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wollte mal wissen wie das ist wenn sich z. B. durch einen Umzug die Hausratversicherung ändert (mehr qm), dürfen dann die restlichen Versicherungen die unter derselben Privatversicherung laufen ebenfalls verlängert werden?
Desweiteren würde mich interessieren wie es ist, wenn eine Beitragsänderung in einem Vertrag aufgrund einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst vorgenommen wird und dadurch die Vertagspolice um 5 Jahre verlängert wird, jedoch nie die Einwilligung dafür unterschrieben wurde; gilt nun die Vertragsdauer der geänderten Police oder die der alten Police?
wollte mal wissen wie das ist wenn sich z. B. durch einen Umzug die Hausratversicherung ändert (mehr qm), dürfen dann die restlichen Versicherungen die unter derselben Privatversicherung laufen ebenfalls verlängert werden?
zunächst mal: ich vermute, du meinst mit dem Begrif "Privatversicherung" einen kombinierten Vertrag, bei dem Hausrat, Privathaftpflicht, vielleicht noch Unfall und Glas in einer Versicherungsschein-Nr. zusammengefasst sind. Richtig? Diese Versicherung besteht dann aus mehreren rechtlich selbständigenerträgen.
Dann heißt die Antwort: ja, die jeweiligen Einzelverträge dürfen verlängert weden. Aber sie müssen nicht. Das gilt genauso für die Hausrat: bei Umzug muss der Vertrag nicht verlängert werden. Grundsätzlich muss auch nicht zwangsläufig (bei einer größeren Wohnung) die Versicherungssumme erhöht werden. Die einzige Änderung, die bedingungsgemäß vorgesehen ist: wenn sich durch den Umzug in einen anderen Ort die Tarifzone geändert hat, wird der Beitragssatz entsprechend geändert. Alle anderen Vertragsänderungen (Änderung der Versicherungssumme, Verlängerung der Vertragslaufzeit) können grundsätzlich nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers durchgeführt werden.
jeto0506 hat folgendes geschrieben::
Desweiteren würde mich interessieren wie es ist, wenn eine Beitragsänderung in einem Vertrag aufgrund einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst vorgenommen wird und dadurch die Vertagspolice um 5 Jahre verlängert wird, jedoch nie die Einwilligung dafür unterschrieben wurde; gilt nun die Vertragsdauer der geänderten Police oder die der alten Police?
Grundsätzlich: Wenn der Versicherungsnehmer keine Vertragsänderung unterschrieben hat, mit der eine Laufzeitverlängerung beantragt wurde, dann darf der Versicherer die Laufzeit auch nicht einseitig ändern.
Bei deiner Frage ist unklar: was hat der Versicherungsnehmer denn genau beantragt, was hat er unterschrieben? _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Danke für die Antwort. Da ein Wechsel des Arbeitsplatzes in den öffentlichen Dienst war, wurden die Versicherungsbeiträge gemindert bzw. vergünstigt.
Könnte ich nun die Versicherung ohne Probleme auf das Vertragsende des ersten Versicherungsscheines (ohne Vertragsverlängerung wegen Umzug und Vergünstigung durch öffentlichen Dienst)? Die Versicherungen wurden alle zum 01.06.2002 abgeschlossen und somit auf 01.06.2007 kündbar?
sofern keine Vertragsverlängerung stattgefunden hat (das müsste der Versicherungsnehmer selbst beantragt bzw. utnerschrieben haben), dann vermutlich ja. _________________ Grüße, Mogli
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