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Verfasst am: 14.06.06, 08:21 Titel: Immer noch keine Regulierung. Mitlerweile Klage gegen mich !
hallo,
da sich die Versicherungen immer noch nicht einig sind, wurde bisher von ihnen auch keine Zahlungsbereitschaft gezeigt.
Deswegen ist nun aus dem vorläufigen Klageentwurf eine handfeste Klage vom Geschädigten gegen mich ergangen !
Nochmals kurz zur Erinnerung:
Vor etwas über 6 Monaten hatte ich einen Vorfall mit meinen 2 Hunden, bei dem Hund 1 (der meiner verstorbenen Mutter) zu einem anderen Hund hinrannte und eine kleine Rauferei begann. Mein Hund (Hund 2) rannte angestachelt durch das Towabow auch hin und mischte sich mit ein.
Bei diesem Towabow kam das Frauchen des anderen Hundes zu Fall und will nun Schadensersatz sowie Schmerzensgeld.
Hund1 (Hund meiner verstorbenen Mutter) ist bei Versicherung "A" versichert, Hund2 (meiner) ist bei Versicherung "B" versichert.
Die Versicherung "A" worüber der Hund meiner verstorbenen Mutter versichert ist (war?) lehnt die Regulierung ab und Begründet dies, dass ihr Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Vorfalles schon verstorben war und somit müsste die Hundehalterhaftpflicht des Hundeführers, also meine Versicherung "B" dafür aufkommen.
Die Versicherung "B" leht widerrum den Schaden mit der Begründung ab, dass der Verursachende Hund bei Versicherung "A" versichert sei !
Welche Versicherung ist nun zuständig ?
Falls für den Hund meiner verstorbenen Mutter wirklich Seitens der Versicherung "A" keine Versicherungsschutz mehr besteht, so ist der Hund aber doch in der VORSORGE bei meiner Versicherung (Versicherung "B") bis zum nächsten Abrechnungszeitraum versichert, auch wenn ich ihn nicht angegeben habe, oder ?
Nun zeigte mir meine Versicherung Zahlungsbereitschaft unter Kulanz an, jedoch mit der Bedingung, dass ich den 2. Hund bei ihnen versichere und einen Vertrag über 5 Jahre abschließe !
Das ist ja wohl Erpressung !
Muss meine Versicherung aus oben genanntem Grund der Vorsorge nicht sowieso zahlen ?
Nehmen wir mal an, ich als Hundehalter gehe noch mit einem Nachbarshund spatzieren und dieser verursacht nun unter meiner Führung einen Schaden, muss dann die Versicherung des Nachbarn zahlen, da er der Hundehalter ist oder meine Hundehalterhaftpflicht, da ich der Hundeführer war ?
Vielen Dank für euere Hilfe.
Gruss Rudi
P.S. Was mich abschließend noch interessieren würde, spielt es versicherungstechnisch eine Rolle, ob die Hunde beim Vorfall angeleint waren ?
Laut Polizeiverordnung befand ich mich am Rande eines Leinenpflichtgebietes, jedoch bevor ich meine Hunde angeleint hatte, rannten sie bei diesem Vorfall schon in dieses Gebiet.
Könnte die Versicherung dies als "grob fahrlässig" deuten und mir somit den Versicherungsschutz verweigern ?
Zuletzt bearbeitet von Klein_Rudi am 14.06.06, 09:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
aber hoppla, das ist keine erpressung sondern sind ganz normale bedingungen.
im rahmen der vorsorge ist der hund nur bis zur nächsten hauptfälligkeit versichert, wenn er dann auch wirklich hinterher versichert wird. wird er nicht versichert, entfällt auch die vorsorge rückwirkend...
es irritiert mich allerdings, daß die versicherung ablehnt, weil der VN verstorben sei. versichert ist erstmal der hund, wer VN ist ist eigentlich zweitrangig...
für den versicherungschutz spielt es erstmal keine rolle, ob der hund angeleint war, oder nicht...
mir scheint, daß hier in der ganzen schilderung noch ein kleines aber wichtiges detail fehlt...wurden denn die beiträge weiter bezahlt? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
die beiträge wurden von mir weiter bezahlt, bzw. wurden ja jährlich im voraus bezahlt.
so wurde der beitrag von meiner verstorbenen mutter bis einschließlich 24.05.06 bezahlt und die abrechnungsperiode von meiner versicherung war der 20.03.06.
meine mutter verstarb mitte september 2005 und der vorfall mit den hunden war am 30.12.2005.
