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Verfasst am: 10.06.06, 15:26 Titel: Betreuer droht mit Anzeige wegen Diebstahl
Hallo und guten Tag.
Ich wäre sehr dankbar wenn jemand einen Ratschlag geben könnte:
Kurze Beschreibung:
Vor 5 Jahren kam eine alte Dame ins Pflegeheim; Grund waren u.a. Depressionen und Medikamentenmißbrauch. Sie erteilte ihrer Tocher Kontovollmacht.
Die Tochter löst die Wohnung auf, besucht die Mutter einmal wöchentlich, kauft für sie Drogerieartikel, Schuhe, Garderobe etc. ein. Sammelt hierüber keine Belege. Zum selben Zeitpunkt zerbricht die Ehe der Tochter. Die Mutter macht ihr eine Schenkung über eine größere Summe, über die gottlob eine schriftliche Bestätigung existiert.
Damit unterstüzt die Mutter sie bei der Wohnungssuche, Umzug und Möbelkauf. Die Tochter sucht Arbeit, was nach eineinhalb Jahren endlich gelingt..Bis dahin hebt sie vom Konto der Mutter, mit deren Einwilligung aber zugegebermaßen ohne den inzwischen angelaufenen Gesamtbetrag zu nennen, in unregelmäßigen Abständen von derem Guthaben ab. Sie verspricht, das Geld zurückzubezahlen, sobald es gehe. (Monatsverdienst zw. 600 und 850 Euro netto).
Inzwischen hat die Mutter die Tochter als Alleinerbin im Testament benannt. Die anderen Geschwister werden entsprechend informiert, indem sie eine Kopie erhalten.
Nach fünf Jahren kommt es zu einem heftigen Streit zwischen Mutter und Tochter, in deren Folge die Mutter ihr die Kontovollmacht entzieht.
Die Abhebungen sind inzwischen zugegebenermaßen erheblich.
Das Heim beantragt daraufhin beim Vormundschaftsgericht einen Betreuer. Der wird bestellt und ist Rechtsanwalt.
Der Anwalt spricht mit Mutter, Pflegedienstleiter, Schwager (!), fordert bei der Bank Auszüge der letzten 5 Jahre an und fordert die Tochter auf sich bei ihm zwecks Terminvereinbarung zu melden. Nach dem Telefonat schreibt der Anwalt der Tochter iin barschem Ton einen Brief und verlangt die Rückzahlung des angeblich abgehobenen Gesamtbetrages einschl. der Schenkungen binnen 14 Tagen .
Dem Brief liegt keinerlei Kostenaufstellung der Abhebungen vom Konto bzw. Sparbuch bei.
Offenbar nicht bemerkt hat der Betreuer/Anwalt, daß bei Sparbuchabhebungen die Summe sofort auf das Girokonto eingezahlt wurde, so daß die geforderte Summe erheblich zu hoch ist.
Der Anwalt verlangt also nun von der Tochter schriftlichen Nachweise, wozu die abgebobenen Beträge gebraucht wurden (zum Nutzen der Mutter); falls diese Aufstellung samt Belegen nicht geschehe, verlangt er binnen 14 Tagen die Überweisung des Gesamtbetrages auf das Konto der Mutter.
Andernfalls „müsse Anzeige bzw. Strafantrag“ seinerseits erfolgen, im Interesse der Mutter.
Kann die Tochter aus der verkorksten Situation überhaupt noch heil rauskommen?
Kann sie Belege vom Betreuer fordern? Kann dieser tatsächlich auch die Schenkung zurückverlangen?
Wäre eine außergerichtliche Einigung möglich und rechtens?
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
Juliana
Die Schenkung denke ich mal ist aufgezehrt und Du bist, wie man so schön sagt, ans Eingemachte gegangen? Wenn nur eine Kontovollmacht und keine Vorsorgevollmacht bestanden hat, geschweige denn eine Betreuungsvollmacht, so ist es meines Erachtens ein Problem, das Du mit Deinem Gewissen ausmachen musst, was hier passiert ist. Als Tochter bist Du nicht verpflichtet Belege aufzubewahren, nicht einmal wenn Du die Betreuung inne gehabt hättest. Etwas ärgerlich für den Anwalt und die Verwandten, aber das ist eigentlich für die gelaufen. Du hast ja nach bestem Wissen und Gewissen im Auftrag Deiner Mutter gehandelt. Das mit der Frist und Androhung einer Strafanzeige ist m. E. nur ein Bluff, so nach dem Motto: jagen wir der mal ein bisschen Angst ein. Mal sehen wie sie reagiert. Du erwähntest Eingangs, dass Du Dich vor fünf Jahren um alles gekümmert hast. Im Grunde hast Du die Arbeit einer Betreuerin ausgeübt. Da könntest Du ruhigen Ge-wissens eine Pauschale von ca. 320 Euro jährlich geltend machen. Nur, ob das die Abhebungen abdeckt.... Eine Schenkung ist nur dann „sicher“, wenn sie notariell beurkundet ist (§ 518 BGB). Es gibt hier eine gewisse Grauzone, die besagt, dass bei Summen bis 3.000 Euro eine schriftliche Bestätigung ausreicht. Sollte der Betrag weit darüber gelegen haben, könnte es hier einen Ansatzpunkt für die gegnerische Seite geben. Gruß Schnauzevoll.
