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Eilantrag?

 
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young miss
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Anmeldungsdatum: 14.02.2006
Beiträge: 375

BeitragVerfasst am: 15.06.06, 10:40    Titel: Eilantrag? Antworten mit Zitat

Hallo!

Angenommen Person A bemerkt bei Nachbarn Person B, die offentsichtlich verwirrt ist und anscheinend auch noch Alkoholiker. Person B ist aber immer nur sehr kurz und unregelmäßig da. Gibt es so etwas wie einen Eilantrag, daß sofort gehandelt werden kann, wenn A B das nächste Mal bemerkt?


Vielen Dank und Gruß, young miss
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Lichtaus
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Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 15.06.06, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

Was soll denn beantragt werden ???
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young miss
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Anmeldungsdatum: 14.02.2006
Beiträge: 375

BeitragVerfasst am: 15.06.06, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Betreuung, bzw. die notwendigen Untersuchungen zur Feststellung einer Betreuung...
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Lichtaus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 15.06.06, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn jemand der Meinung ist, dass Person B eine Betreuung braucht, muß ein Antrag gestellt werden, in dem Dringlichkeit und die Umstände geschildert wird.

Was Sie schildern klingt wie - Person B ist da, Gericht anrufen und die kommen wie ein Notarzt - das geht sicher nicht.
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chancen
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 16.08.2006
Beiträge: 253

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Jeder kann bei Gericht eine Betreuung anregen. Das Gericht hat dann zu prüfen, ob dies nötig ist. Bei Dringlichkeit, also Person B ist stark Selbst- oder Fremdgefährdend kann eine Einweisung in eine Klinik nach PsychKG angeregt werden.
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