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Autoversicherung kündigen
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 13.06.06, 18:12    Titel: Autoversicherung kündigen Antworten mit Zitat

Hallo

Frage zur Autoversicherung.
(A Ehefrau getrennt lebend B Ehemann)
B fährt das Auto das auf A Halter und versicherungsmäßig zugelassen ist.
Bisher war der Wagen Vollkasko versichert.
Nun will B den Wagen versicherungsmäßig auf sich bei einer anderen billigeren Versicherung ummelden. A bleibt als Halter
Wann kann dieses geschehen?
Mit wieviel Prozent fängt er an?
Hilft es wenn an Eidesstatt erklärt wird, das B seit Jahren das Fahrzeug führt, oder kommt er in die hohe Anfängerklasse.

Danke für Antworten

pcwilli
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 06:12    Titel: Re: Autoversicherung kündigen Antworten mit Zitat

pcwilli hat folgendes geschrieben::
Nun will B den Wagen versicherungsmäßig auf sich bei einer anderen billigeren Versicherung ummelden. A bleibt als Halter


Hab ich das richtig verstanden: A ist weiterhin Fahrzeughalter und B soll neuer Versicherungsnehmer bei einer anderen Versicherung werden?

Das wäre erst noch zu klären, ob das so problemlos funktionieren kann.


pcwilli hat folgendes geschrieben::

Wann kann dieses geschehen?
Mit wieviel Prozent fängt er an?
Hilft es wenn an Eidesstatt erklärt wird, das B seit Jahren das Fahrzeug führt, oder kommt er in die hohe Anfängerklasse.


Eine eidesstattliche Erklärung braucht´s dazu nicht. Das Verfahren zur Rabattübertragung ist geregelt in den Tarifbestimmungen zur Kraftfahrtversicherung, hier TB Nr. 28.

Einfach Formular nach TB 28 ausfüllen (Rabattübertragung), ist bei Ehegatten völlig problemlos.

Man muss aber beachten: der B kann nur den Rabatt erhalten, den er sich auch selbst hat "er-fahren" können. Hängt davon ab, wie lange er den Führerschein hat.

Beispiel: das Auto läuft derzeit auf SF 9 (9 schadenfreie Jahre), der B hat aber erst seit 5 Jahren den Führerschein, dann können halt nur 5 Jahre übertragen werden.
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Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 07:14    Titel: Re: Autoversicherung kündigen Antworten mit Zitat

Hallo Mogli,
erst einmal Danke für die Antwort, habe dazu aber noch Fragen.
Wie steht es mit diesem Sachverhalt?

Mogli hat folgendes geschrieben::
Hab ich das richtig verstanden: A ist weiterhin Fahrzeughalter und B soll neuer Versicherungsnehmer bei einer anderen Versicherung werden?
Das wäre erst noch zu klären, ob das so problemlos funktionieren kann.

Es müßen doch nicht Halter und versicherter identisch sein oder?


Mogli hat folgendes geschrieben::
Eine eidesstattliche Erklärung braucht´s dazu nicht. Das Verfahren zur Rabattübertragung ist geregelt in den Tarifbestimmungen zur Kraftfahrtversicherung, hier TB Nr. 28.
Einfach Formular nach TB 28 ausfüllen (Rabattübertragung), ist bei Ehegatten völlig problemlos.

Die Rabattübertragung bei Eheleuten ist Okay, aber behält A dann auch noch die Prozente, so das dann beide den gleichen Prozentsatz haben?
A will sich vielleicht laufe des Jahres auch ein Fahrzeug zulegen und will dann nicht mit 140 oder mehr Prozente anfangen. Prozentsatz steht im Moment auf 65 %
Wie läuft es da so ab.

Gruß
pcwilli
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 07:17    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es müßen doch nicht Halter und versicherter identisch sein oder?


es kommt darauf an.
viele versicherer akzeptieren keine abweichende halterschaft, d.h. halter und versicherungsnehmer müssen die gleiche person sein. einigen versicherer dagegen ist das völlig egal. muß man halt vorher anfragen...

Zitat:
behält A dann auch noch die Prozente


wenn A seine "prozente" an B überträgt, hat er natürlich keine mehr. das ist eine SFR-übertragung, keine vermehrung Winken
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten,

es ist soweit alles verständlich, nur was kann A jetzt machen,( B kann weiter das Auto haben und es auch selbst versichern) um bei Selbsterwerb eines Fahrzeugs nicht zu hoch mit der Versicherung anfangen zu müßen und was ist im Durchschnitt der Anfangssatz. A ist über 40 J. und hat schon seit über 20 J. den Lappen.

Puuuuh nichts als Probleme. Geschockt

Gruß
pcwilli
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 08:41    Titel: Antworten mit Zitat

der A wird vermutlich in SF1/2 eingestuft werden, aufgrund der "Führerscheinregelung". SF1/2 bedeutet einen Beitragssatz von 140 % (vielleicht gibt´s Versicherer, die das anders handhaben).

