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Verfasst am: 14.06.06, 08:56 Titel: Rücktritt/Widerruf von Verträgen
Hallo zusammen,
ich habe da mal eine wichtige Frage und hoffe einer von euch kann mir da mal helfen.
Die Sache ist die:
Frau X möchte in ihrer Wohnung neue Türen und Zargen haben und spricht mit ihrer Wohnungsbaugesellschaft. Diese bietet an, einen Tischler aus "eigenem Hause" kommen zu lassen, und wenn er die Arbeiten vornimmt, muss Frau X dafür moantlich für jede Tür 5 Euro mehr Miete zahlen.
Frau X sagt, ja ok. unterschreibt Vertrag, Tischler kommt und nimmt Ausmaß.....
jetzt zu meiner Frage:
Frau X möchte nun nicht mehr das dieser Tischler diese Arbeiten vornimmt, weil sie einen anderen gefunden hat, bei dem sie mehr Vertrauen hat, der ist aber nicht von der WBG, sondern Frau X möchte die Kosten selber übernehmen und würde dann später dafür auch keine Mieterhöhung von der WBG haben...
Kann Sie vom Vertrag zurücktreten? Das ist jetzt eine Woche her und es ist noch nicht viel mehr passiert, als der Ausmaß der Türen..
Wäre auf Antworten sehr dankbar...
SaniMaus _________________ Glück ist ein Stuhl, der plötzlich dasteht, wenn man sich zwischen zwei andere setzen will.
die türen gehören zur mietsache, wenn frau x sie wechseln will, kann sie die alten türen aufbewahren und sich auf eigenen kosten neue machen, aber bei auszug muss sie den vertragsgemässen zustand wieder herstellen, d.h. die jetzigen türen wieder einbauen...auf jeden fall sollte sie sich vorher mit dem vermieter darüber abstimmen..den tischler kann sie natürlich abbestellen, sofern sie noch keinen vertrag mit ihm gemacht hat _________________ -die Wahrheit ist ein scharfes Schwert -
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