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Verfasst am: 14.06.06, 14:53 Titel: Gültigkeit von Verrechnungsschecks
Hallo,
habe mal eine Frage:
wie lange ist ein Verrechnungsscheck gültig? Ich habe 2 Verrechnungsschecks in meinen Unterlagen gefunden, die ich wohl aufgrund eines Wohnungsumzugs in der Hektik vergessen habe, einzureichen. Die Schecks sind 5 Jahre alt. Allerdings steht weder in den zugehörigen Schreiben, noch bei den Schecks, dass sie nur eine befristete Gültigkeit haben. Gibt es eine Verjährungsfrist? Wenn ja, müsste man den Kunden dann nicht darauf hinweisen? Woher soll man das denn wissen? Ich finde, ein Hinweis in der Art "Achtung, dieser Scheck ist nur bis zum xx.xx.xx gültig" ist auf jeden Fall erforderlich. Hat der Kunde da keinen Anspruch, wenn er nicht darauf hingewiesen wurde?
(1) Ein Scheck, der in dem Land der Ausstellung zahlbar ist, muß binnen acht Tagen zur Zahlung vorgelegt werden.
(2) Ein Scheck, der in einem anderen Land als dem der Ausstellung zahlbar ist, muß binnen zwanzig Tagen vorgelegt werden, wenn Ausstellungsort und Zahlungsort sich in demselben Erdteil befinden, und binnen siebzig Tagen, wenn Ausstellungsort und Zahlungsort sich in verschiedenen Erdteilen befinden.
5 Jahre warten ist also nicht gut. Allein schon deshalb, weil das bezogene Konto aufgelöst oder der Zahlungspflichtige pleite sein kann.
Eine Pflicht, den Scheckempfänger über die Gesetzeslage aufzuklären, kann ich nicht erkennen. Oder erwarten Sie von einem Uhrenverkäufer einen Hinweis auf das Zeitgesetz?
Dem Scheck liegt ja eine Forderung zu Grunde. Nur dadurch das die Vorlagefrist des Schecks abgelaufen ist, geht diese Forderung nicht unter. Allerdings kann diese Forderung nach 5 Jahren verjährt sein. Ohne Kenntnis der Art der Forderung ist dies aber nicht beantwortbar.
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