Der A sollte drauf achten, dass sein Vertrag spätestens am 01.07. beginnt, auch wenn das Auto später erst zugelassen wird (technischen Beginn rückdatieren), dann kann er zum 01.01.2007 schon in SF 1 runtergestuft werden.
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Grüße, Mogli
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

da mittlerweile jeder versicherer machen kann was er will (sozusagen...) sind dapauschale antworten schwierig.
ich denke, es dürfte kein problem sein, das A z.b. mit 100% anfängt. er ist ja kein klassischer fahranfänger...

noch besser tipp: einen zweitwagen auf B!
da A kein fahranfänger ist, gibt es mittlerweile viele versicherer, die den zweitwagen zu dem gleichen SFR versichern, wie den erstwagen.

man kann hinterher zwar nicht auch nur den tatsächlich "erfahrenen" SFR übernehmen, aber bis dahin spart man sich gutes geld und nach 2 jahren ist man auch schon unter 75%
_________________
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Mogli,
die Auskunft war nicht umsonst, die war Sehr Gut ! Winken

Danke auch talla,
mit Deiner Meinung kann ich ganz gut Leben. Winken

Nun werde ich mal mit A versuchen das Beste daraus zu machen.

Alles gute

Gruß
pcwilli
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Mensch Meier habe ich selbst übersehen,

wie sieht es denn mit der Kündigung aus ? Kann die Versicherung jetzt ohne Grund (ausser das die Person sich preiswerter versichern will)
die bestehende Versicherung kündigen?

Vor etwa einem bis zwei Monaten war noch ein Schadensfall.
Nach einem Schadensfall kann man ja die Vers. kündigen, aber wielang ist das danach noch möglich.

Daher die Frage wie es mit der Kündigung im laufenden Vertrag ist.

Danke nochmals für Antworten
Gruß
pcwilli
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
da mittlerweile jeder versicherer machen kann was er will (sozusagen...) sind dapauschale antworten schwierig.
ich denke, es dürfte kein problem sein, das A z.b. mit 100% anfängt. er ist ja kein klassischer fahranfänger...

noch besser tipp: einen zweitwagen auf B!
da A kein fahranfänger ist, gibt es mittlerweile viele versicherer, die den zweitwagen zu dem gleichen SFR versichern, wie den erstwagen.

man kann hinterher zwar nicht auch nur den tatsächlich "erfahrenen" SFR übernehmen, aber bis dahin spart man sich gutes geld und nach 2 jahren ist man auch schon unter 75%


es (gab) gibt ein VU ,welches nicht am SFR abfrage verfahren teilnimmt. die geben sich mit einer kopie der letzten beitragrechnung zufrieden. die VU mit dem löwen im wappen hat bis vor kurzem auch noch den "partner sfr " weitergegeben.
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo J_Denver,

Danke für die Auskunft werde da mal nachhören.
Nur weiß ich immer noch keinen Bescheid über die Kündigung im laufenden Vertrag.

Dieses ist ja nicht von Vers. zu Vers. unterschiedlich sondern einheitlich festgesetzt, oder?

Ich denke mal das dies im Moment genauso wichtig ist, sonst kann, wenn es nicht geht alles geknickt werden.
Dann muß bis Jahresende gewartet werden, bis ein Wechsel möglich ist.

Gruß
pcwilli
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

kündigung ist zum jahresende möglich. 4 wochen nach schadensregulierung ist auch eine kündigung möglich. allerdings hat der versicherer dann anspruch auf die restliche jahresprämie.

bei einem halterwechsel kann man auch kündigen.
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
. 4 wochen nach schadensregulierung ist auch eine kündigung möglich.


>Klugscheißermodus an< Die Frist beträgt nicht 4 Wochen, sondern einen Monat. >Klugscheißermodus aus< Das kann einen Unterschied von bis zu drei Tagen ausmachen: 4 Wochen geht von Mittwoch bis Mittwoch, 1 Monat geht vim 15. bis zum nächsten 14.

Ansonsten hat J_Denver recht: bei Kündigung im Schadenfall hat der Versicherer Anspruch auf die Prämie bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Schadenfallkündigungen seitens des VN kommen somit in Kraftfahrt nur selten vor.
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 14.06.06, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

@ mogli

danke......ich hätte vorher genau nachsehen sollen bzgl. der 4 wochen. Verlegen
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 15.06.06, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Erst einmal Danke an alle. Und nun,

> Klugscheißermodus an< Dann muß B bis Oktober warten dann kündigen damit er im Januar 07 in eine neue Vers. gehen kann Frage >Klugscheißermodus aus < Lachen Lachen

Ich hoffe das ich jetzt nicht zu Klug gesch....en habe. Lachen Lachen Lachen

Gruß
pcwilli
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