Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Bausparvertrag
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Bausparvertrag

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
shaila07
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 88
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 12:49    Titel: Bausparvertrag Antworten mit Zitat

Hallo,

ich würde gerne wissen, ob man das vorhande Guthaben aus seinem Bausparvertrag ohne weiteres abheben kann oder darf ohne den Vertrag kündigen zu müssen?


gruss
shaila
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
WernerSnow
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Das wird IMO nicht so ohne weiteres gehen. IdR verlangen Bausparkassen eine Kündigung des Bausparguthabens. Möchte man "sofort" das Geld haben (Wartefrist ein paar Wochen), fällt in der Regel ein Diskont von schätzungsweise 1-2% an. Kann man dagegen mehrere Monate oder ein halbes Jahr auf das Geld warten, wird es normalerweise ohne Diskont ausbezahlt.
_________________
IANAL - I Am Not A Lawyer

Ich irre mich nie, wenn ich mich nicht irre Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

weiterhin ist zu beachten, dass eventuelle staatliche Förderung (z.B. WOP) dann rückwirkend entfällt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
shaila07
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 88
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 20:23    Titel: - Antworten mit Zitat

Hallo,

kennt jemand auch den Begriff Blankokredit?
Mir hat jemand erzählt, dass man aus dem Bausparvertrag bis zu einer gewissen Summe einen sogenannten Blankokredit aufnehmen kann.

Kann mir jemand auch was dazu sagen? Was heisst das genau?


Gruss
Shaila
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Blanko bedeutet nicht anderes als "ohne Sicherheiten". Kleinere Bausparkredite lohnen den Eintrag einer Grundschuld nicht. Hier gibt sich die Bausparkasse mit einer "Negativerklärung" zufrieden. Diese besagt, dass der Kunde sich verpflichtet, das Objekt nicht anderweitig zu beleihen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.