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stromsperre

 
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lunaabuddy
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 1
Wohnort: 37139 Adelebsen

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 16:58    Titel: stromsperre Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe eine dringende frage,, bei mir hat sich eon für morgen angesagt um den strom zu sperren, ich habe jedoch das problem , dass ich das geld erst in einer woche habe, wenn ich die nun nicht reinlasse, kann ich damit eine woche schinden,oder können die sperren ohne dass ich sie reinlasse? ich brauche einfach nur eine woche zeit, aber ich habe alles am telefon versucht, eon will das geld morgen haben und das schaffe ich einfach nicht.kann mir jemand irgenteinen tipp geben, ob ich da wohl zeit schinden kann? denn, soweit ich weiß, müssen die doch dann erst einen gerichtsvollzieher beauftragen, der sich dann auch anmeldet, oder? oder kann es passieren, denn ich bin auch nicht da um die uhrzeit wo die sich angemeldet haben, dass ich nach hause komme und hier ist alles lahmgelegt? oder müssen die zwingend einen richterlichen beschluß oder ähnliches haben?
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wildmom77
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 705

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

denke die können das auch ohne richterliche Gehnemigung da die Leistung erbracht wurde.
Könnte durchaus passieren das sie heim kommen und kein Strom mehr haben, verschaffen können die sich sicherlich auch Zutritt ins Haus durch andere Mitbewohner im Haus die die Haustür öffnen.........punktum einfach Beizeiten seiner Rechnungen bezahlen dann passiert sowas nicht.
Und ich denke ein richerlicher Beschluss ist auch gleich beschafft.


Gr33z
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Pettersson
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 40
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Energieschulden besteht die m.E. die Möglichkeit der Übernahme nach Sozialgesetzbuch. Entweder nach SGB II (ALG II Bezieher) oder nach SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung usw.). Antrag stellen und den Träger bitten beim Versorger Fristverlängerung zu beantragen.
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 23:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

@lunaabuddy: Beim nächsten Mal bitte die Forenregeln beachten, danke!

Gruß
Peter H.
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