Danke für die Antwort.
Ja, das mit dem Gewissen ist der schlimmste Teil dieser Geschichte.
Kann kaum Schlaf finden,mache mir Vorwürfe.
Ist aber passiert und kaum wieder gutzumachen.
Ich werde dem Anwalt einen entsprechenden Antwortbrief schreiben.
Darf ein Betreuer, in diesem Fall ein Anwalt, eigentlich dem Pflegedienstleiter
die Korrespondenz zeigen? Fällt das nicht auch unter seine Schweigepflicht?
In diesem Fall ist die gesamte Heimverwaltung informiert.
Die betreute alte Dame indes hat noch keinen einzigen Brief gesehen.
Kann sie darauf bestehen?
ich denke, das ist halb so schlimm, wie es im ersten Moment scheint.
Allerdings: Schenkungen bedürfen der Schriftform und müssen beurkundet werden (Notar).
Da die Mutter erst nach fünf Jahren die Kontovollmacht entzog würde ich davon ausgehen, dass alles, was bis zu diesem Zeitraum war, als genehmigt gilt, da die Mutter das Geld nicht zurückverlangt hat.
Es wäre zu klären, ob der Betreuer überhaupt ein Intresse an dem Geld geltend machen kann. Das wäre dann der Fall, wenn die Betreute Sozialhilfe benötigt. Aber dann würde auch das Sozialamt nach dem Verbleib des Geldes in den letzten 10 Jahren fragen. Denn die Betreuung ist ja jetzt erst eingerichtet worden.
Im Übrigen: ich würde grundsätzlich meine Bereitschaft erklären, unrechtmäßig genommene Gelder zurück zu zahlen. Was rechtmäßig ist, und was nicht, soll das Gericht klären. Und außerdem - wo nichts zu holen ist, ist das ganze Verfahren sinnlos. Wenn sie also kein Vermögen haben, kann nichts passieren. Und Angst vor einem Strafprozeß würde ich auch nicht haben.
Andreas, danke für die Antwort.
Ich hoffe, dass mich nichts schlimmeres vor Gericht erwartet.
Wäre schlimm, wenn ich verurteilt unnd als vorbestraft gelten würde.
Nein, mal im Ernst: hier vor Ort hat ein Mitarbeiter der Betreuungsstelle so schlappe 270.000 Euro veruntreut, allerdings jetzt wieder zurück gezahlt.
Dafür gab es nach meiner Erinnerung 2 Jahre auf Bewährung. Wobei strafmildern die Rückzahlung sein dürfte.
Aber wenn man nicht vorbestraft ist, dann dürfte wenig bis nichts dabei rauskommen.
Verfasst am: 18.08.06, 20:57 Titel: Re: Betreuer droht mit Anzeige wegen Diebstahl
Juliana Sommer hat folgendes geschrieben::
Inzwischen hat die Mutter die Tochter als Alleinerbin im Testament benannt. Die anderen Geschwister werden entsprechend informiert, indem sie eine Kopie erhalten.
Hallo Juliana,
wenn die Mutter testierfähig war, ist das Testament gültig. Sie kann es aber wiederrrufen, wenn sie noch testfähig sein sollte. Ansonsten bliebe es gültig. Diese Frage klann aber erst nach dem Tod der Mutter gerichtlich geklärt werden.
Generell kannst du ja auch damit argumentieren, dass du ohnehin Alleinerbin warst und daher (wenn noch ein größeres Vermögen vorghanden war) davon ausgeganngen bist, nur dich zu schädigen. Wenn die Mutter geschäftsfähig war und von den Abhebungen wusste, dann hat sie das ja auch zudem toleriert. Eine Rückzahlung hat sie dann wohl nicht erwartet. Wenn sie aber nichts davon wusste oder nicht geschäftsfähig war, dann kannst dui natürlich nicht damit argumentieren, dass sie stillschweigend angenommen hat, dass sie das Geld ohnehin nicht wiedersieht.
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