somit waren zum zeitpunkt des schadens beide hunde meiner ansicht nach gedeckt, da die versicherungsbeiträge bezahlt waren !
meine versicherung hat nun ja die regulierung zugesagt unter dem vorbehalt, dass der hund meiner verstorbenen mutter bei ihnen versichert wird.
so wie du mir das schilderst, klingt das mit der vorsorge nun auch logisch für mich.
ich werde nun die versicherung meiner verstorbenen mutter anschreiben und dien beitrag rückwirkend auf mitte september 2005 rückfordern, denn ich zahle nicht einen beitrag bis mai 2006 jedoch wird mir der versicherungsschutz mit der begründung dass der versicherungsnehmer im september verstorben ist, verwehrt.
gibts für die ablehnung der versicherung einen genauen wortlaut? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
die Versicherung meiner verstorbenen Mutter meinte, dass der Versicherungsnehmer verstorben sei und es sich bei der Versicherung NICHT um eine Hundeversicherung sondern eben um eine HundeHALTERversicherung handelt und dieser ja verstorben sei, dann eben auch kein Versicherungsschutz bestehe.
Ich habe nun die zuviel bezahlten Beiträge (Sterbedatum bis Mai 2006) zurückgefordert.
Meine Versicherung ist zwar immernoch der Meinung, dass die Versicherung, bei der der Hund meiner verstorbenen Mutter versichert ist (war) für den Schaden aufkommen müsse, jedoch hat sich meine Versicherung mittlerweile aus Kulanzgründen dafür entschieden, für den Schaden aufzukommen, mit der bedingung, dass ab dem letzten Abrechnungszeitraum der 2. Hund auch über meine versicherung versichert wird.
Ich denke dass ist nun doch ein guter Kompromiss und von der Versicherung, bei der der Hund meiner verstorbenen Mutter versichert war, werde ich mir nichts mehr "andrehen" lassen, die haben es bei mir verspielt (die wollten mir doch ernsthaft ein Termin "aufdrehen" um mir ein Angebot ihrer Versicherung zu machen !!!)!
nach dem VVG geht so eine versicherung erstmal auf den erwerber über. daher kann ich das wirklich nicht nachvollziehen... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
nach dem VVG geht so eine versicherung erstmal auf den erwerber über. daher kann ich das wirklich nicht nachvollziehen...
schon recht, das mit dem Erwerber.... is so im VVG geregelt.... nur handelt es sich hier gerade nicht um Erwerb (rechtsgeschäftlicher Eigentumsübergang), sondern um Erbschaft. Und wenn ich mich nicht sehr täusche, müsste auch bei der Hundehalterhaftpflicht das gleiche gelten wie sonst bei Versicherungsverträgen: nach § 1922 BGB gehen die auf den Erben über, es besteht nichtmal außerordentliches Kündigungsrecht.
Umso weniger kann ich die Ablehnung des Versicherers, bei dem der Hund der Mutter versichert war, verstehen. Entweder sind die Kollegen dort völlig auf dem Holzweg, oder es gibt noch ein Detail, das wir immer noch nicht kennen.... _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
nein, es gibt kein detail was ihr noch nicht kennt, habe alles so geschildert wie vorgefallen !
meine versicherung übernimmt ja nun den schaden, jedoch hält sie sich die option offen, die andere versicherung zu verklagen, da meine versicherung auch der meinung ist, dass die versicherung meiner verstorbenen mutter zahlen MÜSSE !
oder zumindest müsse sie sich anteilhaft an den kosten beteiligen, denn schlussendlich waren ja beide hunde mit involviert !
ich bin jetzt nur mal gespannt, wie diese verischerung auf meine geldrückforderung, rückwirkend auf den todestag meiner mutter reagieren wird !?
meine versicherung hat mir nun die schadensregulierung zugesichert und ist nun auch schon mit der generischen partei in kontakt getreten.
meine versicherung wollte eine ausergerichtliche einigung, jedoch lehnte dies die gegnerische partei ab.
nun hat meine versicherung die klage erwidert, da sie die forderungen absolut für überzogen und ungerechtfertigt hält und zieht nun wohl gegen die gegnerische partei ins gericht.
nun hat meine versicherung die klage erwidert, da sie die forderungen absolut für überzogen und ungerechtfertigt hält und zieht nun wohl gegen die gegnerische partei ins gericht.
na also. So muss es sein. Hat zwar etwas gedauert, aber besser spät als nie....
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