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Fall:
A überträgt an B notariell Grundstücke um Pflichtteilsansprüche des B aus einer Erbschaft zu befriedigen. Nun hatte sich A vor einiger Zeit beim Arzt ein Attest ausstellen lassen; "derzeitig nicht verhandlungsfähig, weil psychisch Krank"
ist A deshalb geschäftsunfähig (im Sinne des §1896 BGB), oder muß soetwas amtlich festgestellt werden?
ist denn dann die Grundstücksübertragung rechtens? (Ob der Notar vom Attest wusste, weiß ich leider nicht)
sind dann Verträge die A schließt überhaupt gültig?
Verhandlungsfähig ? Er kann also an keiner Gerichtsverhandlung teilnehmen. Das wäre er auch mit gebrochenen Beinen oder Durchfall.
Ich bin nicht Sportfähig - ich kann also keinen Sport treiben
Jeder Vertrag ist anfechtbar wenn Sie einen psychisch Kranken überfordern und ausnutzen, und der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung nicht im Besitz seiner geistigen Kräfte war. Das hat der Notar zu prüfen und zu beurkunden.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
als erstes würde ich mich mit dem Notar in Verbindung setzen und ihn fragen, ob er über das Attest informiert war. Evtl. sollte er dann noch mit den vorhandenen Fakten gefüttert werden.
Datum der Attestausstellung (lag es vor dem Notarvertrag?)
Abklärung der psychischen Erkrankung (Auch eine Phobie könnte darunter fallen. Besteht aufgrund der psych. Erkrankung eine Betreuung?)
Grund für ein Attest (wieso ist es wichtig eine Verhandlungsunfähigkeit zu attestieren?)
Ansonsten kann man hier meines Erachtens sonst wenig dazu sagen.
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