Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
einige Jugendliche wollten ihrem Nachbarn einen Gefallen tun und z. B. seinen Rasen sprengen.
Angenommen hierbei sei die Sprenkleranlage kaputt gegangen. Würde hier die PHV eines Jugendlichen zahlen?
Das kommt drauf an, was mit der Anlage passiert ist. Wenn aus einer Unachtsamkeit heraus irgendwas abbricht, denke ich wird sie zahlen, wenn die Jugendlichen das Ding mit dem Hammer bearbeiten damits schöner aussieht sicherlich nicht. Endgültig wird das zunächst mal die Versicherung, im Zweifel dann ein Gericht klären.
Nein, die PHV würde wahrscheinlich nicht zahlen, auch nicht bei Unachtsamkeit, sofern diese nur leicht Fahrlässig war, es sei denn in der PHV sind Gefälligkeitsschäden mitversichert (siehe Erklärung unten). Erst bei grober Fahrlässigkeit würde die PHV den Schaden übernehmen. Dies ist zwar kompliziert und sehr schwer zu verstehen, aber es ist so.
Bei Gefälligkeiten nehmen die Gerichte an, dass stillschweigend ein Haftungsausschluss vereinbart wurde, d.h. diejenigen die jemandem helfen und etwas kaputt machen, haften für den entstandenen Schaden nicht, z.B. an der Sprenkleranlage.
Erst wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde, findet dieser stillschweigende Haftungsausschluss keine Anwendung mehr und der Helfer muss letztendlich wieder für entstandenen Schaden geradestehen und damit auch die PHV. Die PHV übernimmt also erst die Entschädigung, wenn auch vor dem Gesetz für einen Schaden gehaftet wird (!), also bei einer Gefälligkeit nur dann, wenn der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde. Achtung bei Vorsatz (Absicht) gibt es aber wiederrum keinen Versicherungsschutz!
Neuere PHV-Tarife bieten zusätzlich die Möglichkeit des Versicherungsschutzes bei Gefälligkeitsschäden (bei leichter Fahrlässigkeit) bis zu einer gewissen Höhe mit an. Beispielsweise besteht dann Versicherungsschutz, wenn jemand einem Bekannten beim Umzug hilft und dabei den Fernseher (auch durch leichte Fahrlässigkeit) fallen läßt. Laut Gesetz haftet er für diesen Schaden nicht, und der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen, wie wenn er selbst den Schaden verursacht hat. Eine PHV mit Versicherungsschutz bei Gefälligkeitsleistungen übernimt diese Schäden aber (auch bei leichter Fahrlässigkeit)!
des Versicherungsschutzes bei Gefälligkeitsschäden (bei leichter Fahrlässigkeit)
und was passiert bei grober fahrlässigkeit?
jetzt bin ich mal gespannt... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
klasse, daß wollte ich hören... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
habe ich das jetzt richtig verstanden, dass die PHV das bezahlt, wenn die Jugendlichen den Rasensprenger mit einem unsachgemäßen Werkzeug bearbeitet haben und somit versucht haben, ihn zum sprengen zu bringen?
Obwohl man als Außenstehender eher sagen würde, dass das schon grob fahrlässig sei, mit solch einem Gerät an einem Rasensprenkler zu arbeiten?
Warum sollte denn die Privathaftpflichtversicherung bei grober Fahrlässigkeit die Leistung verweigern? Dieser Irrtum ist doch wirklich nicht auszurotten.
Eine Haftpflichtversicherung prüft nicht, ob der Schaden grob oder leicht fahrlässig herbeigeführt wurde. Diese Unterscheidung gibt´s nur bei der Sachversicherung (Hausrat, Gebäude usw.). Eine Haftpflichtversicherung, egal ob Kraftfahrt oder Allgemeine Haftpflicht, erbringt ihre vertraglich geschuldete Leistung unabhängig vom Grad des Verschuldens: also leichte Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, ganz extrem grobe Fahrlässigkeit, egal, is alles versichert. Nur Vorsatz nicht. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.