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Komme mir veralbert vor von meinem Rechtspfleger :( hilfe

 
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Mausi25
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Anmeldungsdatum: 15.06.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.06.06, 09:42    Titel: Komme mir veralbert vor von meinem Rechtspfleger :( hilfe Antworten mit Zitat

Hallo Gemeinde,

wo fange ich am besten an.

Ich bin zZ. in einer Arbeitsmaßnahme vom AA, und bekomme von der Firma wo ich diese Maßnahme mach die Fahrkosten, da ich von einem Bildungsträger zum anderen fahren muss.

Nun hat man mir mein Konto gepfändet, ich kann praktisch nicht an die Fahrkosten ran.

Da ich Harz4 beziehe und das nicht gerade viel ist, bin ich auf die fahrkosten angewiesen, egal, um welchen betrag es sich jetzt handelt.

Ich bin nachdem ich den Brief bekam von meiner bank gleich zum Amtsgericht gefahren und wollte Kontoschutz beantragen, nur leider sagte man mir, das dass der Gläubiger entscheidet, ob ich die Fahrkosten bekomme oder nicht, aber wenn ich ein Schriftstück der Bildungsstädte mitbringe, wo drauf steht, das die Fahrkosten vom AA an die Bildungsstädte zurück erstattet werden, würde ich ein Kontoschutz bekommen.

Ich bekam also dieses Schriftstück, wo alles schwarz auf weiß erklärt wurde, das die Fahrkosten vom AA zurückerstattet werden, nur erkennen die das Schriftstück nicht an.

Diese junge Dame, die vertretung meines rechtspflegers setzte ein Schreiben auf, das es dringend wäre, und was muss ich eben erfahren am telefon, das es auch wieder über den Gläubiger geht.

Was hat der mit Amtlichen geld zu tun?

Ich dachte immer, das Staatliches Geld nicht Pfändbar wäre.

Ich blicke bei dem ganen Zeug nicht mehr durch, ich bin auf die Fahrkosten angewiesen, was soll ich nur tun, was ich die bekomme?

Wäre für schnelle Hilfe echt dankbar, denn dann könnt ich heute noch alles Regeln.

Noch eine sehr wichtige Frage, gibt es einen Unterschied zwischen Kontopfändung und Lohnpfändung?

Man sagte mir, wenn ich ein Job annehme auf 400€ Basis, was ja ab 1. August per Gesetz geregelt ist annehmen würde, könne man mir die 400€ Pfänden, außer das, was das AA zusätzlich dazu bezahlt, also den rest, dürfte 180€ glaube sein.

Ich dachte, es gibt nemindesthöhe, die nicht Pfändbar ist.

Die gute dame,meinte nur, als ich sie Fragte, wie ich meine Miete zahlen solle, sagte sie nur " das hätten sie sich vorher überlegen sollen"

Bin echt am Boden und weiss nicht mehr weiter.

lg Anett
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wildmom77
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 705

BeitragVerfasst am: 15.06.06, 11:27    Titel: Re: Komme mir veralbert vor von meinem Rechtspfleger :( hil Antworten mit Zitat

Mausi25 hat folgendes geschrieben::


Nun hat man mir mein Konto gepfändet, ich kann praktisch nicht an die Fahrkosten ran.
I

Ich bekam also dieses Schriftstück, wo alles schwarz auf weiß erklärt wurde, das die Fahrkosten vom AA zurückerstattet werden, nur erkennen die das Schriftstück nicht an.

Ich dachte immer, das Staatliches Geld nicht Pfändbar wäre.

Ich blicke bei dem ganen Zeug nicht mehr durch, ich bin auf die Fahrkosten angewiesen, was soll ich nur tun, was ich die bekomme?

Noch eine sehr wichtige Frage, gibt es einen Unterschied zwischen Kontopfändung und Lohnpfändung?

Ich dachte, es gibt nemindesthöhe, die nicht Pfändbar ist.

Die gute dame,meinte nur, als ich sie Fragte, wie ich meine Miete zahlen solle, sagte sie nur " das hätten sie sich vorher überlegen sollen"




Kennt ein Gläubiger die Kontoverbindung des Schuldners und verfügt das Gericht eine Kontopfändung, muss der Schuldner sehr schnell reagieren. Bei Sozialbezügen kann der Schuldner in den ersten sieben Tagen nach Geldeingang immer frei über die Bezüge verfügen.

Beim Antrag auf Pfändungsschutz - dem so genannten "Freigabeantrag nach § 850 k ZPO" - muss der Schuldner versichern, dass diese Mittel für den Lebensunterhalt dringend notwendig sind und ihm dafür keine anderen Mittel mehr zur Verfügung stehen. Hier ist gegebenenfalls auch zu beantragen, dass das Gericht bereits vor einer endgültigen Entscheidung dringend benötigte Teilbeträge zur Auszahlung durch die Bank freigibt. Außerdem sollte beantragt werden, dass der Freigabebeschluss auch die Freigabe zukünftiger Lohn- oder Gehaltszahlungen bzw. anderer Arbeitseinkommen umfasst.

Zum Antrag gehören immer Anlagen:
-die Benachrichtigung über die Pfändung
-die Kontoauszüge der letzten drei Monate
-der Mietvertrag sowie Einkommensbescheide wie z.B. Gehaltsabrechnungen

Alle Belege sind dem Amtsgericht im Original vorzulegen. Am besten kopiert man die Belege und bringt Originale und Kopien mit. Der Rechtspfleger des Amtsgerichts, der den Antrag entgegennimmt, kann dann die Originale und die Kopien vergleichen. Hat er sich überzeugt, dass die Kopien echt sind, können die Originale gleich wieder mitgenommen werden.

Der Schuldner hat mehrere Möglichkeiten, diesen Antrag - für den keine Gerichtskosten anfallen - zu stellen
-Er formuliert ihn selbst anhand eines Musterbriefs
-Er bittet die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts um Hilfe, einen Antrag zu erstellen
-Er beantragt einen Beratungshilfeschein und kann so kostenlos einen Anwalt herbeiziehen

Weitere unpfändbare und bedingt pfändbare Leistungen aus Arbeitseinkommen
-50 Prozent der Vergütung von Mehrarbeit (Überstunden)
-Aufwandsentschädigungen (z.B. Reisekostenerstattung)
-Auslösungsgelder, sonstige Zulagen wie Nacht- Feiertagszuschläge etc
-Weihnachtsgeld, -gratifikation oder 13. Monatsgehalt (zusammen nur frei bis maximal 500 Euro, zugleich nicht höher als 50 Prozent des monatlichen Arbeitseinkommens)
-Urlaubsgeld (wenn im Arbeitsvertrag vereinbart, nicht jedoch die Gehaltsfortzahlung)
-Heirats-, Geburtsbeihilfen

Etwas lang, aber ich hoffe dennoch hilfreich für sie.

Viel Erfolg

Gr33z
Wildmom
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 15.06.06, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo wildmom77,

können Sie mal die Quelle für Ihren Beitrag angeben bitte? Smilie
_________________
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Mausi25
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.06.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.06.06, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

das habe ich ja getan, war beim gericht und bei der bank, die bank wollte es mir nicht gben,ohne kontoschutznachweis.Traurig

was soll ich also tun...?Traurig
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