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Verfasst am: 13.06.06, 08:37 Titel: Muss Zahnzusatzversicherung noch zahlen? Bitte um Rat?
Mein Zahn war ca. seit 2004 in einer Wurzelbehandlung. Danach sollte der Zahn eine Weile ruhen. Wenn dann keine Probleme mehr bestehen würden, sollte eine Füllung oder evtl. eine Krone drauf. Da ich sonst keine Probleme hatte, bin ich, blöd wie ich bin, natürlich nicht zum Arzt gegangen und hatte dann vor einigen Wochen eine Eiterblase über dem Zahn. Das Röntgenbild zeigte, dass meine Wurzel total entzündet ist und er das Zahnfleisch aufschneider müsse, um zu schauen, ob man den Zahn noch retten kann. Das war bei meinem Glück natürlich nicht der Fall. Er wurde schließlich letzte Woche gezogen.
Nun werd ich mir ein Implantat einsetzen lassen.
Meine Zusatzversicherung wurde allerdings von meinem Vater zum März 2006 gekündigt, da ich mich selbst versichern wollte.
Nun weiß ich nicht, ob die Versicherung, da ich zur Zeit der Behandlungsmaßnahmen mit der Wurzel etc. noch versichert war, in Anspruch genommen werden kann.
nein, die Leistungspflicht der Versicherung endet mit dem Ende-Datum März 2006.
Sie hätten besser eine Vertragsübernahme machen sollen. D.h. Sie hätten den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten selbst übernommen. Fragen Sie einfach noch mal bei Ihrer Versicherung nach, vielleicht ist dies ja ausnahmsweise rückwirkend möglich.
Denn selbst wenn Sie jetzt eine neue Versicherung abschließen, werden Sie bei den Antragsfragen garantiert nach geplanten Behandlungen gefragt- und das ist in Ihrem Fall ja schon das K.O-Kriterium.
Viel Glück! _________________ Laienmeinung
Wer mir glaubt, ist selber Schuld
Steht sowas generell auch in den Versicherungsbedingungen? Wenn ich dort anfragen würde, dann sagen die bestimmt nein, machen wir nicht. Da nehmen sich die Versicherungen alle nichts.
Ja, das steht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Genauer gesagt in § 13 Absatz 7 der Musterbedingungen.
Jedoch hätte die Vertragsübernahme innerhalb zwei Monate nach der Kündigung geschehen müssen.
Haben Sie denn die Kündigung damals mitunterschrieben? Die Kündigung für Ihren Vertragsteil ist nämlich nur wirksam, wenn Sie von der Kündigung auch Kenntnis (durch Unterschrift auf dem Kündigungsschreiben) erlangt haben. _________________ Laienmeinung
Wer mir glaubt, ist selber Schuld
Na dann ist die Kündigung nicht wirksam und sie sollten auf diesem Weg versuchen, den Vertrag wieder aufleben zu lassen.
Ob Ihr Vater die Beiträge bezahlt hat, spielt dabei keine Rolle. Die volljährigen versicherten Personen müssen Kenntnis von der Kündigung erlangen, damit sie wirksam ist. Steht auch in § 13 Absatz 7
Viel Glück _________________ Laienmeinung
Wer mir glaubt, ist selber Schuld
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