicht verursacht hat
Hallo,
nehmen wir mal an ein LKW wird in einem Steinbruch mit Steinen beladen.
Er fährt dann ca. 30 km zur Abladestelle wo der Fahrer dann von einem Autofahrer
angesprochen wird, er habe unterwegs Steine verloren und diese hätten seine Motorhaube und Kotflügel beschädigt. Es würden sogar jetzt noch Steine auf dem Blech oberhalb des Nummerschildes liegen. Dort liegen wirklich noch Steine und zwar alle auf einem Platz. Da dieses Blech aber unterhalb des Kippers und nach vorne abgeschrägt ist kann es gar nicht sein, dass dort Steine beim Beladen drauffallen.
Außerdem wären die keine 30 km liegen geblieben. Weshalb hat der Autofahrer nicht überholt und auf sich aufmerksam gemacht sondern ist bis zur Baustelle nachgefahren?Es liegt der Verdacht nahe, dass er die Steine schnell dort platziert hat bevor er den Fahrer angesprochen hat. Auf dem Blech war eine dicke Staubschicht falls dort Steine runtergeflogen wären hätte dies Spuren hinterlassen müssen. Der VN hat seinen Versicherungsvertreter noch vor Ort angerufen und den Fall und die Bedenken geschildert. Dieser gab den Rat die Personalien u.s.w. auszutauschen die Sache würde dann schon über die Versicherung geklärt. Jetzt stellt sich heraus die Versicherung hat den Schaden über 1000,-€ beglichen ohne Fragebogen, ohne dem Verdacht nachzugehen. Kann eine Versicherung eine Schadensregulierung vornehmen obwohl der VN der Meinung ist den Schaden gar nicht Verursacht zu haben? Kann man sich in solch einem Fall gegen die nun bevorstehende Hochstufung der % wehren.
Bin für jeden Rat dankbar
Gruss Christina
eigentlich dürfte so ein Fall, dass der Versicherer einfach zahlt, ohne dass sein Versicherungsnehmer vorher eine Stellungnahme abgegeben hat, gar nicht vorkommen.
Damals war die Quintessenz: wenn der Versicherer einfach so, ohne den VN zum Sachverhalt zu fragen, reguliert, macht er sich möglicherweise dem VN gegenüber schadenersatzpflichtig. Literaturhinweise und Fundstellen findet man im oben zitierten Thread. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
der VN hat sich aber schon bei seiner kfz-versicherung gemeldet und den schadenfall auch angezeigt? bzw. auf die aufforderung durch die kfz-versicherung auch eine schadenanzeige abgegeben? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
VN hat direkt nach den Beschuldigungen und im beisein des anderen Fahrers seinen Ansprechpartner der Versicherung angerufen und mitgeteilt, dass er beschulligt wird Steine verloren zu haben, es aber nicht sein kann dass die Beschädigungen durch ihn verursacht worden sind. Da erstens dort gar keine Steine beim beladen drauffallen können. Zweitens auf dem Blech lag eine dicke Staubschicht da hätten Spuren sein müssen falls dort Steine gelegen hätten. Die Steine die noch drauflagen lagen alle auf einem Platz, so als wären sie gerade erst dort hingelegt worden. Ist der Fahrer deshalb noch ca. 10 km hinterher gefahren und hat sich nicht bemerkbar gemacht? Er hätte doch vorher schon überholen können um den Fahrer anzuhalten. Dann die Beschädigungen auf Haube und Kotflügel sahen nicht nach Steinschlägen aus, sondern waren richtig lange Kratzer und keine Dellen. Es deutete also alles darauf hin, dass hier ein Schlaumeier sein Fahrzeug auf Kosten anderer reparieren lassen wollte.
Da von der Versicherung weder einen Fragebogen noch eine Mitteilung kam, ging man davon aus die Sache sei erledigt.
Gruss Christina
tja, da kann man nur rätseln was letztendlich schief gegangen ist. hats der vertreter verbummelt?
aber, bedingungsgemäß ist der versicherungsnehmer verpflichtet, einen schadenfall unverzüglich/innerhalb einer woche schriftlich (!) dem versicherer anzuzeigen.
schon mal bei der versicherung nachgefragt, wie es dazu kam, daß so ohne weiteres reguliert wurde? was sagen die? (der sachbearbeiter, nicht der vertreter...) _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
der Sachbearbeiter sagt das Auto wäre durch Gutachter besichtigt worden und sie hätten den Schaden reguliert. Auf die Frage warum den der Gutachter den LKW nicht begutachtet hat (spätestens hier hätte der sehen müssen, dass da was faul ist), auch auf die Frage warum keinerlei Fragebogen oder sowas gekommen ist konnte er keine Auskunft geben. Haben jetzt Bilder (diese hatten wir vorsorglich angefertigt) an Versicherung geschickt und gleichzeitig schon mal einer Hochstufung wiedersprochen.
Bin gespannt wie das endet.
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